Die meisten dieser typischen Klauseln in den Schutzverträgen sind rechtlich nicht haltbar. Wenn ein marktüblicher Preis für den Hund gezahlt wurde und sämtliche Pflichten beim neuen Halter liegen, dann ist dieser auch Eigentümer mit allen Rechten, so urteilen zumindest regelmäßig die Gerichte in solchen Fällen. Und natürlich kann euch erst recht niemand vorschreiben, wie und wo ihr einen Hund unterbringt, der euch gehört.
Auf der anderen Seite verstehe ich aber tatsächlich nicht, warum man sich überhaupt an die Orga wendet, wenn man eigentlich die Vermittlung selbst in die Hand nehmen will.
Im Endeffekt muss deine Freundin überlegen, will sie den Hund allein vermitteln? Dann würde ich das dem Verein so mitteilen, auch wenn die dann eventuell erst mal Stress machen und auf der Rückgabeklausel bestehen. Oder sie möchte grundsätzlich Hilfe, aber nur bei der Vermittlung und bis dahin soll der Hund bei dir unterkommen. Darauf muss sich der Verein natürlich nicht einlassen, dann wäre man wieder bei Variante a. Oder sie ist grundsätzlich damit einverstanden, dass der Verein das übernimmt, nur das der Hund die 6 Wochen bei dir wohnen soll: das könnt ihr ja einfach machen, da kann euch ja niemand irgendwelche Vorschriften machen.
Grundsätzlich muss sich deine Freundin aber damit abfinden, dass man das weitere Schicksal seines Tieres nach der Vermittlung leider nicht mehr in der Hand hat.