Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
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Im Nerv-Thread wurde gerade von einem Vorfall bei Aachen berichtet, wo ein Hund sich selbstständig gemacht hat und ein Reh in einen Garten gejagt und dort gerissen hat. Der Vorfall wurde von der Überwachungskamera aufgezeichnet. Nun soll der Hund (wenn er gefunden wird) nach Aussage eines Mitarbeiters der Stadt als gefährlich eingestuft und direkt eingezogen werden. Okay, der Hundehalter ist weggelaufen, das ist absolut nicht okay, aber grundsätzlich, wer kann denn seine Hand dafür ins Feuer legen, dass ihm das mit einem Hund niemals passieren könnte. Wir reden hier ja noch nicht unbedingt von einem unbelehrbaren Wiederholungstäter, zumindest ist darüber bisher nichts bekannt. Einstufung ist da das eine, aber den Hund direkt einziehen?
Der Vorfall ist nur 800 Meter von mir entfernt passiert. Und ich bin in dem Fall für das einziehen. Er hat sich null darum gekümmert, was sein Hund gemacht hat und das sich elendig quälende Tier zurück gelassen. In dem Zeitungsartikel dazu ist ja das Video vom Riss zu sehen und man hört die qualvollen Schreie des Rehs, das Knurren des Hundes, dann wie die Hausbesitzerin raus kommt und den Hund anschreit, aber man hört keinen Besitzer, der seinen Hund ruft. Im Video gibt es danach noch Großaufnahmen vom Reh im endlosen Todeskampf. Sorry, wer sich bei sowas verdrückt, der hat für mich nicht die Reife und Zuverlässigkeit einen Hund zu führen. Zu mal im Zeitungsartikel auch steht, dass in unmittelbarer Nähe vor kurzem schon ein gerissenes Reh gefunden wurde.
Der Hundebesitzer ist doch in den fremden Garten geklettert, hat seinen Hund eingesammelt, während das Reh daneben im Sterben lag, ist abgehauen und wird jetzt polizeilich gesucht, wenn ich das richtig verstanden habe?
Ja, genauso so. Sich um das sterbende Reh zu kümmern hat er großzügig den Hausbesitzern überlassen, während er abgehauen ist. Und das Reh hat ja noch länger gelebt und ist erst durch den Jäger dann erschossen worden.
Das war natürlich heute auch Thema beim spazieren und mich haben 2 Hundehalter angesprochen, ob ich das schon gehört hätte. Alle haben sich dafür ausgesprochen, dass man dem Kerl den Hund abnimmt.
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Der Vorfall ist nur 800 Meter von mir entfernt passiert. Und ich bin in dem Fall für das einziehen. Er hat sich null darum gekümmert, was sein Hund gemacht hat und das sich elendig quälende Tier zurück gelassen. In dem Zeitungsartikel dazu ist ja das Video vom Riss zu sehen und man hört die qualvollen Schreie des Rehs, das Knurren des Hundes, dann wie die Hausbesitzerin raus kommt und den Hund anschreit, aber man hört keinen Besitzer, der seinen Hund ruft. Im Video gibt es danach noch Großaufnahmen vom Reh im endlosen Todeskampf. Sorry, wer sich bei sowas verdrückt, der hat für mich nicht die Reife und Zuverlässigkeit einen Hund zu führen. Zu mal im Zeitungsartikel auch steht, dass in unmittelbarer Nähe vor kurzem schon ein gerissenes Reh gefunden wurde.
Ich hätte als Hausbesitzer noch lange diese schrecklichen Bilder im Kopf und könnte da nicht ruhig schlafen...
Ich hoffe, die erwischen den und er bekommt eine angemessene Strafe.
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Das Reh unversorgt zu lassen, kann als Tierquälerei ausgelegt werden (wie Unfallflucht beim VU mit Wild auch), das dürfte da auch noch eine rechtliche Rolle spielen.
Und Tierquälerei ist tatsächlich der einzige Verstoß, den man bei einem Wildunfall mit Fahrerflucht (die es beim Wildtier halt nicht gibt) zu ahnden. Ob man die Tierquälerei verfolgen kann, wenn das Tier von anderen Personen direkt versorgt wurde?
