Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ich meine, wir alle wissen, dass von jedem Hund eine Gefahr ausgehen kann - aber dieser Mensch hat es erlebt und musste zusehen, wie ein anderer aufgrund dieser Gefahr sein Leben verliert.

    Und auch hier im Thread ist es ja nicht gerade unüblich, dass man davon ausgeht dass ein sehr kleiner Hund eben nicht das gleiche Gefahrenpotential hat wie ein entsprechend grosser/schwerer Hund. So hätte sie ja nichtmal mehr die Chance mit z.b. 70 sich nen Chi zuzulegen.

  • Ich schrieb das schon einige Male, dass sie gegen ein lebenslanges Hundehalterverbot vorgeht, kann ich gut nachvollziehen. Allerdings bin ich ahnungslos, ob und in welchem Ausmaß das Urteil mit Eintragung im Strafregister Einfluss haben kann!

  • Ja, vielleicht will sie das in 10 Jahren. Dann kann sie ja in 10jahren dafür „kämpfen“.

    Trotzdem empfinde ich das dagegen wehren jetzt zu diesem Zeitpunkt als Relativierung ihrer Verantwortungsübernahme.

    Das ist mein persönliches empfinden und ich finde doch, dass ich das in einem Diskussionsforum sagen darf.


    Und ich bleibe dabei - gerade weil sie Züchterin und nicht irgendeine Wald-und-wiesen-Hundebesitzerin ist wiegt in meinen Augen was passiert ist schwerer.

    Sie sucht die zukünftigen Besitzer aus, sie du Chris die Elternteile aus und sie legt die ersten Grundsteine bei den Welpen.

    Noch schlimmer wäre für mich nur Hundetrainer.

  • Nun, einen Hund irgendwann mal wieder halten zu dürfen, heißt ja nicht automatisch, wieder diese eine Rasse.

    Es gibt noch so viele andere Rassen, und auch etliche, die in den Augen der Bevölkerung sogar als recht harmlos angesehen werden, auf denen sie zugreifen könnte, und dann auch dürfte.

    Sie muß ja nicht zwangsläufig wieder Züchterin werden.

    Sie kann auch eine, wie Du es selbst so bezeichnet hast, "Wald-und-Wiesen-Hundebesitzern" sein :ka:




    Ich weiß nicht, wie dies in Österreich, bzw. in diesem Gebiet, wo sie lebt, geregelt ist.

    Hier in NRW bekommt man bei einem negativen Eintrag in Führungszeugnis keine der sogenannten Listenhunde. Nee, das ist jetzt etwas falsch ausgedrückt, heimlich kaufen geht ja immer. Bei der ordentlichen Anmeldung, bzw. beim Anfragen, ob man sich so eine Rasse zulegen darf, bekommt man dann Bescheid gesagt, daß dies nicht erlaubt ist!

    Wohl aber darfst Du Dir andere Rassen zulegen.

    Je nach Größe, fällt nur die Sachkunde für die 20/40er Hunde an.

    So könnte man dies auch als Auflage für die Frau machen. Eben nie wieder "solche Hunde", und dann auch lebenslang Zuchtverbot.

    Sollte reichen :ka:

  • Allerdings bin ich ahnungslos, ob und in welchem Ausmaß das Urteil mit Eintragung im Strafregister Einfluss haben kann!

    Im Hinblick auf das Hundehaltungsverbot? In Deutschland dürfen sich Verwaltungsbehörden die in einem Strafverfahren gewonnen Erkenntnisse zu eigen machen.

    Also aus den Nähkästchen gesprochen: Man fordert dann die Ermittlungsakte an, schaut sich die dortigen Feststellungen an und überlegt, welche Konsequenzen die für das eigene Verfahren haben.


    Dann kann sie ja in 10jahren dafür „kämpfen“.


    in Deutschland muss man einen Bescheid innerhalb einer bestimmten Frist angreifen. Tut man das nicht, ist der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. Versucht man den Bescheid später anzugreifen, ist das verfristet.

  • Ja, vielleicht will sie das in 10 Jahren. Dann kann sie ja in 10jahren dafür „kämpfen“.

    Nein. Wenn es in Oesterreich so ist wir in DE, dann kann sie das nicht. Entweder macht sie es jetzt oder die Frist verstreicht!


    Und natuerlich darfst du das sagen/schreiben. Hat dir niemand verboten!

  • Üblicherweise macht man das aber vor einem Zivilgericht, weil die Berechnung sehr kompliziert ist und die damit mehr Erfahrung haben..

    Wenn ich das richtig sehe, wird es auch hier keine "Schlammschlacht" geben - zum Glück.

    In dem einen Artikel stand, dass es eine (umfängliche) außergerichtliche Einigung gegeben hat, weshalb eben auch dieser Strafprozess so erstaunlich kurz war.


    Sowohl für die Anklage als auch das Gericht steht fest, dass alle 3 Hunde an den Verletzungen des Opfers beteiligt waren.


    Die Hundeführerin übernimmt die volle Verantwortung für diesen Kontrollverlust, was sich sicher - und auch gerechterweise - strafmildernd auswirkt.


    Das Strafmaß ist insofern, basierend auf dem Rechtssystem, angemessen.


    "grob fahrlässig" heißt, dass durch Beachtung einfachster Maßnahmen, die der Beschuldigten hätten klar sein müssen, dieser schreckliche Todesfall hätte verhindert werden können.


    Finde ich das Strafmaß ausreichend?

    Mein Empathieempfinden sagt hier: Nein, denn es gibt einfach kein "ausreichendes" Strafmaß, welches den Schaden aufwiegen würde.


    Mein Rechtsempfinden sagt dagegen: Ja, dass ist das was das Rechtssystem hergibt, und dass hier "grobe Fahrlässigkeit" verurteilt werden konnte, ist für mein Empfinden gerecht.


    Auch die Signalwirkung, ein Teil der Strafe muss zwingend durch eine Inhaftierung abgebüßt werden, finde ich gerecht.


    Ich bin davon überzeugt, dass ohne die Gruppendynamik, und die dabei natürlich entwickelte Kraft und die Bewegungsdynamik von 3 kalibrigen Hunden, bei gleichzeitigem Einsatz eines (gut sitzenden) Maulkorbs das Stürzen der Halterin maximal als Ärgernis, aber keinesfalls als Todesfall geendet hätte.

  • Selbstverständlich kannst du dein persönliches empfinden in einem Diskussionsforum sagen, das tun wir alle.


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    ...


    Und ich bleibe dabei - gerade weil sie Züchterin und nicht irgendeine Wald-und-wiesen-Hundebesitzerin ist wiegt in meinen Augen was passiert ist schwerer.

    Sie sucht die zukünftigen Besitzer aus, sie du Chris die Elternteile aus und sie legt die ersten Grundsteine bei den Welpen.

    Noch schlimmer wäre für mich nur Hundetrainer.

    Sie handelte doch nicht mit Vorsatz!

    Ja sie ist Züchterin, aber man darf als Hundebesitzer eben nicht außer acht lassen, dass auch mir als 'Wald-und-wiesen-Hundebesitzerin' um deine Worte zu nutzen, Alltagssituationen widerfahren können, die unter schlimmsten Umständen mein Leben komplett verändern können!


    Mit anderen Worten, eine Züchterin ist doch keine andere Hundehalterin.

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