Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Was ein seltsamer Vergleich.
Das Reh wird dem Hund doch nicht aus Versehen ins Maul gelaufen sein.
Und wenn einer mit dem Auto hinter einem Reh herführe und es dann rammt, dann wird dem wohl auch der Führerschein entzogen.
Was ist denn das für ein Vergleich. Ein Hund ist kein Mensch. Vergleiche Mensch mit Mensch. Der Hundehalter wird wohl kaum seinen Hund mit Absicht auf ein Reh gehetzt haben. Die Gefährlichkeit des Hundes ist gesondert zu betrachten. In erster Linie geht es doch um das Fehlverhalten des Menschen, egal ob der ein Auto fährt oder einen Hund führt.
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Wie waere es mit hoher Geldstrafe, die RICHTIG weh tut und zusaetzlich Hund einziehen? Aber wehe da schiesst dann doch mal ein Jaeger..
Ich persoenlich hab mit HH, die sich so verhalten absolut kein Mitleid.
Und was soll das mit dem Wildunfall jetzt? Es geht in diesem Thread hier (in einem Hundeforum) um einen Hund, der ein Reh gehetzt und gerissen hat und dessen Halter (oder Mensch mit Leine) es passend fand sich dann samt Hund zu verpi****. Diese Vergleiche mit komplett anderen Dingen bringen was genau?
Zukuenftige Vorfaelle mit diesem Hund werden durch einziehen des Hundes ja vermieden... Wie gesagt: mit Sicht auf allem was man aktuell an Infos hat, finde ich es passend. Also nicht grundsaetzlich Hund hetzt = einziehen, nicht das man mich hier falsch versteht
Ich finde es generell falsch, dass Hunde als gefährlich eingestuft werden, die nicht explizit wirklich gefährlich für Menschen sind (Nicht nur Abschnappen). Für alles darunter sollte es entsprechende Abstufungen, Strafen und Auflagen geben. So wie die Gesetze aktuell sind, sind auch wildernde Hunde mit 2m Leine, Maulkorb, erhöhter Hundesteuer und Auflagen zur Haltung zu versehen, Punkt. Ja, sehe ich genauso.
Der Wildunfall passt hier mMn eben sehr wohl. Ob ich das Reh mit dem Auto tödlich verletze oder mein Hund das tut, das ist dem Reh wohl ziemlich egal. Es wäre halt zu klären, inwieweit hier ein fahrlässiges Verhalten vorlag und ob von dem Hund grundsätzlich eine Gefahr ausgeht und inwieweit dieser Gefahr angemessen begegnet werden kann. Klar kann ich auch jeden Hund einziehen und alle Gefahr ist an dieser Stelle gebannt. Das ist aber im Regelfall nicht angemessen, angemessen ist immer nur das mildeste mögliche Mittel.
Ich verstehe auch nicht, warum hier direkt davon ausgegangen wird, dass der Hund ständig frei läuft und wildert und es weiß auch niemand, ob die Person, die mit dem Hund ging, überhaupt der Hundehalter war. Genaugenommen wissen wir überhaupt nicht, ob der Hundehalter so ein dämlich verantwortungsloser Hundehalter ist oder ob das ein erstmaliger Vorfall war und der Mensch einfach nicht mehr richtig nachdenken konnte und deswegen davonlief. Ja, darf nicht passieren, passiert aber eben immer wieder. Da braucht man nur einmal in das Presseportal schauen, das bekommt man eher das Gefühl, dass Weglaufen nach Hundebiss eher die Regel ist. Warum das so ist, ka, ich bin kein Psychologe.Joa und ich finde es richtig, dass Hunde auch eingestuft werden koennen, wenn sie fuer Artgenossen und/oder andere Tiere eine Gefahr darstellen. Davon ab: wildernde Hunde koennen sehr wohl auch eine Gefahr fuer Menschen sein. Das sehen die Autofahrer, die den Hund einer Bekannten vor Jahren ploetzlich auf der AB in ihrer Naehe (also auf der AB!) hatten mit Sicherheit auch so..
Nein, das passt nicht! Ausser man jagt das Reh mittels Auto und toetet es dann gezielt. Ansonsten ist es etwas komplett anderes!
Siehen die Gesetze ja auch. GsD, jedenfalls sehe ich das so.
Ja, deswegen ja mein 'was man aktuell an Infos hat'. War es der Eigentuemer, dann ist MIR komplett egal ob der Hund sonst frei unterwegs ist. Erstmal abhauen kann man u.U. noch irgendwie erklaeren. Sich gar nicht zu melden (auch nicht bevor die Aussage bzgl. einziehen kam) aber nicht!! Und somit...sollte es der HH gewesen: Einziehen passt fuer mich.
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Was ein seltsamer Vergleich.
Das Reh wird dem Hund doch nicht aus Versehen ins Maul gelaufen sein.
Und wenn einer mit dem Auto hinter einem Reh herführe und es dann rammt, dann wird dem wohl auch der Führerschein entzogen.
Zu diesem Vergleich: der Führerscheinentzug ist zeitweilig, nicht für immer. Und es wird der Führerschein eingezogen, nicht das Auto.
Bei den Informationen, die es bisher gibt, bin ich der Meinung, eine Einziehung des Hundes ist nicht verhältnismäßig.
