Diensthundeführer geht in Rente, der Hund?

  • Bei den DH der Berliner Polizei wird ebenso verfahren.


    DH steht im Eigentum der Behörde, sind sie noch diensttaugl., gehen sie nicht mit ihrem DHF in Pension.

    Bei absehbarem langen Krankenstand eines Polizisten verhält sich das ebenso. DH wird ja nicht dienstuntauglich geschrieben, weil sein HF erkennbar lange Zeit ausfällt!


    Geht der DH in entsprechendem Alter in Rente, wird er meistens von seinem ehemals geführten DHF für einen obligatorischen Euro dem Land abgekauft.

  • Wir hatten letzten die Möglichkeit eine kleine „Vorführung“ von zwei Zugriffshunden des SEK in NRW zu sehen. Natürlich haben wir auch mit den beiden Diensthundeführern gequatscht. In NRW ist es so, dass die Hunde, bis zum Tod, im Besitz des Landes NRW bleiben. Das Land bezahlt natürlich monatlich einen gewissen Betrag, aber die beiden meinten, natürlich zahlt man immer drauf. Besseres Futter etc. Wenn die Hunde außer Dienst gehen, verbleiben sie beim Hundeführer, wenn er das möchte, aber geht dann immer noch nicht in seinen Besitz über, sondern er bekommt vom Land einen Pflegevertrag. Auch hier zahlt das Land weiter. Wenn ein Diensthundeführer in Rente geht und er einen jungen, noch diensttauglichen Hund hat, dann geht dieser Hund zu einem anderen Hundeführer. Die Eheleute der Diensthundeführer dürfen mit diesen Hunden noch nicht mal nach draußen gehen. Die Hunde sind nicht ungefährlich und gehören weiter dem Land. Wenn ein Diensthundeführer erkrankt, muss ein anderer DHF kommen, um mit dem Hund raus zu gehen.

  • Der Hund ist ja nicht in seinem Eigentum, wie da was geregelt wird, sind sicherlich dienstinterna die nicht in ein öffentliches Forum gehören. Der Bekannte kann sich an Personalrat und Gewerkschaft wenden.

  • Zusatz: dafür das denen der Hund gehört, tun die aber dennoch recht wenig.

    Ich weiß nicht, ob das üblich ist, frage unwissend nur wegen dem Thema. Aber wenn der DHF Urlaub hatte und weg wollte, hat es auch niemanden gekümmert wohin der Hund kommt und musste alles selber bezahlt werden. Da war der Hund nicht so wichtig, jetzt irgendwie schon. Finde ich persönlich merkwürdig. Aber ich kenne die Verträge halt nicht.


    Normalerweise übernimmt der Dienstherr die Kosten für Futter und Tierarzt..


    Und wenn der DHF im Urlaub wegfahren möchte, kann der Diensthund normalerweise in einem Zwinger beim Dienstherr, also im Gebäude wo man sonst auch im Dienst ist, untergebracht werden..


    So kenne ich das von einem DHF.

  • Zusatz: dafür das denen der Hund gehört, tun die aber dennoch recht wenig.

    Ich weiß nicht, ob das üblich ist, frage unwissend nur wegen dem Thema. Aber wenn der DHF Urlaub hatte und weg wollte, hat es auch niemanden gekümmert wohin der Hund kommt und musste alles selber bezahlt werden. Da war der Hund nicht so wichtig, jetzt irgendwie schon.

    Man muss das alles nicht gut finden. Aber der Hund ist ein wichtiges Arbeitsmittel, welches nicht gerade billig ist (den geeigneten Hund finden, Ausbildung machen und dann der Wert den er als einsatzfaehiger Hund hat). Wer da was wann zahlt, ist eine andere Sache. Da koennte von BL zu BL anders geregelt sein.

    Und ja, Boerkur hat Recht mit den internen Regelungen ;) Ist halt auch fraglich was du da alles an Infos hast und was fehlt ;)


    Man muss das mAn einfach sachlich sehen..

