Bei den DH der Berliner Polizei wird ebenso verfahren.
DH steht im Eigentum der Behörde, sind sie noch diensttaugl., gehen sie nicht mit ihrem DHF in Pension.
Bei absehbarem langen Krankenstand eines Polizisten verhält sich das ebenso. DH wird ja nicht dienstuntauglich geschrieben, weil sein HF erkennbar lange Zeit ausfällt!
Geht der DH in entsprechendem Alter in Rente, wird er meistens von seinem ehemals geführten DHF für einen obligatorischen Euro dem Land abgekauft.