Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Ich würde da auch nochmal nachhaken bei der Versicherung und alles weitere über einen Anwalt regeln, auch die weitere Kommunikation mit den Geschädigten. Entschuldigt wurde sich ja bereits und das Gespräch gesucht, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Auch wenn das hütende Kind jung war, unsere Haftpflichtversicherung zahlt zb auch bei grober Fahrlässigkeit und würde diesen Fall übernehmen, weil kein Mindestalter vereinbart ist (mein Mann hat auch gerade nochmal in unserer Police nachgeschaut).


    Die Rechtsschutzversicherung könnte auch nochmal gucken, ob die Hundehaftpflicht gezwungen werden kann zu leisten. Kommt aber dann wirklich auf die Bedingungen im "Kleingedruckten" an.

  • ….


    Unsere Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, deshalb hoffe ich ja so sehr, dass das Paar sich privat mit uns einigen kann. Ich habe Angst vor den möglichen Konsequenzen.


    Da stand was. Ob damit nun eine Tierhalterhaftpflicht oder die Privathaftpflicht gemeint ist, ist unklar.


    Eine Privathaftpflichtversicherung ist natürlich von vornherein her draußen.

  • Nur mal zur Info:


    Für Hundehalter in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein ist diese Hundeversicherung Pflicht.

  • Ich würde da auch nochmal nachhaken bei der Versicherung und alles weitere über einen Anwalt regeln, auch die weitere Kommunikation mit den Geschädigten. Entschuldigt wurde sich ja bereits und das Gespräch gesucht, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Auch wenn das hütende Kind jung war, unsere Haftpflichtversicherung zahlt zb auch bei grober Fahrlässigkeit und würde diesen Fall übernehmen, weil kein Mindestalter vereinbart ist (mein Mann hat auch gerade nochmal in unserer Police nachgeschaut).


    Die Rechtsschutzversicherung könnte auch nochmal gucken, ob die Hundehaftpflicht gezwungen werden kann zu leisten. Kommt aber dann wirklich auf die Bedingungen im "Kleingedruckten" an.

    Hab mittlerweile auch Bedingungen gewälzt.

    In der Police steht „grobe Fahrlässigkeit abgedeckt“ in den Bedingungen behält sich dich die Gesellschaft aber Kürzungen bis hin zur kompletten Ablehnungen des Schaden vor, wenn der HH seinen Obliegenheiten nicht nach kam… so das kann alles oder nichts heißen.

    Wird also immer im Einzelfall entschieden.


    Das ist also alles gerade Mutmaßung.

    Dadurch dass in Bayern das führen eines Hundes unter 14 Jahren untersagt ist, könnte ich mir das als Aufhänger zur Ablehnung gut vorstellen.

  • Nur mal zur Info:


    Für Hundehalter in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein ist diese Hundeversicherung Pflicht.

    Vernünftig!

    Heißt aber nicht, dass sie auch abgeschlossen wird. Gibt ja auch genug Menschen, die ihren Hund steuerlich nicht anmelden, obwohl es Pflicht ist.

    Das soll jetzt aber bitte nicht auf diesen Thread bezogen werden, ich meine das nur ganz allgemein.

  • Ach so, ja, nun, mein Hirn hat da direkt Hundehaftpflicht draus gemacht... Danke.

  • Nur mal zur Info:


    Für Hundehalter in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein ist diese Hundeversicherung Pflicht.

    Das bringt der TE in Bayern aber gerade nichts..

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