  • Wie Murmelchen schon geschrieben hat: der Hund ist fertig ausgebildet, und bringt Erfahrung mit. Warum sollte man ihm das, wofür er brennt, und was er mit Leidenschaft tut, wegnehmen, nur weil der Hundeführer in Rente geht?? Soll der jetzt aufm Trockenen sitzen, wie stellt sich der HF das vor? Klar ist das schad - ich bin die Letzte, die jemals nen Hund weggeben würde wollen.


    Andererseits: das weiß man vorher als Diensthundeführer (natürlich darf man trotzdem traurig sein....), und man könnte entsprechend vorausplanen, d.h. wenn ich weiß, ich geh in 3 Jahren in Rente, evtl. mich umgucken, ob man in der Zeit einen Schreibtischjob machen könnte, bei dem man keinen Diensthund mehr hat, dann muß man den geliebten Hund auch nicht gehen lassen. Oder einen etwas älteren Hund übernehmen von nem Kollegen, der zu dem Zeitpunkt schon in Rente geht, sodaß man dann aller Voraussicht nach etwa zeitgleich mit dem Hund in Rente gehen wird.


    Alternativ: anfragen, ob an noch ein paar Jährchen länger arbeiten darf. In der freien Wirtschaft ist das ja oft kein Problem, bei uns küßt die Personalabteilung jedem, der länger bleibt, die Füße *ggg (den Software-Entwicklern vor allem...). Wobei sich das Geschilderte jetzt nicht so anhört, als würde der DHF da Freude dran haben, wie das so zu laufen scheint :winking_face_with_tongue:


    Übernahm des Hundes, wenn dieser in Rente geht? Da zweifle ich dran, den wird der Nachfolger dann zuhause in Rente nehmen..... Warum sollte derjenige den dann hergeben...... Und für den Hund wäre das wieder ein Wechsel. Muß nicht wirklich sein. Einmal ist schlimm genug.


    Denke, ihm wird nichts Andres übrigbleiben, als den Hund ziehen zu lassen - und sich dann selbst ein anzuschaffen. Einen Privaten, der nicht für die Allgemeinheit gefährlich ist, wenn er nicht ausschließlich vom DHF selbst geführt wird.....

  • Sie sollen doch mal nach dem Kaufpreis fragen, vielleicht lässt sich was machen.


    Edit: ist per Whatsapp das ganze rechtlich haltbar? Da würde ich auch noch nachbohren.

    Toi toi toi!

    Hunde mit der PH1 und entsprechender Eignung kosten (teilw. deutlich) fünfstellig. Dazu die aufwendige Ausbildung zur Einsatzfähigkeit (wir legen nur Grundsteine). Eventuelle Zusatzprüfungen und Ausbildungen gehen nochmal extra.


    Hinzu kommen rechtliche Problematiken.


    Und, ganz platt, es ist dem Hund gegenüber unfair. Es sind Arbeitstiere. Sie wollen und müssen arbeiten.

  • Es gibt ja auch Polizeipferde. Die werden ja auch nicht voll Einsatztauglich dem in Rente gehenden Reiter mit gegeben.


    Ich kann verstehen, das der Wunsch aufkommt, aber die Realität müsste der Hundeführer kennen.

    So ganz aus heiterem Himmel fällt einem die Regelrentenzeit ja nicht auf den Kopf.


    Ich denke da klafft ein riesiges Kommunikationsloch.

    Fragst du hier für den Hundeführer? Oder für Ehefrau?

  • Selbst wenn es möglich wäre, würdet ihr einem Diensthund in diesem Alter keinen Gefallen tun wenn ihr ihn behaltet und nur noch als "Familienhund" haltet.


    Der Diensthund meines SV-Vereinkollegen kam bei Beginn seiner Rente zu einem Kollegen, mit diesem hat er auch privat Kontakt, sodass er seinen ehemaligen Diensthund hin und wieder besuchen konnte.

    Er hat sich dann privat einen neuen Hund gekauft.

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