Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Kleiner wohlmeinender Tip am Rande: Sätze wie "sie hat den Hund mit 10 Jahren schon ausgeführt" oder "die anderen hätten ja wirklich auch aufpassen können" könnten sich unter Umständen als nicht wirklich positiv erweisen im weiteren Verlauf und als "unbelehrbar" gewertet werden......

    Auch den Eltern des Kleinkindes gegenüber könnte dieser Satz leichten Unmut erregen...... :see_no_evil_monkey:

    Insofern solltest Du, liebe @TS, vielleicht etwas vorsichtig sein mit Aussagen hier im Thread, das ist immerhin ein öffentliches Forum und Du weißt nie, wer mitliest... Bei

    rechtlichen Dingen muß man da immer etwas aufpassen....

  • Ich werde morgen bei unserer Hundeschule anrufen und fragen ob bald wieder ein Kurs startet. Vielleicht fehlt mir ein bisschen Wissen,

    Dir fehlt definitiv Wissen und in dem Fall würde ich tatsächlich zu einer anderen Hundeschule gehen, nämlich eine, die auch Einzelstunden anbietet und sich mit Körpersprache auskennt.


    Meine Hundehaftpflicht schließt übrigens alles unter 14 aus, was ich auch den diversen 12-13 jährigen Mädchen sagen musste, die sich auf mein Dogsitting Gesuch meldeten (würde ich sowieso aus Gründen nicht machen, siehe euer Fall).


    Ich empfehle zudem diese Bücher:

    - Aggressionsverhalten beim Hund

    - Ausdrucksverhalten beim Hund

  • berechtige Schmerzensgeldansprüche übernimmt normal immer die Versicherung

    Aber sie holt es sich im Fall des Falles halt beim Halter wieder, wenn ein Kind unter 14 beteiligt war.....

    Es ist so, die Hundehaftpflichtversicherung des Halters überprüft zuerst ob sie überhaupt zuständig sind, sobald der Schaden gemeldet wird. Sind Sie zuständig übernehmen Sie auch das Schmerzensgeld.


    Lehnen sie ab und sind berechtigt dazu (gibt da ja auch nochmal Wiederspruchsmöglichkeiten), ist diese Versicherung komplett raus. Sowohl was irgendwas zahlen angeht, als auch deren Anwälte die da prüfen und zur Not vor Gericht gehen. Und der Halter muss nun alles alleine stemmen und regeln.

  • Denn eigentlich handelt es sich ja nicht um eine Pflichtversicherung

    Das könnte je nach Bundesland anders sein....

    Das Bundesland ist Bayern und hier gibt es leider keine Versicherungspflicht. Zudem ist gar nicht klar, ob die TS überhaupt eine Hundehaftpflicht hat, da nur von einer Haftpflichtversicherung die Rede war und die muss den Hund nicht einschließen.


    ---


    Und für die TS:

    Zitat

    Kinder unter 14 Jahren sind i.d.R. als ungeeignet zum Führen großer Hunde anzusehen

    https://www.polizei.bayern.de/…s/recht/001664/index.html


    Selbst wenn es eine geeignete Versicherung geben sollte, wird es hier halt einfach eng.


    Bei uns kam es in der Vergangenheit zu toten Hunden, weil Kindern Hunde in die Hand gegeben wurden. Ein Hund wurde überfahren und war sofort tot, der andere wurde im Beisein des verständlicherweise vollkommen handlungsfähigen Kindes totgebissen.


    Verantwortung beizubringen heißt nicht, die eigene Verantwortung, das Kind in seiner Tätigkeit anzuleiten, zu ignorieren. Verantwortung lernt man nicht, indem sich die Eltern verantwortungslos verhalten und ihre Verantwortung auf das Kind abwälzen. Verantwortung lernt man vor durch gute Vorbilder und gute Anleitung.


  • Es wurde ja bereits alles gesagt.

    Also einfach nur ab zum Anwalt.
    Ist klar, dass man jetzt angst vor den Konsequenzen hat, aber dafür müsst ihr nun eben Gerade stehen. Wegen den, von den Vorpostern, genannten Gründen. Ihr würdet das gleiche verlangen wenn die Situation andersrum wäre.
    Die andere Familie hätte auch auf ihr Kind achten sollen, das stimmt. Aber die größte Schuld lastet auf dir. Du hast dein Kind losgeschickt um mit dem Hund Gassi zu gehen. Du hast es nicht beaufsichtigt. Das Kind hat erzählt und nicht aufgepasst. Man kann ihr also absolut keinen Vorwurf machen. Dir aber schon.
    Ich hab einen wunderbar verträglichen Schäferhund der bisher auch niemals gebissen hat. Aber ich lasse z. B. dennoch kein Kind an sie ran und lasse auch, außer Besuch in der Wohnung, keinen an sie ran. Das würde ich euch jetzt auch ans Herz legen. Es handelt sich bei einem Hund nämlich immer noch um ein Tier. Tiere, wenn auch domestiziert, können unberechenbar sein. Du kannst dein Tier noch so gut kennen, am Ende kannst du ihm aber dennoch nicht in den Kopf schauen.
    Maulkorb wurde bereits genannt und halte ich für Sinnvoll. Außerdem würde ich euch einen Hundetrainer vorschlagen. Keine Hundeschule bzw. die natürlich auch, aber am besten einen Hundetrainer der sich das alles mal genauer anschaut und individuell auf den Hund eingehen kann.

    Beste Wünsche und alles gute für das gebissene Kind und dein Kind.


  • Das ist ziemlich drastisch formuliert und kann man in der Absolutheit eigentlich auch nicht sagen…

    Sollte der Verstorbene zb der Alleinverdiener einer Familie sein und es sind auch noch minderjährige Kinder unterhaltsberechtigt, ist das zb auch richtig „teuer“..


    Oder mal anders formuliert: man sollte wirklich auf ne Hundehaftpflichtversicherung mit ner wirklich hohen Deckungssumme achten…

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