Fragen, die man sonst nicht zu stellen traut .... Teil 24

  • Hab mich anfangs zwar dran gehalten eine halbe Stunde zu warten, dann irgendwann nicht mehr (weil ich von einigen anderen erfahren habe, dass die auch nicht warten und keine Probleme bekommen) - und zumindest bei mir hat es sich nicht negativ ausgewirkt, dass ich öfter mal direkt nach LT-Einnahme was esse.

    Werte sind stabil und gut.

  • Nimmt noch jemand L-Thyroxin?

    Ich habe es mein halbes Leben lang geschafft morgens nüchtern zu sein, aber jetzt brauche ich einen Happen zum Aufwachen, sonst kippe ich um. Gibt es etwas, was man essen dürfte ohne die Wirkung zu beeinträchtigen?

    Grundsätzlich ist es ja eigentlich nur wichtig, dass man es immer möglichst gleich macht. Also wenn du ab jetzt jeden Morgen ein Stück Obst zum LT isst, muss eventuell die Dosis ein bisschen nach oben korrigiert werden, aber das wäre ja nicht schlimm.

  • Man könnte auch direkt eine Kleinigkeit essen und dann nach einer halben Stunde oder Stunde das L Thyroxin nehmen.?

    Laut Packungsbeilage (wenn ich mich recht entsinne) müssen nach dem Essen 3 Stunden liegen. Jedenfalls ist man dann erst wieder nüchtern. Aber ich schließe mich Clover an, "schlimmstenfalls" muss man eben die Dosis leicht erhöhen, wenn ab jetzt immer ein kleiner Snack dazu kommt. Bestenfalls merkt man das den Werten und dem Wohlbefinden gar nicht an, weil der Körper trotz nicht gänzlicher Nüchternheit genug bekommt.

  • Nimmt noch jemand L-Thyroxin?

    Ich habe es mein halbes Leben lang geschafft morgens nüchtern zu sein, aber jetzt brauche ich einen Happen zum Aufwachen, sonst kippe ich um. Gibt es etwas, was man essen dürfte ohne die Wirkung zu beeinträchtigen?

    Auf welchen TSH bist du denn eingestellt?

    Wenn du irgendwo im Referenzbereich liegst, so um die 2-3 ist das ja theoretisch kein Drama, wenn es da mal ein wenig abweicht.


    Ich zb liege mit WohlfühlTSH so bei 0.2-0.5. Da merke ich ne Überdosierung quasi sofort.

  • Wieder mal eine Frage: Meine Kleine hat sich gestern abend beim Rennen mit ihrer Freundin wohl die Vorderpfote "vertreten" (nichts Spürbares beim Abtasten, aber humpelt). Das ganz Spektrum von Lahmheitsgrad 2-4 über Nacht - jetzt heute morgen läuft sie zwar noch etwas steif, humpelt aber nicht mehr.

    Ist das ein Fall für "erstmal den Tag weiter beobachten" oder doch "lieber direkt mal TA drauf schauen lassen"? (Bei 'ner Katze würde ich erst nur beobachten, bei Hund fehlt mir noch das Gespür für Ernsthaftigkeit).

    Wenn es sich innerhalb eines Tages schon so deutlich gebessert hat, würde ich einfach warten und beobachten.

  • Nimmt noch jemand L-Thyroxin?

    Ich habe es mein halbes Leben lang geschafft morgens nüchtern zu sein, aber jetzt brauche ich einen Happen zum Aufwachen, sonst kippe ich um. Gibt es etwas, was man essen dürfte ohne die Wirkung zu beeinträchtigen?

    Ich nehme es zwar schon ewig, hatte aber das Problem noch nie.
    Im Krankenhaus habe ich die Tabletten damals mit dem Frühstück bekommen. :doh: Hätte mich nicht eine Mitpatientin darauf aufmerksam gemacht, wüsste ich wohl bis heute nichts von der Vorgabe.
    Brauchst Du denn wirklich ab Bettkante was zu essen? Man soll ja nur eine halbe Stunde nüchern bleiben. Vielleicht kannst Du die Tablette noch im Bett nehmen und die Zeit so überbrücken?

    Edit: sowas passiert mir ständig. Memo an mich selbst -> erst die anderen Antworten lesen, dann ggf. posten. Sorry.

  • Ich habe eine Frage an die Juristen unter Euch für Verweise auf Verordnungen -- nein, keine Hausarbeit!

    Es gebe zwei Sonderfälle "a" und "b". Die haben zwar Namen, die sind aber (Wie ich festgestellt habe) nicht ganz missverständnisfrei, halt je nach Kontext.

    Es gibt eine Verordnung VV, in der die Unterscheidung dazwischen gut, deutlich und zitterbar ("Abs. 3" vs. "Abs. 4") beschreiben wird -- um die direkten Folgen geht es mir nicht so sehr, sondern nur um die bessere Identifizierung beim Leser.

    Es gibt Situationen, in denen nicht diese Verordnung VV gilt, sondern eine andere (VB), wo aber die zwei Sonderfälle trotzdem auftreten können und die beschriebene Unterscheidung aus VV auch hier angewendet werden kann, dies aber in VB nicht so ausführlich beschrieben wird.

    Wie kann man hier deutlich machen "Dies ist der Fall, welcher in Verordnung VV unter Abs. 3 und nicht unter Abs. 4 beschrieben wird." ohne direkt ein "Verordnung VV gilt hier nicht!" zu provozieren?

    Vielleicht "Sonderfall a (siehe VV Abs. 3)"?

    Okay, ich weiß, manchmal rede, formuliere und denke ich zu kompliziert. Hat das jemand verstanden, der juristisch versteht kann?


    Für die Spezis:

    Wie kann man auf die Unterscheidung zwischen §21 (3) VgV und §21 (4) VgV beispielsweise in VOB/A Unterschwelle hinweisen?

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