Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Außerdem Mitschuld des Halters, weil er eine ungeeignete Person mit den Hunden losgeschickt hat.
Also nein, das ist jetzt nicht ok. Ein 11-jähriges Kind ist in der Lage zwei Malteser zu führen. Ich persönlich würde es genau wegen solcher Geschichten allerdings nicht zu lassen. Aber dass das Kind per se ungeeignet ist, stimmt so nicht.
Das wäre zu ermitteln. Ob ein 11 jähriges Kind in der Lage ist zwei Tiere mit Gefährdungshaftung auch in problematischen Situationen sicher zu führen, müsste zunächst geklärt werden. Insbesondere auch, ob ein altersbedingtes Fehlverhalten des Kindes nicht sogar Auslöser war.
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Insbesondere auch, ob ein altersbedingtes Fehlverhalten des Kindes nicht sogar Auslöser war.
Mein Wutsmiley für diese Opfer-Täter-Umkehr.
Geht gar nicht!
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Wenn er keins hat, dann bleibst du auf deinen gesamten Kosten sitzen.
Ich hatte hier im DF schon davon geschrieben, weil ich genau so einen Fall kenne.
Da gibt es auch keine Opferkassen.
Du stehst ganz alleine da mit deinen Kosten, deiner Angst, Wut, Verzweiflung und Ohnmacht.
Und nein, das will niemand.
Aber es passiert.
Und da fängt dich niemand auf. Du kannst höchstens versuchen, per Crowdfunding um Spenden zu bitten...
Ganz ohne Frage ist es eine höchst unbefriedigende Situation, einen zerbissenen Hund zu haben und auf den Kosten sitzenzubleiben dank verantwortungsloser anderer Hundehalter.
Nur, woraus sollte denn Deiner Ansicht nach die "Opferkasse" für einen zerbissenen Hund gebildet werden? Wer soll einzahlen? Der Steuerzahler?
So unschön es ist und so ungerecht es sich vielleicht anfühlt, Hundehaltung ist ein privates Hobby und für dessen Finanzierung muss der Hundehalter Vorsorge treffen, nicht die Allgemeinheit. Es kann genauso jederzeit ein Unfall oder eine Erkrankung mit hohen Folgekosten eintreten, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Und wer zahlt dann?
Weisst du, ich mach mich gerne unbeliebt.
Wenn er keins hat, dann bleibst du auf deinen gesamten Kosten sitzen.
Ich hatte hier im DF schon davon geschrieben, weil ich genau so einen Fall kenne.
Da gibt es auch keine Opferkassen.
Du stehst ganz alleine da mit deinen Kosten, deiner Angst, Wut, Verzweiflung und Ohnmacht.
Und nein, das will niemand.
Aber es passiert.
Und da fängt dich niemand auf. Du kannst höchstens versuchen, per Crowdfunding um Spenden zu bitten...
Ganz ohne Frage ist es eine höchst unbefriedigende Situation, einen zerbissenen Hund zu haben und auf den Kosten sitzenzubleiben dank verantwortungsloser anderer Hundehalter.
Nur, woraus sollte denn Deiner Ansicht nach die "Opferkasse" für einen zerbissenen Hund gebildet werden? Wer soll einzahlen? Der Steuerzahler?
So unschön es ist und so ungerecht es sich vielleicht anfühlt, Hundehaltung ist ein privates Hobby und für dessen Finanzierung muss der Hundehalter Vorsorge treffen, nicht die Allgemeinheit. Es kann genauso jederzeit ein Unfall oder eine Erkrankung mit hohen Folgekosten eintreten, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Und wer zahlt dann?
Meine Lösung ist in diesem Forum nicht gern gesehen, da politisch unkorrekt und bleibt deshalb bei mir.
In meiner Welt würde der Täter zahlen - das muss reichen.
Und nun wünsche ich wirklich jedem von euch, daß ihr oder die, die euch lieb und wichtig sind, nie an einen Idioten geraten, der weder Privatvermögen noch Versicherung hat und werde diesen Thread bis auf weiteres deabonnieren.
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Insbesondere auch, ob ein altersbedingtes Fehlverhalten des Kindes nicht sogar Auslöser war.
Mein Wutsmiley für diese Opfer-Täter-Umkehr.
Geht gar nicht!
Das hat nicht mit „Opfer-Täter-Umkehr“ zu tun, sondern ist simples Zivilrecht. Straf- und Ordnungsrechtlich ist das alles egal. Aber ich kann als Halter eben nicht sagen, ich verhalte mich grob fahrlässig, bringe bewusst ein Kind in eine potentiell problematische Situation und dann möchte ich meinen Schaden auch noch voll ersetzt haben.
Das Kind ist selbstverständlich das Opfer. Aber deshalb kann der Halter (der wie gesagt auch Wesentliches dazu beigetragen hat, dass das Kind zum Opfer wird) daraus keine Ansprüche ziehen. Egal wie er das Kind zusätzlich noch instrumentalisiert um den medialen Aufschrei zu vergrößern.
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Zitat
„Da es sich bei dem aktuellen Fall um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns dazu nicht weiter äußern.“
Die Stadt verweist lediglich auf ihre Satzung, die den Umgang mit Kampfhunden regelt.Macht mich ehrlich wütend.
mal kurz dazu, weil das ja auch immer wieder Thema:
Nur weil eine Behörde sich nicht zum Verfahren äußert, heißt das nicht, dass in dem Verfahren nix passiert. Auch wenn dieser Eindruck dadurch natürlich entsteht.
