Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Danke *Sascha* daß Du es hier noch mal aufgegriffen hast.

    Mir fehlten vorhin die richtigen Worte und Gedanken sortieren musste ich auch noch.

    Ja, das war wirklich keine Bagatelle, aber irgendwie geht das mit dem Einziehen dann auch ganz schön fix in dem Fall.

    Als der Bericht vorhin im TV begann, dachte ich noch "jetzt wirds aber langsam Zeit, sich zu stellen - wird der bestimmt auch reumütig tun".

    Aber wenn ich sicher sein kann, daß mein Hund dann weg ist... boah, ganz schwer, ich will um nichts in der Welt tauschen müssen.

  • Klingt nach " Wir müssen ein Exempel statuieren!". Nicht meines.

    Klar ist es Mist und als Hundehalter sollte man nicht weglaufen aber das kann passieren.


    Da einzuziehen ist für mich überzogen.

  • Einstufung ist da das eine, aber den Hund direkt einziehen?

    Der Hundebesitzer ist doch in den fremden Garten geklettert, hat seinen Hund eingesammelt, während das Reh daneben im Sterben lag, ist abgehauen und wird jetzt polizeilich gesucht, wenn ich das richtig verstanden habe?


    Wenn das so passiert ist wie geschildert, geht es bei der potenziellen Einziehung des Hundes vermutlich um die nicht vorhandene Zuverlässigkeit des Hundehalters. Und ganz ehrlich – so ein Verhalten geht gar nicht. Mag vielleicht noch sein, dass man im Schockzustand weggeht ohne auf Polizei/OA zu warten, Menschen tun ja in Ausnahmesituationen seltsame und nicht immer vorhersehbare Sachen. Aber das Mindeste, das Allermindeste wäre es, dann eine halbe Stunde später, wenn man wieder klare Gedanken fassen kann, bei der Polizei anzurufen.


    Und da der Halter das anscheinend nicht getan hat – ja, ich find's richtig, dass dem dann der Hund entzogen werden soll. :ka:

  • Testbild
    Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass die Stadt damit durchkommt, wenn das "Einziehen" denn tatsächlich ernst gemeint war. Blöd wird es natürlich, wenn die Zuverlässigkeit des Halters ernstlich infrage gestellt werden kann und er dann keine Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes erhält. Dass der Hund ein anderes Tier getötet bzw. tödlich verletzt hat, ist in diesem Fall ja nicht bestreitbar, denke ich, da der Vorgang auf Video festgehalten wurde. Ein guter spezialisierter Anwalt wäre da zu empfehlen und zwar bevor man sich stellt.

    Die Blüten dieser Hundegesetzgebung sind für mich schon seit längerem mehr als irritierend.

  • Das Problem ist halt vermutlich, dass man denkt der HH wird sich nicht an Auflagen halten, weil er seine Verantwortungslosigkeit bewiesen hat. Und ein gefährlicher Hund (und die Einstufung dazu geben die Landesverordnungen ja locker her) erfordert halt Verantwortungsbewusstsein.

    Ja, vielleicht will man auch ein Exempel statuieren. Je nachdem wie oft da gerissenes Wild vorkommt ist das (zumindest für mich) nachvollziehbar.

    Aber ich kenn leider auch genug Fälle, in denen der Hund fast tgl. gehetzt und getötet hat und es die HH einfach einen Scheiss interessiert hat. Ich bin da also eher nicht so entspannt was so Fälle angeht.

  • Wenn das so passiert ist wie geschildert, geht es bei der potenziellen Einziehung des Hundes vermutlich um die nicht vorhandene Zuverlässigkeit des Hundehalters.

    Aber auch die müsste zunächst ermittelt werden. Wer sagt denn, dass derjenige, der da gerade mit dem Hund ging überhaupt der Hundehalter war?

  • ich hatte das erst so aufgefasst dass der Hund im eigenen Garten eins gehetzt uns getötet hatte.

    Sowas passierte vor einer Weile einer Bekannten deren Hunde bis zu dem Tag nichtmal jagdliches Interesse zeigen. Sie liess die Hunde raus in den Garten, machte sich Kaffee und als sie wieder guckte sah sie Blut an den Hunden und das Reh im Garten liegen.


    Aber wenns so ist dass der Halter wegrennt dann finde ich es gut dass durchgegriffen wird. Sei es auch nur um ein Zeichen zu setzen dass weglaufen und sich der Verantwortung entziehen inakzeptabel ist.

  • Aber ich kenn leider auch genug Fälle, in denen der Hund fast tgl. gehetzt und getötet hat und es die HH einfach einen Scheiss interessiert hat. Ich bin da also eher nicht so entspannt was so Fälle angeht.

    Absolut nicht. Wie wäre es denn mit hohen oder/und sehr empfindlichen Strafen für den Hundehalter? Ich denke da zunächst an hohe Bußgelder, Nachschulungen und irgendwann dann halt auch Gefängnis. Welche Strafe droht eigentlich bei Wildunfall mit Fahrerflucht?

  • Es gibt vermutlich nur wenig Spielraum, um Menschen ohne Anstand und ohne Respekt vor anderen Lebewesen, die sich um nichts scheren, das Handwerk zu legen.


    Einfach weggehen ist einfach ein totaler A.... Move. Das macht man einfach nicht, egal wie es zu dem Jagdvorfall kam. Mir tut das so leid um das Reh.



    Wenn der Hund wegkommt deshalb und ein Haltungsverbot ausgesprochen wird, ist wenigstens ein verantwortungsloser HH weniger, möchte man denken.

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