Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
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wobei das ja echte Gefahrenabwehr im präventiven Sinne wäre, den andernfalls hat sich die Gefahr in (mindestens) einem Fall ja immer schon realisiert...
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wobei das ja echte Gefahrenabwehr im präventiven Sinne wäre, den andernfalls hat sich die Gefahr in (mindestens) einem Fall ja immer schon realisiert...
Ich finde, dass ist ein schwieriges Thema. Vom Bauch her würde ich sofort sagen: „Ja, tut was, helft dem Menschen aus seiner Zwangslage.“ Mein Kopf sagt. „Wie sehr will ich wirklich, dass der Staat noch weiter als eh schon in Hundehaltung eingreift und reguliert, auch ohne dass es einen dokumentierten Vorfall gibt. Wenn ich die Tür weit dafür aufmache, dass es eine Begutachtung mit Wesenstest und Einstufung des Hunds auf Halterwunsch gibt, was kommt da möglicherweise mit rein? Begutachtung aufgrund des Hinweises eines Familienmitglieds, eines Nachbarn, weil Hund XY so komisch wirkt?“
Ich sehe das Problem eher da gelagert, dass es in unserer Gesellschaft einen hohen ideologischen Anspruch an Hundewohl und Hundeschutz gibt, der enorm von der bezahlten Hundeschutzpraxis abweicht. Mein persönlicher Favorit unter den vielen schlechten Lösungsmöglichkeiten wäre - neben der Arbeit an den ideologischen Ansprüchen - immer noch der staatlich bezahlte Tierschutz auch von Abgabehunden. Ist aber sogar unter Hundefreunden nicht konsenfähig.
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Ich sehe das Problem eher da gelagert, dass es in unserer Gesellschaft einen hohen ideologischen Anspruch an Hundewohl und Hundeschutz gibt,
Was meinst du mit "hoher ideologischer Anspruch an Hundewohl und Hundeschutz"?
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Es scheint also nicht unmoeglich zu sein, eine 'Erlaubnis' zu bekommen
Aber der Hund wurde ja, wenn ich das richtig verstehe, bereits vor der Euthanasie-Erlaubnis mit mehreren Beißvorfällen auffällig, oder?
Die Frage, die dAlis in den Raum gestellt hat, war ja, was mit Hunden passiert, die nie von Amtswegen auffällig wurden (wenn ich das richtig verstanden habe?). Also quasi der Fall, dass ein Hund zwar das Potential hat, so richtig gefährlich zu sein, aber aufgrund der bisherigen Führung nie gebissen hat. Nun kann aber besagter bisheriger Hundehalter den Hund aus welchen Gründen auch immer nicht länger behalten. Los kriegt man ihn privat eher nicht und wenn entsprechende Vereine sich ebenfalls verweigern - was ist dann? Ich bezweifele stark, dass bei einem Hund, der bislang nie nachweislich verletzt hat, eine Euthanasieverfügung durchgeht.
Was mir dazu allerdings noch einfällt: Kann man einen Wesenstest (also nicht so Verbands-Tests, sondern z.B. den typischen Listi-Wesenstest) theoretisch freiwillig machen?
Ich weiss was dAlis gefragt hat
Und ja, der Hund hatte vorher gebissen. Wie bekannt das war weiss ich nicht. Ich weiss auch nicht, was gewesen waere, wenn der Halter sich nach dem ersten Biss ans Amt gewendet haette.
Ich hab keine Zeit und auch keine Lust jetzt irgendwelche Faelle zu suchen
Besonders weil das eh von Amt zu Amt anders sein duerfte.
Zumindest zeigt dieser Fall, dass man die Erlaubnis bekommen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
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Und was macht man wenn der Hund tatsächlich weggelaufen ist? Also klar, erstmal suchen usw, aber irgendwann wird man den doch auch bei der Gemeinde abmelden wollen. Und bei einem Hund muss ja auch nicht zwingend der Tierarzt nen Totenschein ausstellen wie beim Menschen. Ist im Zweifelsfall etwas aufwendiger, aber auch ohne irgend einen Nachweis wird das möglich sein.
ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung. Müsste man dann wohl in der Stadt erfragen. Ja, irgendwie wird das gehen müssen.
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Aber mal ehrlich, wie kaputt muss ein Hund sein, der seine Bezugspersonen derart attackiert! Ich persönlich hätte den Hund vermutlich nach der 1. Attacke gehimmelt ehrlich gesagt.
Wenn er "kaputt" ist, dann ist es manchmal leider auch die Schuld vom Halter....... Beispiel von hier: Faro war damals auch irgendwann gegen seinen Halter losgegangen. Wie sich herausgestellt hat, aus Gründen......
(er war nicht umsonst konfisziert worden damals). Mit mir isser n Engel....
Warum soll man (grundsätzlich, NICHT auf diesen Fall bezogen!) nen Hund "himmeln", der sich vlt. einfach nur gewehrt hat?? Man weiß doch oft gar nicht, was dahinterstand.
(ok, wenns der eigene Hud ist, und man weiß, daß man ihn nicht in die Situation gebracht hat, ist´s was Andres... Trotzdem würde ich immer erstmal auf Krankheiten/Schmerzen prüfen, bevor ich so ne Entscheidung treffe, auch beim eigenen Hund).
Wenn der Hund komplett "durch" ist, ok - aber um das festzustellen, muß man doch erstmal rausfinden, in welchen Situationen er reagiert, und ob/wie man ihn (zumindest bis dahin) adäquat sichern kann.... Klar - ist natürlich auch ne Frage, wo man ihn in der Zeit unterbringt. Das ist die andre Seite. Aber grundsätzlich "Hund beißt - mach ihn hin" find ich halt auch keine Lösung. Das ist schnell so dahingesagt. Aber bei näherem Bedenken dann halt nicht unbedingt notwendig, wenn es einen Grund dafür gab. Deswegen ist mir diese Aussage an sich zu pauschal.
Trotzdem schrecklich, daß deswegen ein Mensch schwer verletzt und einer gestorben ist.... ;-( Und solche Vorfälle bringen halt immer auch Hunde generell is Gespräch...
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Hm schade, ganz reicht es bei mir für die Listenhunde-Uschi nicht. Aber es ist ein knappes Nicht-Bingo.
Abgesehen davon verstehe ich gerade überhaupt nicht, worauf sich das bezieht.
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Kann man die Existenz eines Hundes in Deutschland einfach so verschwinden lassen? Also wenn er normal gemeldet ist (Stadt-Steuer-Versicherungen usw)
Ich meine um ihn überall abzumelden braucht man immer einen Nachweis (Einschläferungsnachweis o.ä.)
Das ist ein Trugschluß. Ich ruf an und sage, Hund tot - fertig. Sowohl bei der Stadt als auch bei der Versicherung.
Könnte allerdings bei als Sokas registrierten Hunden oder solchen mit Auflagen anders sein, wenn man den Nachweis des Verbleibs erbringen muß, zB auch bei Weitergabe des Hundes (Verkauf), das weiß ich nicht, obs da Sonderregelungen gibt. Aber im Normalfall braucht man dazu keine Bestätigung. Oder holst Du im Fall des Todes eines Hundes den Doc, um den Tod bestätigen zu lassen?
Sowas braucht man nur beim Menschen... Um sicherzugehen, daß niemand, der doch noch lebte, eingebuddelt wird....
Und vlt. auch für Erbschein, Bank etc., um nachzuweisen, daß tatsächlich ein Erbfall eingetreten ist.
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Einfach aus dem Staub gemacht
Hoffentlich bleiben bei dem Kleinkind keine Folgeschäden!
https://www.n-tv.de/der_tag/Di…2024-article24698478.html
Es ist allerdings lediglich eine Newsticker Meldung, ich weiß nicht wie lange der Aufruf sichtbar bleibt.
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