Verwaltungsverfahren werden erstmal nur zwischen der Behörde und dem Betroffenen geführt. Auch ein Bescheid wird in der Regel nur gegenüber dem Betroffenen bekannt gegeben.
Anders als zb in Strafverfahren, in denen öffentlich Anklage erhoben wird.
Ich kann absolut verstehen, dass man in solch brisanten Fällen gerne Infos hätte, was genau die Behörde jetzt macht und beabsichtigt, aber so läuft das, auch aus Datenschutzgründen, nunmal nicht.
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dann möchte ich meinen Schaden auch noch voll ersetzt haben.
Der Schaden wurde noch nicht einmal anteilig beglichen
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Wer bitte drückt einer 15-Jährigen einen amerikanischen Akita in die Hand?
Meldung von heute: Gleicher Ort, gleiches Alter der HHin. Ob das auch der Akita war?
Neuer Artikel dazu, leider hinter Bezahlschranke,
Soweit ich lesen konnte, bevor die Schranke zuklappte, ermittelt die Polizei, weil sie auch vermutet, dass bei beiden Vorfällen der gleiche Hund und die gleiche 15järige Person beteiligt waren. -
Aber ich kann als Halter eben nicht sagen, ich verhalte mich grob fahrlässig, bringe bewusst ein Kind in eine potentiell problematische Situation und dann möchte ich meinen Schaden auch noch voll ersetzt haben.
Das ist die Frage, wer da grob fahrlässig war. Die Eltern, die das 11jährige Kind mit 2 Havanesern auf einem öffentlichen Gehsteig Gassi gehen lässt (das Kind war auf dem Weg zu einem Spielplatz, offenbar ein Wohngebiet), oder ein Halter, der seine Bulldogge trotz bereits vorangegangenen Beißvorfall einer weiteren Person ohne Maulkorb in die Hand drückt und auf die Öffentlichkeit loslässt.
Der Hund hat sich losgerissen, als die beiden am Gehsteig einander passiert haben, stand im Printartikel, und wäre sofort auf den einen Havaneser drauf und hat zugebissen. Eine anwesende Frau hat dem Mädchen geraten, den zweiten Hund auf den Arm zu nehmen und davonzurennen. Das hat das Kind gemacht, wurde von dem Frenchie verfolgt und zu Fall gebracht, worauf die Bulldogge vom ersten Hund abließ, zum zweiten Hund, der aus dem Arm gefallen war, hinrannte, und diesen ebenfalls biss. Als das Kind versuchte, dem zweiten Hund zu helfen, wurde es in den Arm gebissen.
Was hätte eine erwachsene Person anders machen können? Außer vorher schon die Straßenseite zu wechseln oder sofort umzudrehen?
Ich sehe hier wirklich nicht, dass das Kind Mist gebaut hat. Und ich bin kein Freund von Kindern mit Hunden beim Gassi.
Ich versuch den Artikel hier mal einzufügen.
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bewusst ein Kind in eine potentiell problematische Situation
Wir hatten hier im Ort einen zerbissenen Sheltie, der angeleint mit einer 11-Jährigen Gassi war. Schäferhund frei am Pferd, hat sich draufgestürzt.
Der Hund hat es knapp überlebt. Halterin meinte, kann nur sein, weil der angeleinte Sheltie gebellt hat. (
), ihr Hund doch nicht...
Einige Jahre später, selbe Halterin (!!), anderer Schäferhund (-Mix) völlig ohne Kontrolle durch die Halterin tötete meinen Sheltie, meine Faye.
Ich bin kein Kind gewesen.
So sind sie halt die Situationen zwischen Hundebesitzern und eine "Auseinandersetzung" zwischen Hunden, die halt mal passieren kann, ernsthaft? Das war übrigens auch die Aussage der SH-Halterin: kann halt mal passieren.
Zum Thema, ich war zu gar nichts mehr in der Lage, angezeigt wurde die Frau in meinem Fall durch die TÄ, auch und insbesondere durch die Aussagen der Frau selbst (mit "sind gerette TS-Hunde, die täten so etwas nicht" und "kommt nie wieder vor, weil hab ja geschimpft" und so Scherze. Zur Erklärung: die Halterin war nicht mal in Sichtweite, als es passierte)
Konsequenz war hier Maulkorb oder Leine direkt ohne Begutachtung, sehr verspätetes Begutachten durch Corona und u.a. neue TS-Schäferhunde, die eh keine Auflagen haben
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DerFrechdax
Ich will mich überhaupt nicht zum Tathergang äußern. Denn genau diese Fragen zu klären, das ist eben Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Sowohl die der Polizei und Staatsanwaltschaft (wegen der fahrlässigen Körperverletzung) als auch der Verwaltung (zur Feststellung einer Gefährlichkeit der Hunde).
Mich ärgert nur, dass hier Untätigkeit unterstellt wird und sich aufgeregt wird, obwohl niemand weiß, ob nicht bereits Maßnahmen angeordnet wurden oder Überprüfungen erfolgt sind. Es war auch niemand von uns bei dem Vorfall dabei und niemand von uns konnte die Anhörungen und Zeugenaussagen lesen oder gar bewerten.
Es wird hier immer wieder auf die bisher nicht erfolgte Schadensregulierung Bezug genommen, aber diese hat gar nichts mit den Verfahren bei der Polizei und beim OA zu tun. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die die Parteien (wahrscheinlich mittels Anwalt und evtl. Gerichtsprozess) untereinander klären müssen. -
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