Wie ich schon im Genervt-Thread schrieb: Leinen- und MK-Auflage, Ordnungsstrafe und gern auch Verhaltenstherapie für den Halter, Wesenstest wäre auch ne Möglichkeit. Aber vergleiche ich diesen Fall mit anderen Fällen, in denen Hunde wiederholt Hunde und Menschen angreifen, sehe ich die Verhältnismäßigkeit nach einem! (nachgewiesenen!) Vorfall nicht. Und mehr Informationen habe ich aktuell nicht. Ein "da wurde doch schon mal in der Gegend ein Reh gerissen" ist doch kein gesicherter Vorfall, der diesen Hund bzw. seinen Halter belastet. Oder weiß da jemand von Euch schon mehr?
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den Halter, Wesenstest wäre auch ne Möglichkeit. Aber vergleiche ich diesen Fall mit anderen Fällen, in denen Hunde wiederholt Hunde und Menschen angreifen, sehe ich die Verhältnismäßigkeit nach einem! (nachgewiesenen!) Vorfall nicht.
Wieso sollten sich Gemeinden daran orientieren muessen, wie andere Gemeinden in anderen Faellen handeln/nicht handeln?
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?? Du hast doch den Rehriss mit einem Wildunfall verglichen, ich seh da außer dem toten Reh gar keine Parallelen.
Die Parallelen sehe ich da, wo ich das evtl. fahrlässige oder sogar grob fahrlässige Verhalten des Fahrzeugführers mit dem des Hundeführers vergleiche. Ebenso sein Verhalten nach dem Vorfall, also z.B. das Tier verendend zurückzulassen und sich zu entfernen.
Der Vergleich Hund und Auto hinkt natürlich, denn im Falles des Hundes haben wir hier ein Lebewesen, dessen Tiergefahr (also unberechenbares tiertypisches Verhalten) sich verwirklicht hat, auf der anderen Seite eine Maschine, die höchstens technische Defekte aufgewiesen haben könnte.
Unter dem Strich sind aber sowohl der Hund als auch das Auto vom Hunde- bzw. Fahrzeugführer mit ausreichenden Sachkenntnis zu führen. Z.B. können zu schnelles Fahren im Waldgebiet oder Alkoholeinfluss zu einem fahrlässig oder sogar grob fahrlässig herbeigeführten Wildunfall führen, ebenso wie das Ableinen eines nicht sicher abrufbaren Hundes zu entsprechendem Vorfall im Garten führen kann. Und in beiden Fällen hat man gefälligst zu warten und sich zu kümmern, egal ob der Hund dann eingestuft wird oder man wegen des Glases Wein zu viel seinen Führerschein verliert. Hier geht es um vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und darum sich der Konsequenzen zu stellen. -
den Halter, Wesenstest wäre auch ne Möglichkeit. Aber vergleiche ich diesen Fall mit anderen Fällen, in denen Hunde wiederholt Hunde und Menschen angreifen, sehe ich die Verhältnismäßigkeit nach einem! (nachgewiesenen!) Vorfall nicht.
Wieso sollten sich Gemeinden daran orientieren muessen, wie andere Gemeinden in anderen Faellen handeln/nicht handeln?
Brauchen Sie doch garnicht - wie wird es denn "normalerweise" in genau dieser Gemeinde gehandhabt? Wird da der Hund, der die Katze oder das Nachbarshuhn tötet, auch eingezogen?
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Der Hund wird DIESEM Halter entzogen, weil der sich unverantwortlich gezeigt hat. So verstehe ich das. Ob es die gleichen harten Konsequenzen hätte, wenn der Halter sich anders verhalten hätte, wissen wir nicht.
"Aber dann müsste man auch..." finde ich als Argument nicht unbedingt überzeugend. Ich hoffe doch sehr, dass ein Hund, der einen Menschen schwer verletzt hat und sich der Halter dann davonmacht, auch eingezogen wird. Und wenn nicht, kann man sich dann darüber aufregen.... aber mit diesem Fall hat es nichts zu tun.
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Wieso sollten sich Gemeinden daran orientieren muessen, wie andere Gemeinden in anderen Faellen handeln/nicht handeln?
Brauchen Sie doch garnicht - wie wird es denn "normalerweise" in genau dieser Gemeinde gehandhabt? Wird da der Hund, der die Katze oder das Nachbarshuhn tötet, auch eingezogen?
Nein, unsere Gemeinde ist jetzt echt nicht wer weiß wie „scharf“ drauf. Im Gegenteil.
Das Problem ist ja nicht „nur“ das töten eines Tieres sondern das Verhalten des Halters.
Die Frage ist auch, ob man überhaupt so etwas durchsetzen kann. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es eventuell ein Niederländer war. Die Grenze ist in unmittelbarer Nähe. Ich habe mal alle Straßennamen unkenntlich gemacht und den Garten, wo es passiert ist rot eingekreist. Da sieht man dass es kurz vor der Grenze ist. Wobei sich da überwiegend deutsche mit ihren Hunden aufhalten. Ich war auch noch am Sonntag dort spazieren.
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Und Tierquälerei ist tatsächlich der einzige Verstoß, den man bei einem Wildunfall mit Fahrerflucht (die es beim Wildtier halt nicht gibt) zu ahnden. Ob man die Tierquälerei verfolgen kann, wenn das Tier von anderen Personen direkt versorgt wurde?
Wie gesagt, weglaufen geht gar nicht. Dass der Hund das Reh reißt und nicht abrufbar war natürlich auch absolut nicht. Die Frage ist ja nicht, ob hier ein zu ahndendes Vergehen vorliegt oder ob es Auflagen für die weitere Hundehaltung geben sollte. Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können.Ich denke, das ist gesetzlich durchaus möglich (wenn es denn der Halter selbst war) und die Konsequenzen sind gerechtfertigt, zumal es mutmaßlich nicht der erste Vorfall gewesen ist.
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