aus unserem Lokalblatt:
In bestimmten Fällen können Tierhalter Ausgaben steuerlich geltend machen.Lehrerh etwa, die ihren Hund auch als Schulhund einsetzen , haben die Möglichkeit , sich eien Teil der Kosten vom Fiskus wieder zu holen. Eine Lehrerin, die ihren Hund in Abstimmung mit der Schulleitung ihren Hund hauptsächlich in Inklusionklassen einsetzte, vertrat die Auffassung, das Tier sei ein Arbeitsmittel (..)
Das Gericht gab der Frau recht und erkannte die Ausgaben zur Hälfte als Werbungskosten an (...)
Finanzgericht Düsseldorf (AZ. 1 k 2144/17 E)
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