Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Bei uns (Region Laatzen in Nds) muss bei Anmeldung des Hundes die Versicherungsnummer mit angegeben oder nachgereicht werden.


    OK, wer nicht anmeldet, wird auch keine Versicherung haben ...

  • Punkt 1: Du hättest vor Kurzem dafür die Hand ins Feuer gelegt, dass Lily nicht beisst. Denn sonst hättest du dein Kind nicht mit ihr los geschickt.


    Jetzt legst du deine Hand ins Feuer, dass Bailey nicht beisst. Finde den Fehler!


    Punkt 2: Sagen wir, es gibt in eurer Umgebung noch andere Eltern, die ihre Kinder mit den Hunden alleine los schicken. Und, wie wir gelernt haben, beissen Hunde auch mal zu obwohl eben diese Eltern nicht damit rechnen würden. Du schickst deine Tochter also in eine Situation, in der sie gefährdet ist, von einem anderen Hund gebissen zu werden. Denn dieser Hund kann vom anderen Kind ebenso wenig kontrolliert werden wie Lily von deiner Tochter. Und sag jetzt bloß nicht, das kann nicht passieren (siehe Punkt 1).

  • Bei uns (Region Laatzen in Nds) muss bei Anmeldung des Hundes die Versicherungsnummer mit angegeben oder nachgereicht werden.

    In NRW ist das auch so, da gibt es eine Versicherungspflicht für Listenhunde und für 20/40- Hunde.

    In Bayern gibt es aber nur eine Versicherungspflicht für Listenhunde.

  • Naja abwarten, vielleicht hat die TE auch noch kein persönliches Gespräch/Anschreiben mit ihrer Versicherung geführt und vorab nur in die Police geschaut.

    Der Vorfall ist ja erst vier Tage her, so schnell erfolgt i.d.R. auch kein Kostenentscheid, egal ob positiv oder negativ, es muss erst geprüft werden.


    Noch ist die Familie im Schockzustand, denke ich mir zumindest.


    Anwaltlicher Rat wurde nicht umsonst mehrfach empfohlen.


    Hauptsache die Kinder kommen schnell drüber hinweg.

    Auch wenn es keine feste Altersgrenze zum eigenen Hund ausführen gibt, wäre ein Umdenken wünschenswert, oder könnte zum Nachdenken anregen.

  • Sie ist noch so jung, warum sollte sie einfach so so stark zubeißen?

    Weil sie den Kleinkindern ständig schutzlos von Euch ausgeliefert wurde, die laut Deiner Beschreibung auch mal grob werden???


    Irgendwann hat ein Hund halt die Schnauze voll und regelt es selbst, wenns ihm zu viel wird und keiner hilft.


    Das wäre Euer Job gewesen. dann wäre das niemals passiert. Ein 8 Monate junger Hund aus einer seriösen Zucht packt nicht grundlos zu, da muß schon einiges vorher abgegangen sein, wo er sich nicht hat wehren können.


    Ein Hund ist ein Hund ist ein Hund ist ein Hund. Und kein Steifftier oder Spielzeug für Kinder.

    KEIN Hund muß sich alles gefallen lassen, der ist auch nur ein Lebewesen, und DARF sich wehren, wenn ihm weh getan wird, und in den ganzen 8 Monaten bei Euch offenbar keinerlei Unterstützung finden konnte.

    Wenn man keine Ahnung hat, ist das keine Schande. Sich aber kein Wissen anzueignen, über das Tier, mit dem man zusammenlebt, und dessen Körpersprache und Bedürfnisse nicht erkennen zu können, ist halt irgendwann nicht mehr lustig und hat sich in diesem Fall gerächt.

    Und wenn dann was passiert, war es der böse Hund, und es wird gefragt ob der Hund "weg muß". Da kriege ich einen Hals. Alles falsch gemacht, was man als Halter nur falsch machen kann, und der Hund solls dann büßen??


    Faßt Euch an die eigene Nase und nehmt wenigstens jetzt Eure Verantwortung wahr!!

    Ich hoffe sehr für beide Kinder, daß die Verletzung schnell heilt.

    Denn ansonsten müßt Ihr damit leben, das Eure kleine Tochter sich verantwortlich fühlt für die Verletzung des Kleinkindes. Und damit traumatisiert ist.