Wie gesagt, weglaufen geht gar nicht. Dass der Hund das Reh reißt und nicht abrufbar war natürlich auch absolut nicht. Die Frage ist ja nicht, ob hier ein zu ahndendes Vergehen vorliegt oder ob es Auflagen für die weitere Hundehaltung geben sollte. Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können. -
Ich hätte als Hausbesitzer noch lange diese schrecklichen Bilder im Kopf und könnte da nicht ruhig schlafen...
Ich habe ja nur das Video inklusive Ton gesehen und habe die Bilder und Schreie noch im Kopf. Möchte nicht wissen, wie man sich fühlt, wenn man sowas live mitbekommen hat und dann mit einem sterbenden Reh auf dem Jäger wartet.
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Wie gesagt, weglaufen geht gar nicht. Dass der Hund das Reh reißt und nicht abrufbar war natürlich auch absolut nicht. Die Frage ist ja nicht, ob hier ein zu ahndendes Vergehen vorliegt oder ob es Auflagen für die weitere Hundehaltung geben sollte. Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können.
Ich bin ja auch nicht dafür vorschnell Hunde einzuziehen und keiner von uns kann sich freisprechen, dass sowas nicht doch mal mit dem eigenen Hund passiert. Aber hältst Du jemanden, der dann abhaut wirklich für zuverlässig einen gefährlichen Hund zu halten? Das Landeshundegesetz sagt ganz klar bei einem Verstoß gegen das Tierschutgesetz ist man nicht zuverlässig.
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Aber ich kenn leider auch genug Fälle, in denen der Hund fast tgl. gehetzt und getötet hat und es die HH einfach einen Scheiss interessiert hat. Ich bin da also eher nicht so entspannt was so Fälle angeht.
Absolut nicht. Wie wäre es denn mit hohen oder/und sehr empfindlichen Strafen für den Hundehalter? Ich denke da zunächst an hohe Bußgelder, Nachschulungen und irgendwann dann halt auch Gefängnis. Welche Strafe droht eigentlich bei Wildunfall mit Fahrerflucht?
Wie waere es mit hoher Geldstrafe, die RICHTIG weh tut und zusaetzlich Hund einziehen? Aber wehe da schiesst dann doch mal ein Jaeger..
Ich persoenlich hab mit HH, die sich so verhalten absolut kein Mitleid.
Und was soll das mit dem Wildunfall jetzt? Es geht in diesem Thread hier (in einem Hundeforum) um einen Hund, der ein Reh gehetzt und gerissen hat und dessen Halter (oder Mensch mit Leine) es passend fand sich dann samt Hund zu verpi****. Diese Vergleiche mit komplett anderen Dingen bringen was genau?
Zukuenftige Vorfaelle mit diesem Hund werden durch einziehen des Hundes ja vermieden... Wie gesagt: mit Sicht auf allem was man aktuell an Infos hat, finde ich es passend. Also nicht grundsaetzlich Hund hetzt = einziehen, nicht das man mich hier falsch versteht
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Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können.
Es gibt ja noch das Mittel der vorsorglichen Beschlagnahmung - da ist die Gefahr erstmal gebannt und die Behörden können in Ruhe ermitteln.
Da stehen ja gleich mehrere Verstösse auf der Liste.
- unangeleint im Siedlungsbereich
- das gerissene Reh
- möglicherweise der Aspekt der Tierquälerei (wobei dann auch der Hund selbst vor dem Halter geschützt werden sollte)
- die Flucht des Halters
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Absolut nicht. Wie wäre es denn mit hohen oder/und sehr empfindlichen Strafen für den Hundehalter? Ich denke da zunächst an hohe Bußgelder, Nachschulungen und irgendwann dann halt auch Gefängnis. Welche Strafe droht eigentlich bei Wildunfall mit Fahrerflucht?
Wie waere es mit hoher Geldstrafe, die RICHTIG weh tut und zusaetzlich Hund einziehen? Aber wehe da schiesst dann doch mal ein Jaeger..
Ich persoenlich hab mit HH, die sich so verhalten absolut kein Mitleid.
