Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ganz im Gegenteil glaube ich, dass gerade im Forum (im Vergleich zur Gesamthundehalterpopulation) das hier sehr vielen klar ist, dass ein Hund ein Raubtier ist.


    Was aber ebenso wahr ist, ist die Tatsache, dass wir uns in einer Gesellschaft bewegen, wo diese natürlichen Eigenschaften (selbstbestimmtes Reißen von Beute, Vertreibung/Verletzung von unliebsamen Artgenossen, Territorialaggression, freie Fortpflanzung) nicht oder nur teilweise tragbar sind und zT auch einfach von der Mehrheit der Gesellschaft abgelehnt/nicht toleriert werden.


    Also zwei Varianten: Ich reguliere, ob/wie mein Hund diese Verhaltensweisen auslebt oder ich lebe mit der Reaktion des Restes der Gesellschaft. Oder, Option 3: Ich halte keine Hunde, weil ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht mehr in ein dicht besiedeltes Mitteleuropa passen. 🤷🏼‍♀️

  • also mir zB ist durchaus bewusst was Hunde anrichten können und ich habe es auch erleben dürfen dass Hunde sehr wohl andere Tiere töten können.


    Warum ich die Konsequenzen in diesem Fall trotzdem gut finde liegt einzig am Verhalten des Halters. Halte ich einen Hund dann habe ich verdammt nochmal die Konsequenzen zu tragen falls dieser etwas anstellt. Einfach wegzulaufen zeigt dass sich der Halter garnicht der Verantwortung bewusst sein will.


    Und um das Mal anders zu drehen. Wenn der Halter in dieser Situation abhaut, haut er auch ab wenn sein Hund einen anderen Hund oder Menschen verletzt? Das Argument dass er ja im Schock gewesen sei und deshalb weggelaufen wäre finde ich auch eher mau. Kann man ja beim Autofahren auch nicht ungestraft bringen "ach ich bin wegen dem Schock weggefahren nachdem ich jemanden überfahren habe"

  • Was soll das bringen?

    Beide Sorten müssen genauso sorgfältig gesichert werden.


    ——-

    Zum Thema: “Jeder Hund könnte xy.”

    Ja. Und jeder Mensch könnte unfähig sein.


    Es ist aber schlichtweg nicht praktikabel oder politisch durchsetzungsfähig, alle Hunde einzustufen und allen Menschen die Hundehaltung zu untersagen.


    Also kriegt jeder Mensch ne Chance es zu versuchen und jeder Hund ne Chance sich als idiotensicher zu erweisen.


    Die, bei denen es klappt (warum auch immer), um die muss man sich nicht kümmern. Da ist jetzt auch egal ob’s am idiotensicheren Hund oder am begabten Hundehalter liegt.


    Aber wer halt bewiesen hat, dass er Schaden anrichtet, muss halt davon abgehalten werden.


    “Fool me once — shame on you.

    Fool me twice — shame on me.”


    Ein Hund der bewiesen hat, dass er sorgfältig gesichert werden muss, wird halt eingestuft.

    Weil’s sonst passieren könnte, dass er beim selben oder einem anderen idiotischen Halter noch mehr Rehe schwer verletzt.


    Natürlich wär’s schöner, er wäre von Welpenbeinen an in sachkundigen Händen gewesen. Und natürlich ist es nicht seine Schuld, dass das nicht so war.

    Aber die öffentlichen Mittel reichen halt nur dazu, das Risiko für die Zukunft etwas zu verringern. Es ist nicht genug Geld da um jedem auffälligen Hund ein perfektes Training und vorbildlichen neuen Besitzer zu verschaffen.

  • Ich würde mir ja wünschen, dass der Freilauf von Hunden besser kontrolliert und reguliert würde, damit es eben nicht mehr so viele Hunde gibt, die unkontrolliert in den Freilauf gelassen werden. Dass es nicht reicht, nur die Hunde als gefährlich einzustufen, die dann tatsächlich "erwischt" werden, zeigen etliche jeden Tag gehetzte Wild- und Weidetiere und belästigte Passanten.
    Einerseits ist der nicht-Hörende Tut-Nix auf Wiesen und in Wäldern ein Kavaliersdelikt, auf der anderen Seite sind diese Hunde dann so gefährlich, dass sie nur noch mit 2m Leine und Maulkorb geführt werden dürfen.
    Ja, für mich fehlt das Bewusstsein dafür, dass ein Hund eben ein Hund ist, der IMMER mit entsprechender Umsicht zu führen ist. Man sollte aufhören Hunde in gefährlich und ungefährlich zu unterteilen, sondern endlich jeden einzelnen Hund Ernst nehmen und von JEDEM Halter einen entsprechend umsichtigen Umgang einfordern und fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verhalten des Halters sanktionieren.
    Die Einstufung "gefährlich" sollte den Hunden vorbehalten bleiben, die wirklich gefährliches Beißverhalten gegenüber Menschen zeigen. Allen anderen gefährlichen Hund-Halter-Gespannen sollten einfach nur entsprechende Auflagen gemacht werden, die durch Weiterbildung auch wieder abgebaut werden können. Und natürlich sollte die Nichtbefolgung der Auflagen zunächst mit Bußgeld und dann mit Einziehung sanktioniert werden. Ich halte es aber für sinnvoll die Auflagen an den Halter und nicht an den Hund zu koppeln, solange der Hund normales arttypisches, aber nicht übersteigertes oder fehlgeleitetes gefährliches Verhalten zeigt.