    Nicht der Hund hat hier den Fehler gemacht..... :loudly_crying_face:


    Bitte versucht wenigstens jetzt, Euch Wissen zum Thema Hund und Körpersprache und Führen eines Hundes anzueignen. Damit der Hund künftig nicht mehr gezwungen ist, sich selbst zu wehren......


    Im übrigen glaube ich nicht, daß der Hund in dem Moment echt aggressiv war, nicht mit 8 Monaten. Tippe eher darauf, daß er versucht hat, die kleine Hand festzuhalten mit den Zähnen, und die zarte Babyhaut hat halt doch relativ schnell Löcher. Allerdings ist das nur eine Möglichkeit, ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen das muß ein erfahrener Trainer vor Ort beurteilen, ob der Hund tatsächlich Aggressionen zeigt.


    Für mich ist übrigens im Gegensatz zu dem, was hier schon geschrieben wurde, ein Knurren oder Steifwerden noch keine wirkliche Aggression. Das fällt für mich unter Kommunikation und heißt eigentlich nichts anderes als "laß mich in Ruhe". Die adäquate Antwort darauf wäre ein Finger wegnehmen, und schon ist alles wieder gut. Natürlich kann ein Kleinkind sowas nicht erkennen, und die Tochter, selbst wenn sie es wüßte, nicht, solange sie mit den Leuten quatscht. Denn ich weiß aus eigener Erfahrung, wenn man mit irgendwem quatscht, paßt man meistens auf den Hund nicht mehr auf. Ist also um Gottes Willen nicht als Vorwurf an die Tochter zu verstehen! Nur als Erklärung dafür, daß der Hund vielleicht vorher schon gezeigt hat, daß es ihm zu viel wurde.....


    Drücke den Kindern die Daumen!


  • Für mich ist übrigens im Gegensatz zu dem, was hier schon geschrieben wurde, ein Knurren oder Steifwerden noch keine wirkliche Aggression. Das fällt für mich unter Kommunikation und heißt eigentlich nichts anderes als "laß mich in Ruhe".

    Das möchte ich unterstreichen, entschuldige falls das in meinem Text falsch rüberkam. Nüchtern betrachtet ist das meiste eigentlich "nur" Kommunikation die es aber durchaus ernst zu nehmen gilt natürlich.

  • Ich habe Angst vor den möglichen Konsequenzen.

    Ihr solltet lieber Angst haben vor dem Konsequenzen für das Kind, nicht für Euren Geldbeutel!!! Ich sehe da irgendwie nicht wirklich viel Bedauern....

    Sie will immer überall mitspielen, wenn Freunde der Kinder zu Besuch sind.

    Das wird kein Mitspielenwollen sein, sondern herumfiddeln, eine Art Beschwichtigungsversuch, wenn es dem Hund zu viel wird, und er unsicher wird, die sich in spielerischem Herumhüpfen äußert.

    Also ein dickes Warnzeichen, das der Hundehalter hätte erkennen müssen.


    Sie macht sich Vorwürfe und will nicht einmal mehr mit Bailey spazieren gehen, obwohl die wirklich ein Engelchen ist.

    Seid Ihr völlig lernresistent??? Das Kind war gerade mit Hund unterwegs und es ist jemand zu Schaden gekommen, und Ihr wollt es jetzt allen Ernstes noch mal losschicken mit einem anderen Hund, den es genauso wenig beherrscht??? Jetzt, wo das Kind traumatisiert ist, und erst recht nicht weiß, wie es reagieren soll im Notfall? Wo ist vielleicht Angst vor Hunden hat, weil es diesen Biß miterleben mußte und die Machtlosigkeit, die es erlebt hat in dieser Situation? Seid Ihr noch zu retten?

    Wenn es sich mit dem Messer in die eine Hand schneidet, gebt Ihr ihm dann das Messer für die zweite Hand auch wieder in die Hand??? Geht's noch? Um Gottes Willen, das hat Katastrophenpotential! BITTE NICHT! Reicht Euch nicht das Schmerzensgeld für diesen relativ glimpflich verlaufenden Fall? Auch ein Vorfall mit dem zweiten Hund wäre nicht versichert, weil das Kind unter 14 ist. Nur so am Rande...

    da kann man durchaus ein wenig Verantwortung übernehmen.

