Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • 40.000 für ein Leben? Das ist schon nicht so teuer...


    In Deutschland hat, anders als zb im US amerikanischen Raum, Schmerzensgeld keinen Strafcharakter. Ich vermute mal, dass das in Österreich ähnlich ist..


    Und was man ja auch nicht vergessen darf: es gab die Strafe im Urteil (die wahrscheinlich auch im Führungszeugnis auftaucht), es gab das Schmerzensgeld und, davon unabhängig, können die Hinterbliebenen natürlich auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Üblicherweise macht man das aber vor einem Zivilgericht, weil die Berechnung sehr kompliziert ist und die damit mehr Erfahrung haben..

  • Wie ist denn der Strafrahmen in Österreich bei fahrlässiger Tötung? Nur dann kann man ja wirklich einordnen, wo sich da die verhängte Strafe bewegt..

    Bis zu einem Jahr


    Das kann ja nicht sein, dann hätte das Gericht den Strafrahmen überschritten.


    Wie ist denn der Strafrahmen in Österreich bei fahrlässiger Tötung?

    Fahrlaessige Toetung bis zu 1 Jahr, grob fahrlaessige Toetung bis zu 3 Jahre..


    Also hat sich das Gericht etwa die Mitte gewählt, also keine besondere Abweichung nach oben oder unten gesehen.

  • Durch Einlassung bzw. Verantwortung übernehmen der Tragödie (was ja hier im Thread nach sämtl. Berichten oft beschrieen wird, da dies viele viele HH nicht machen, ja zum Glück geht es dabei selten um Todesfälle mit Menschen!) und keiner Vorstrafe, scheint mir das kein unübliches Urteil zu sein.

  • Man kann darüber streiten, ob das Urteil zu mild oder angemessen ist. Mir fehlen da (zum Glück) vergleichbare Fälle, um das angemessen einzuordnen.


    Keine Ahnung, ob die Halterin diese Bilder und den erlebten Kontrollverlust jemals wieder aus dem Kopf bekommt.

    Ich denke, sie ist gestraft genug mit Dingen, die ein Gericht überhaupt nicht festlegen kann.

    Und das sage ich sicher nicht, weil ich kein tiefes Mitgefühl mit der Opferfamilie habe.

    Im Grunde stimme ich Dir zu.

    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Halterin sich gegen ein lebenslanges Halteverbot wehren will - das passt für mich nicht zu dem, was Du beschreibst und was ich denken würde.


    Wenn mal als Halter so etwas erlebt und wirklich die Verantwortung fühlt WILL man doch danach keinen weiteren Hund.


    Ich meine, wir alle wissen, dass von jedem Hund eine Gefahr ausgehen kann - aber dieser Mensch hat es erlebt und musste zusehen, wie ein anderer aufgrund dieser Gefahr sein Leben verliert.


    Was mich bei dem Fall fast am meisten schockiert ist, dass die Halterin Züchterin war - stimmt das? Oder hab ich das falsch im Kopf?

  • Wenn mal als Halter so etwas erlebt und wirklich die Verantwortung fühlt WILL man doch danach keinen weiteren Hund.

    Das ist doch Unsinn. Nicht jeder Mensch ist gleich und keiner kann verlangen, dass Verhalten/Reaktion xyz zu sein hat und alles andere sei nicht passend.

    Nur weil man sich gegen sowas wehrt, geht man nicht zwangslaeufig sofort los und kauft sich einen neuen Hund. Und es muss dann auch nicht zwingend in zig Jahren ein grosser Hund sein.

    Vielleicht sagt eine Person nach 10 Jahren sie moechte jetzt doch gerne einen Hund...einen kleinen Begleithund. Vielleicht sagt sie das auch erst in 20 Jahren. Oder nie.

    Hier gehts einzig und allein um die Moeglichkeit irgendwann wieder einen Hund besitzen zu duerfen.

    Was andere Leute nun aus dieser Info ('wehrt sich dagegen') machen, ist das Problem/der Film dieser Leute..

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!