Frage zum Vorkaufsrecht des Züchters

  • Guten morgen zusammen,


    wir haben uns dazu entschlossen unseren Hund abzugeben da es mit unserem Sohn nicht gut funktioniert.


    Gestern habe ich die Züchterin kontaktiert, die ein Vorkaufsrecht hat, und sie informiert. Sie wollte den Hund eigentlich in ihren Whatsapp-Status stellen und ich sollte ihr Bilder zusenden etc. Sie hatte bisher 2 Würfe und ihr Umfeld ist mit dieser Rasse vertraut etc. Sie wollte mir also helfen ein schönes zuhause zu finden.


    Ein paar Stunden nach unserem Telefonat kam eine Whatsapp: Ob ich den Hund in eine gute Familie vermitteln möchte oder ob ich ihn verkaufen will. Ich habe geantwortet, beides. Ich möchte ihn in eine gute Familie verkaufen. Da antwortete sie mir das sie mir dann nicht helfen kann und ich mich selber kümmern müsste da man für einen erwachsenen Hund nichts bekommt. Mehr als eine Schutzgebühr von 250€ wäre nicht drin. Ich habe ihr gesagt das er nicht „verscherbelt“ wird. Er soll kein Wanderpokal werden und der neue Besitzer sich das ordentlich überlegt haben. Und die Hemmschwelle ist bei 250€ einfach nicht hoch. Also kümmere ich mich nun selber.


    Ich habe die Züchterin nun gebeten mir per eMail einen 2-Zeiler zu schicken indem sie von ihrem Vorkaufsrecht zurücktritt. Macht sie, sagt sie.


    Ich bin ehrlich gesagt etwas schockiert. Am Telefon erzählt sie mir was von, es wird immer ein Stück ihr Hund bleiben, es ist ihr wichtig das es ihm gut geht etc. und plötzlich ist das alles nicht mehr wichtig.


    Kennt sich jemand jn dieser „Branche“ etwas aus? Hat sie Recht mit dem was sie sagt?

    Wenn sie mir schreibt das sie das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen will muss ich im Nachgang doch nichts befürchten oder?


    Vielen Dank!

  • Sie moechte von ihrem Vorkaufsrecht kein Gebrauch machen und fertig. Damit ist sie aus der Sache raus. Ganz einfach.


    Ob man fuer einen erwachsenen Hund den Welpenpreis, mehr als den Welpenpreis oder weniger bekommt, haengt von zig Faktoren ab.

  • Das ist ja grundsätzlich erstmal Unfug was die „Züchterin“ schreibt, für 250€ bekommst du im Tierheim oder im Tierschutz definitiv keinen Hund.


    Die meisten Passagen dazu in den Verträgen sind eh nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.

    Wenn da alles korrekt ist müsste es so laufen, dass du einen Käufer hast, der sagt ich bezahle dir Summe X für den Hund. Dann wendest du dich damit an den Züchter und er kann dann entweder zu dem Preis kaufen - oder es lassen und der Angebotskäufer kauft den Hund.


    Natürlich kommt es drauf an, wie alt der Hund ist, gibt es Vorerkrankungen, gibt es größere Baustellen in der Erziehung usw. - danach richtet sich der Preis den man „erzielen“ kann…

  • In meinen Augen nein, das hat mit dem Vorkaufsrecht nichts zu tun. Vorkaufsrecht heißt, falls Du einen potentiellen Käufer findest, musst Du dann zuerst die Züchterin fragen, ob sie den Hund zu dem Preis kaufen will, den der Käufer bereit ist, zu zahlen. Mit dem Verzicht auf das Vorkaufsrecht entfällt Deine Verpflichtung, sie zu fragen.

  • Ah okay, super danke!


    Also kann ich tatsächlich ruhig schon damit beginnen mich zu kümmern ohne das sie mir was kann.


    Das was du sagst mit dem Tierschutz hab ich mir auch gedacht. Auch das alle nur Welpen wollen finde ich Unfug.

  • Einen erwachsenen Hund (ca 2,5 Jahre alt oder?) zu vermitteln ist zurzeit auch wirklich nicht ganz einfach - auch ohne dass man Geld haben will. Ich habe gelesen, dass Dein Hund Allergien hat. Das macht es uU noch schwieriger mit der Vermittlung.


    "Der Markt" (hört sich fies an - ich weiß) ist voll. Wer einen erwachsenen Hund sucht, geht auch oft ins Tierheim außer es soll genau die entsprechende Rasse sein. Welche Rasse ist es denn?


    Wenn sie etwas geeignetes hört, meldet sie sich bestimmt oder gibt es an die Leute weiter.


    🍀

  • Also rein persönlich finde ich ihre Antwort nicht abwegig sondern eigentlich ziemlich ralistisch. Gut ich hätte jetzt nicht 250€ gesagt aber...also mehr wie 500€ plus sehe ich da auch nicht.

    Und ihr habt jetzt das Problem keine Leute am der Hand zu haben, SIE hätte eine Familie.

  • Wenn du dir ganz sicher sein möchtest schreib ihr einfach wenn du einen Käufer hat das er ihn kaufen möchte so und so viel bezahlen möchte und ob sie stadtfessen mit dir den Vertrag eingehen möchte. Antwortet sie nein was sie wird weil sie den Hund ja nicht kaufen möchte geht der Hund an den Käufer und du hast das Vorkaufsrecht eingehalten. So oder so ist der Hund dann verkauft.

  • Du hast ihr die Chance gegeben, von ihrem Recht gebrauch zu machen, sie hat dies abgelehnt. Mach vorsichtshalber Screenshots und speichere die. Fertig. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, schreib ihr nochmal ganz klar, ob sie davon Gebrauch machen will oder nicht.


    Toll, dass du dir so Gedanken machst, wo der Hund hinkommt. Das tut leider nicht jeder.


    Wobei sie zum Teil auch Recht hat.

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