Und was soll das mit dem Wildunfall jetzt? Es geht in diesem Thread hier (in einem Hundeforum) um einen Hund, der ein Reh gehetzt und gerissen hat und dessen Halter (oder Mensch mit Leine) es passend fand sich dann samt Hund zu verpi****. Diese Vergleiche mit komplett anderen Dingen bringen was genau?
Zukuenftige Vorfaelle mit diesem Hund werden durch einziehen des Hundes ja vermieden... Wie gesagt: mit Sicht auf allem was man aktuell an Infos hat, finde ich es passend. Also nicht grundsaetzlich Hund hetzt = einziehen, nicht das man mich hier falsch versteht
Ich finde es generell falsch, dass Hunde als gefährlich eingestuft werden, die nicht explizit wirklich gefährlich für Menschen sind (Nicht nur Abschnappen). Für alles darunter sollte es entsprechende Abstufungen, Strafen und Auflagen geben. So wie die Gesetze aktuell sind, sind auch wildernde Hunde mit 2m Leine, Maulkorb, erhöhter Hundesteuer und Auflagen zur Haltung zu versehen, Punkt. Ja, sehe ich genauso.
Der Wildunfall passt hier mMn eben sehr wohl. Ob ich das Reh mit dem Auto tödlich verletze oder mein Hund das tut, das ist dem Reh wohl ziemlich egal. Es wäre halt zu klären, inwieweit hier ein fahrlässiges Verhalten vorlag und ob von dem Hund grundsätzlich eine Gefahr ausgeht und inwieweit dieser Gefahr angemessen begegnet werden kann. Klar kann ich auch jeden Hund einziehen und alle Gefahr ist an dieser Stelle gebannt. Das ist aber im Regelfall nicht angemessen, angemessen ist immer nur das mildeste mögliche Mittel.
Ich verstehe auch nicht, warum hier direkt davon ausgegangen wird, dass der Hund ständig frei läuft und wildert und es weiß auch niemand, ob die Person, die mit dem Hund ging, überhaupt der Hundehalter war. Genaugenommen wissen wir überhaupt nicht, ob der Hundehalter so ein dämlich verantwortungsloser Hundehalter ist oder ob das ein erstmaliger Vorfall war und der Mensch einfach nicht mehr richtig nachdenken konnte und deswegen davonlief. Ja, darf nicht passieren, passiert aber eben immer wieder. Da braucht man nur einmal in das Presseportal schauen, das bekommt man eher das Gefühl, dass Weglaufen nach Hundebiss eher die Regel ist. Warum das so ist, ka, ich bin kein Psychologe. -
Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können.
Es gibt ja noch das Mittel der vorsorglichen Beschlagnahmung - da ist die Gefahr erstmal gebannt und die Behörden können in Ruhe ermitteln.
Da stehen ja gleich mehrere Verstösse auf der Liste.
- unangeleint im Siedlungsbereich
- das gerissene Reh
- möglicherweise der Aspekt der Tierquälerei (wobei dann auch der Hund selbst vor dem Halter geschützt werden sollte)
- die Flucht des Halters
Ja genau, das sind halt alles Dinge, die jetzt ermittelt werden müssen. Ich finde Beschlagnahme (auch vorsorglich) ist halt schon ein heftiges Mittel. Bei schweren Beißvorfällen unumgänglich, aber in diesem Fall ist weder bekannt, ob Hundeausführer und Hundehalter eine Person sind, noch ob es evtl. weitere Personen im Haushalt gibt, die die Obhut über den Hund übernehmen können, sodass z.B. der Hundehalter den Hund nicht mehr ausführen kann.
In der Regel werden bei Vorfällen massiverer Art zunächst mal Maulkorb- und Leinenpflicht verhängt und dann die Gefährlichkeit geprüft. Für mich klingt das Statement des Mitarbeiters doch etwas voreilig und ich denke nicht, dass das direkt so umgesetzt wird oder umsetzbar ist. -
Was ein seltsamer Vergleich.
Das Reh wird dem Hund doch nicht aus Versehen ins Maul gelaufen sein.
Und wenn einer mit dem Auto hinter einem Reh herführe und es dann rammt, dann wird dem wohl auch der Führerschein entzogen.
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