    Ein wenig bedeutet aber nicht, das Kind mit einem Hund loslaufen zu lassen, den es körperlich nicht beherrscht, den es nicht lesen kann, und vor dem ist jetzt wahrscheinlich auch noch Angst hat.

    Das kann bedeuten daß das Kind dem Hund Futter hinstellen darf.

    Oder regelmäßig beim Gassi begleiten muß, um zu lernen was Verantwortung dem Hund gegenüber bedeutet. Was aber voraussetzt, daß ihr wißt, was Verantwortung ist.....

    Auch eure Bailey ist ein Hund und zu sagen, sie würde niemals beißen, ist absolut unmöglich.

    Allein als ich diesen Satz gelesen habe, daß Euer Hund niemals beißen würde: siehe oben! Da läuft es mir eiskalt den Rücken runter. Katastrophenpotential hoch 3! JEDER Hund kann beißen, wenn er dazu quasi genötigt wird. Einige lassen sich mehr gefallen, andere sind sofort rigoros und setzen Grenzen und zeigen, was ihnen nicht paßt.

    Aber allein dieser Satz, den ich schon öfter gehört habe, zeigt: der Halter nichts verstanden. GAR nichts.

    Dass die Eltern des Kleinkindes eine Mitschuld tragen, sehe ich ebenfalls so.

    Und das ist für mich ein absolut unmöglicher und schäbiger Versuch, die Verantwortung auf die Geschädigten abzuwälzen. Es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit eines Hundehalters, dafür zu sorgen, daß niemand durch seinen Hund verletzt wird.

    Du kannst nicht von einem Menschen ohne Hund verlangen, daß er weiß, wie er mit einem Hund umzugehen hat! Es ist Deine Verantwortung, daß Dein Gegenüber und Deine Mitmenschen unversehrt bleiben. Egal, wie dämlich dieses Gegenüber sich verhält.

    Und DIESE Verantwortung kann eine zehn oder zwölfjährige nicht tragen.

  • Du hast jetzt u.U. drei Probleme an der Backe: strafrechtlich, ordnungsrechtlich und zivilrechtlich.


    Zivilrechtlich (Schadenersatzansprüche):

    Ich würde zunächst mal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen.

    Dort gibt es sog. Obliegenheiten = Pflichten des Versicherungsnehmers. Wenn sich der Versicherungsnehmer nicht an diese Pflichten hält, geht der Versicherungsschutz teilweise oder ganz flöten und Ihr müsst u.U. aus eigener Tasche zahlen. Unter eine solche Pflichverletzung kann auch fallen, dass Kinder alleine mit dem Hund unterwegs sind (je nach Größe des Hundes, geistiger Reife des Kindes usw.). Zusätzlich wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft. Zunächst würde ich also mal ganz zügig meine eigenen Unterlagen ansehen und sofort morgen meine Versicherung kontaktieren und den Schaden melden, da es (siehe Vertrag) häufig auch zeitliche Meldepflichten gibt.

    Falls die Versicherung nicht zahlt, solltet Ihr einen Anwalt einschalten und prüfen lassen, ob Ihr für die entstandenen Schäden aufkommen müsst.


    Ordnungsrechtlich:

    Weiteren Ärger kann es seitens des OA geben. In den Hundeverordnungen der Länder steht der Passus, dass jeder, der einen Hund außerhalb des eigenen Grundstücks führt, körperlich und geistig dazu in der Lage sein muss, den Hund so zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Dass darunter ein Collie mit einer 12jährigen fällt, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. Hier kann ein Bußgeld oder z.B. die Einstufung als gefährlicher Hund mit Wesenstest/ entsprechenden Auflagen und höhrerer Hundesteuer auf Euch zukommen.


    Strafrechtlich:

    Ebenfalls gut möglich, dass ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird.


    Kurz: Die Einsicht, dass Du da einer ganz massiven Fehleinschätzung unterlegen hast, wirst Du durch den ganzen Ärger automatisch erlangen. Deshalb spare ich mir auch weitere Worte dazu und wünsche Euch, besonders aber dem geschädigten Kind und dem Hund, viel Glück und alles Gute.

  • berechtige Schmerzensgeldansprüche übernimmt normal immer die Versicherung

    Aber sie holt es sich im Fall des Falles halt beim Halter wieder, wenn ein Kind unter 14 beteiligt war.....

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