Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Das muss dieser Tierschutz sein von dem alle reden

    Wenn man das possierliche Tier mit geknacktem Chip irgendwo anbinden und aussetzen muss anstatt es euthanasieren zu lassen

  • Ich wusste es war schonmal Thema.

    Den Fall hatte ich damals echt durch Zufall gefunden.

    Es scheint also nicht unmoeglich zu sein, eine 'Erlaubnis' zu bekommen

  • Ich komme leider nur auf die erste Beitragsseite, habe kein Instagram und finde auch keine weiteren Infos zum Hund. Steht da noch was Genaueres zu dem Hund? Es gab nach dem Text im Vorfeld Beißvorfälle, interessant fände ich, ob der Hund schon „amtsbekannt“ war und die Abgabe ggf. sogar angeordnet.


    In 2022 gab es einen Rechtsstreit in Bayern, den fand ich ganz interessant. Da hat das Amt mit Zustimmung des Halters eine Tötungsanordnung für einen Hund beschlossen, den der Eigentümer im Vorfeld in einem Tierheim untergebracht hat. Nicht per Abgabe, sondern mit einem privaten Unterbringungsvertrag. Und das Amt hat eine Verfügung gegen das Tierheim erlassen, dass dieses das Betreten seiner Räumlichkeiten und die Mitnahme des Hunds zu dulden hat.


    Das Tierheim hat Klage gegen den Beschluss eingereicht und Recht bekommen, die Tötungsanordnung wurde gekippt. Kernpunkt der Begründung war die gesicherte Unterbringung.

  • Bei uns hier am Land gibt's, wie man hört, immer noch die Möglichkeit das der Jäger den Hund halt beim wildern erwischt hat. Aber das kann ja auch nicht die Lösung sein.

    Fällt das nicht irgendwann irgendwem auf, wenn der Jäger immer wieder solche Hunde beim Wildern erwischt und erlegt?

    Naja, das sind ja nicht 3 die Woche sondern wahrscheinlich eher 2 in 10 Jahren. Nachdem hier rundherum Auen u Felder sind würde man an den entsprechenden Stellen auch weder was hören, noch etwas finden wenn man danach ein Loch gräbt...

    So käme man wahrscheinlich sogar drumherum überhaupt irgendwas melden zu müssen.

    U wennst nicht jemanden kennst funktioniert das bestimmt auch nicht.

    Also ich nehme zumindest nicht an das da irgendeiner von 2 Std entfernt hier bei uns ins Wirtshaus gehen kann u dann einfach die Telefonnummer von "dem" Jäger in die Hand gedrückt bekommt.

  • Ich musste auch Bescheinigungen in die Gemeinde bringen (Oberbayern)

    Ich war mit meiner vorigen Hündin im Ausland als sie verstorben ist, und ich meine auch mich zu erinnern, dass ich irgendeinen Nachweis bzgl Umzug bringen musste um sie abzumelden. Vlt war s aber auch bei der Haftpflicht, ich erinnere mich nimmer genau, aber irgendwas war dass jemand Nachweise wollte. Auch Standort Bayern

  • Und was macht man wenn der Hund tatsächlich weggelaufen ist? Also klar, erstmal suchen usw, aber irgendwann wird man den doch auch bei der Gemeinde abmelden wollen. Und bei einem Hund muss ja auch nicht zwingend der Tierarzt nen Totenschein ausstellen wie beim Menschen. Ist im Zweifelsfall etwas aufwendiger, aber auch ohne irgend einen Nachweis wird das möglich sein.

  • Es scheint also nicht unmoeglich zu sein, eine 'Erlaubnis' zu bekommen

    Aber der Hund wurde ja, wenn ich das richtig verstehe, bereits vor der Euthanasie-Erlaubnis mit mehreren Beißvorfällen auffällig, oder?

    Die Frage, die dAlis in den Raum gestellt hat, war ja, was mit Hunden passiert, die nie von Amtswegen auffällig wurden (wenn ich das richtig verstanden habe?). Also quasi der Fall, dass ein Hund zwar das Potential hat, so richtig gefährlich zu sein, aber aufgrund der bisherigen Führung nie gebissen hat. Nun kann aber besagter bisheriger Hundehalter den Hund aus welchen Gründen auch immer nicht länger behalten. Los kriegt man ihn privat eher nicht und wenn entsprechende Vereine sich ebenfalls verweigern - was ist dann? Ich bezweifele stark, dass bei einem Hund, der bislang nie nachweislich verletzt hat, eine Euthanasieverfügung durchgeht.


    Was mir dazu allerdings noch einfällt: Kann man einen Wesenstest (also nicht so Verbands-Tests, sondern z.B. den typischen Listi-Wesenstest) theoretisch freiwillig machen?

  • Habe ich mit meiner alten Hündin gemacht, einfach nur, weil ich wissen wollte, wie sowas abläuft. Wobei ich den Gutachter über den Verein kannte, weiß nicht, ob das sonst auch einfach so möglich gewesen wäre.


    Theoretisch kann die Einstufung zum gefährlichen Hund in meinem BL (Hessen) auch erfolgen, wenn der Hund schon durch sein Verhalten die Annahme rechtfertigt, dass er unkontrolliert beißen/verletzen würde. Wenn diese Einstufung durchgehen würde, dann ist die Grundlage für eine Haltungserlaubnis weggefallen. Was aber nicht gleichbedeutend mit einer Tötungsanordnung ist. Der Halter wäre erstmal in der Position, den Hund anderweitig unterbringen zu müssen.

  • Habe ich mit meiner alten Hündin gemacht, einfach nur, weil ich wissen wollte, wie sowas abläuft. Wobei ich den Gutachter über den Verein kannte, weiß nicht, ob das sonst auch einfach so möglich gewesen wäre.


    Theoretisch kann die Einstufung zum gefährlichen Hund in meinem BL (Hessen) auch erfolgen, wenn der Hund schon durch sein Verhalten die Annahme rechtfertigt, dass er unkontrolliert beißen/verletzen würde. Wenn diese Einstufung durchgehen würde, dann ist die Grundlage für eine Haltungserlaubnis weggefallen. Was aber nicht gleichbedeutend mit einer Tötungsanordnung ist. Der Halter wäre erstmal in der Position, den Hund anderweitig unterbringen zu müssen.

    Ergänzung: Die Grundlage ist weggefallen, falls der Wesenstest nicht bestanden wird. Der ist in Hessen nämlich Voraussetzung für die Haltungserlaubnis.


    Ob ein Amt das allerdings sehenden Auges mitmachen würde, dass ein Halter auf es zukommt mit der Bitte, für den Hund einen Wesenstest anzuordnen um ihm auf dessen Grundlage dann die Haltungserlaubnis zu entziehen? Und sich so quasi selbst möglicherweise in die Position zu bringen, den Hund einziehen zu müssen? Ich weiß nicht, ob der Aufgabenkreis der Gefahrenabwehr so weit gedacht werden kann.

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