  • Ob es de facto durchgezogen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

    Da gehe ich nicht von aus. Ich bin mir sehr sicher, dass es durchgezogen wird. Einer von unserem Ordnungsamt hat ja in dem TV Beitrag schon gesagt, dass der Hund eingezogen wird. Das Thema ist hier auch gerade Gesprächsthema Nummer 1 bei uns in der Stadt, egal ob unter den Hundehaltern, beim einkaufen, als auch lokalen Facebookgruppen etc. Und ich habe heute zum allerersten mal eben sogar das Ordnungsamt im Naturschutzgebiet getroffen.

  • *Sascha*

    Ich würde es verstehen und müsste es halt so hinnehmen, wenn Hunde gar nicht mehr frei laufen dürfen.

    Also nur noch auf eingezäunten Flächen, dafür ausgewiesen oder Privatgrundstück.


    Aber ich fände es bedauerlich.

    Mulder war die letzten 8 Jahre nie außer meiner Kontrolle, und ich genieße es schon Wiesen für’s Obe oder Dummy Training zu nutzen in der Zeit in der man sie betreten darf.

    Oder beim Radeln und längeren Wandern nicht drauf achten zu müssen, ob sich die Leine vertüddelt hat oder jemand drüber stolpern könnte.


    Gut, aber machbar wäre es. Mein Pferd darf ich ja auch nicht frei rumlaufen lassen und wir haben es überlebt. 😉

  • Ich würde mir ja wünschen, dass der Freilauf von Hunden besser kontrolliert und reguliert würde,

    Hm,

    da wäre die Frage, WER soll das kontrollieren?

    Hinzu kommt noch, WER will sich denn vorschreiben lassen, was alles noch okay so, oder schon nicht mehr ist? Immerhin hast Du schon im normalen Alltag diese Leute, die nicht darauf hören wollen, was andere Halter sagen, sei es, um ihren eigenen Hund vor anderen zu schützen, oder gar die anderen Hunde vor den eigenen zu schützen? :ka:

    Es wird immer diese Leute mit "mir egal" Einstellung geben, bzw. dieser berühmte Satz "meiner tut nix" wird kommen.

  • Der §7 Abs. 1 setzt eine rechtskräftige Verurteilung voraus, welche hier nicht gegeben ist. Der 7 Abs. 1 ist abschließend (dazu aus den VV: "Das Wort "insbesondere" ermöglicht nicht die weitere Bildung von nicht aufgeführten Regelbeispielen. Die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit führt zu einer die Betroffenen belastenden Beweiserleichterung und beruht bei den aufgeführten Tatbeständen auf einer Wertung des Gesetzgebers. Eine Auslegung der Vorschrift, welche die Bildung weiterer, vom Gesetzgeber nicht vorgesehener Regelbeispiele ermöglicht, würde zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Unbestimmtheit der Norm führen.")

    Wollte man über den 7 ran, so wäre es höchstens der 7 Abs. 2 Nr. 1,2.

  • Vielleicht stehe ich mit meiner Meinung alleine da, aber wenn darüber diskutiert wird, dass ein Hund gefährlich sei, weil er Wild reißt, dann macht mich das echt sprachlos.


    Selbstverständlich darf sowas nicht passieren und die Schuld ist beim Halter und der mangelnden Erziehung oder Management zu suchen, aber dass ein Hund, ein Raubtier, Wild nachstellt und deshalb eingestuft oder gar eingezogen werden soll, die Vorstellung finde ich echt gruselig.


    Eine entsprechende Geldstrafe für den Halter und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, weil er das Reh hat leiden lassen, ja, gerne. Aber einen Hund dafür Einzustufen, nein, da gehe ich nicht mit.

    Das ist aber weder im Recht noch in der Entwicklung neu. Den ersten wegen Wilderei eingestuften Hund (in Hessen), habe ich vor 19 Jahren kennengelernt.


    Hunde gelten vorm Gesetz prinzipiell als potenziell gefährlich, deshalb auch die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Eingestuft wird ein Hund, sobald die Behörden das bei ihm in besonderer Weise als verwirklicht ansehen. Bei der individuellen Einstufung in solchen Fällen gehts nicht so sehr um die Frage, ob der Hund artuntypisches Verhalten gezeigt hat, sondern ob der Halter mit den arttypischen Anlagen verantwortungsbewusst umgegangen ist. Und diese Forderung richtet sich an alle Halter.


    Für gravierend deviantes Aggressionsverhalten gibts ja noch weiter gehende Möglichkeiten.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!