Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • BieBoss
    Du willst den Hund einziehen, weil er zwei andere Hunde schwer verletzt hat? Ohne Wesenstest, Begutachtung oder Anhörung? Wow

    2 Hunde und ein Kind - das wurde nämlich auch verletzt bei dem Angriff. Plus das Opfer des vorangegangen Angriffs.

    Begreife wirklich nicht, wie man sich bei so nem Gespann mit Potential da ewig Zeit lässt - immerhin bisher 4 Monate.

    Aber wenn der Halter wirklich verzogen ist und jetzt in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörede fällt, hat mans vielleicht nicht so eilig? Nur die Opfer gucken aus der Röhre.

  • Nein, das wird sie nicht.

    Sie wird sich davor drücken, die Kosten zu übernehmen, sie wird dir und deinem Hund eine Teilschuld zuweisen.

    Bleiben wir mal konkret beim Hundeangriff. Natürlich zahlt da eine Hundekranken- oder OP-versicherung.

    Natürlich bekommt auch jeder Hund so eine Versicherung und wird evtl. nicht aufgrund Vorerkrankungen, Rassedispositionen, Alter etc. ausgeschlossen.

    Neuester Trend, um Versicherungen an den Mann zu bringen - schließt sie ab, falls euer Hund zer- oder totgebissen wird, wir zahlen garantiert...

    Und selbst, wenn du eine Versicherung hast - du gehst in Vorkasse.

    Und wenn es für die Versicherung absehbar ist, daß der zerbissene Hund noch viele Behandlungen braucht, zahlt man nur eine und kündigt dann.

    Gegen Idioten kannst du dich nicht versichern. Auch wenn die Versicherungen dir das gerne blumig und vollmundig versprechen.

    Es gibt auch eine Welt außerhalb des Vollkaskodenkens. Und die kann erschreckend hart und ungerecht sein.

  • Und wenn es für die Versicherung absehbar ist, daß der zerbissene Hund noch viele Behandlungen braucht, zahlt man nur eine und kündigt dann.

    Nicht, dass das deswegen ein erfreulicher Fall wäre, weil man die Versicherung ja zu einem Zweck abgeschlossen hat, aber die Versicherung muss alle in diesem Fall noch anfallenden Kosten auch nach der Kündigung weiterfahren.

    Heißt natürlich trotzdem, dass man im nächsten Versicherungsfall ohne Versicherung dasteht.

  • Ganz ohne Frage ist es eine höchst unbefriedigende Situation, einen zerbissenen Hund zu haben und auf den Kosten sitzenzubleiben dank verantwortungsloser anderer Hundehalter.

    Nur, woraus sollte denn Deiner Ansicht nach die "Opferkasse" für einen zerbissenen Hund gebildet werden? Wer soll einzahlen? Der Steuerzahler?

    So unschön es ist und so ungerecht es sich vielleicht anfühlt, Hundehaltung ist ein privates Hobby und für dessen Finanzierung muss der Hundehalter Vorsorge treffen, nicht die Allgemeinheit. Es kann genauso jederzeit ein Unfall oder eine Erkrankung mit hohen Folgekosten eintreten, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Und wer zahlt dann?

  • Umso bedauerlicher, dass die Haftpflicht nicht in allen BL verpflichtend ist.

    Hier in Nds muss die bei der Anmeldung mitgeteilt oder nachgereicht werden.

    Was da wirklich überprüft wird ist wohl abhängig von der Gemeinde. Ich hab erst kürzlich einen Hund angemeldet in Niedersachsen und da gab es dann nur einen Zettel mit auf dem stand was noch alles erforderlich ist. Aber die haben nichtmal nachgefragt ob es ne Versicherung gibt, der Hund in dem zentralen Register angemeldet wurde usw.

  • Im übrigen kriegt die Familie wohl kaum

    100% wieder. Gefährdungshaftung liegt auch bei den kleinen Hunden. Außerdem Mitschuld des Halters, weil er eine ungeeignete Person mit den Hunden losgeschickt hat.

    Ansonsten stimme ich *Sascha* zu. Wir sind in einem Rechtsstaat, jeder (!) hat das Recht, dass erst vernünftig ermittelt wird, bevor es zu Konsequenzen kommt. Und nicht, die Seite, die den reißerischsten Zeitungsartikel schreiben lassen kann

    , gewinnt.

  • Außerdem Mitschuld des Halters, weil er eine ungeeignete Person mit den Hunden losgeschickt hat.

    Also nein, das ist jetzt nicht ok. Ein 11-jähriges Kind ist in der Lage zwei Malteser zu führen. Ich persönlich würde es genau wegen solcher Geschichten allerdings nicht zu lassen. Aber dass das Kind per se ungeeignet ist, stimmt so nicht.

  • haftet er mit seinem Privatvermögen.

    Wenn er keins hat, dann bleibst du auf deinen gesamten Kosten sitzen.

    Ich hatte hier im DF schon davon geschrieben, weil ich genau so einen Fall kenne.

    Da gibt es auch keine Opferkassen.

    Du stehst ganz alleine da mit deinen Kosten, deiner Angst, Wut, Verzweiflung und Ohnmacht.

    Warum schließt man keine Versicherung mit Forderungsausfalldeckung ab ? Die zahlt genau in solchen Fällen. Wir haben das sowohl bei der privaten als auch bei der Hundehalterhaftpflicht. Kostete zwar 10 oder 15€ mehr im Jahr bei der Hundehalterhaftpflicht, aber das sind ja Peanuts gegen das versicherte Risiko. Es gibt genügend Leute, die keine Haftpflichtversicherungen haben, egal ob privat oder für den Hund. Natürlich ist das noch an einige Bedingungen geknüpft, die man dann im Zweifelsfall durchziehen muss, aber es gibt solche Absicherungen.

  • Eine Forderungsausfalldeckung wird jetzt beim Neuzugang mit abgeschlossen!

    Die Versicherungen (aus 2008/2009 & 2010) meiner vorherigen Hunde sahen das gar nicht vor und ich habe auch nicht explizit darauf geachtet damals. Wir blieben auf knapp 5000€ Schadenssumme durch einen Fremdhund sitzen.

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