Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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Nur zur Sicherheit: Du weißt dass das ironisch gemeint war?
Das scheint die Aussage dieser Frau gewesen zu sein. Denn vorher hieß es ja in einem anderen Bericht, daß der Hund sich ja losgerissen hat.
Sie sei in der Nähe dieses Geländes gestürzt und soll sich dabei die Mittelhand gebrochen haben.
Das ist ganz sicherlich nicht ironisch gemeint. Sondern einfach nur mal eine Behauptung, die im Raum steht. Ob es stimmt, oder nicht, darüber mag ich nicht urteilen, und lasse es deshalb einfach mal so im Raum stehen.Ob überhaupt der Mensch vorab gestürzt ist, und wenn ja, wann und aus welchem Grund auch immer - ist in diesem Fall doch eh egal.
Denn ein losgerissener Hund, wie ein Hund, dessen Leine man bei einem Sturz losgelassen hat, ist unkontrolliert auf eine Kindergruppe losgerannt. -
27. Februar 2026 um 09:39
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Der "gefährliche" Hund Teil 3 - Vor einem Moment
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Ich finde vor allem, dass die Erklärung an sich für den Sachverhalt total irrelevant ist (sein sollte).
Die Fakten sind ein verletztes Kind, welches sich auf einem Spielplatz befand und in keinerlei Verbindung zu dem Hund steht und ein Hund, der diese Verletzung verursachte und sich zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) unter der Aufsicht der Halterin befand. Die Folge kann hier nur eine durchgängige Leinenpflicht und, da diese von der Halterin offensichtlich nicht sichergestellt werden kann, ebenso eine Maulkorbpflicht sein, da der Hund dazu neigt, Menschenzu beißenauf eine Art festzuhalten die Verletzungen nach sich zieht. Ende. -
Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".
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Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".
Wo steht denn, dass es keine Unterscheidung gibt? Leinen- und Maulkorbpflicht und Verbleib beim Besitzer ist ja noch lange nicht das Ende der Möglichkeiten. Zumal es in diesem Fall für mich auch längst nicht klar ist, dass es keine solche Absicht beim Hund gibt. Die Einschätzung des Rottweiler-Sachverständigen teile ich so nämlich nicht.
Mir geht es vor allem darum, dass es mAn nicht sein kann, dass Kinder auf Spielplätzen mit "sowas" rechnen müssen. Also muss sowas, gerade wenn es bereits einmal vorgefallen ist, zukünftig vermieden werden und das geht bei dem beschriebenen Fall für mich nur mit dieser Pflicht. -
Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob ich Dich nun richtig verstehe.
Den Kindern ist es wohl egal, ob der Hund wirklich "nur spielen" wollte, oder das Kind am Ende als Jagdobjekt betrachtet haben könnte und deshalb zugebissen hat.
Am Ende gibt es eine (schmerzhafte) Wunde, die sogar ärztlich versorgt werden mußte.Du, als Halter, kannst natürlich unterscheiden, ob der Ratscher vom Hundezahn, wohlgemerkt von Deinem eigenen Hund, absichtlich passiert ist, oder aus einer dummen Bewegung heraus im Spiel geschehen ist.
Aber, ein Hund, der sich vom eigenen Halter entfernt, oder sogar "alleine spazieren" gegangen ist, und dabei generell zubeißt, egal, ob Tier, anderer Hund, oder gar einen Menschen, da finde ich so eine Unterscheidung nicht gerade sinnvoll, oder gar zielführend. Was am Ende auch immer der Auslöser gewesen war, und der Hund deswegen zugebissen hat - das spielt doch für die Opfer sowieso keine Rolle.
Dann wird es aus Opfersicht immer auf ein "mit Beschädigungsabsicht" sein, während der Halter natürlich nach Argumenten sucht für eine "ohne Beschädigungsabsicht". Und das ist doch am Ende Haarspalterei, wie ich finde.
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Zumal "Beschädigungsabsicht" an sich auch gar nicht so eindeutig ist. Hat ein Hund, der Bewegung kontrollieren will und sich dabei auch mit Zähnen durchsetzt, eine Beschädigungsabsicht? Wo ist da die Grenze? Will man bei Hunden unterscheiden zwischen "willentlich beschädigt" und "Beschädigung in Kauf genommen"?
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Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".
Wäre der Schaden sekundär entstanden - Kind rennt weg vor Schreck und fällt hin, oder Autofahrer muss stark bremsen und verursacht Auffahrunfall. Ja, da sehe ich den Unterschied. Da ist das Problem Fahrlässigkeit des Halters, nicht primär die Gefährlichkeit des Hundes.
Aber der Schaden ist durch direkten Kontakt und sogar durch die Zähne an den Kindern entstanden. Egal, wie der Hund das "gemeint" hat, das macht ihn gefährlich, und daher sollte er in der Öffentlichkeit Maulkorb und Leine tragen, finde ich.
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Biss ohne Beschädigungsabsicht - ernsthaft???
Dann mal ein Literaturtipp dazu...
James O'Heare: Das Aggressionsverhalten des Hundes
Kein Hund beißt aus Versehen
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Biss ohne Beschädigungsabsicht - ernsthaft???
Dann mal ein Literaturtipp dazu...
James O'Heare: Das Aggressionsverhalten des Hundes
Kein Hund beißt aus Versehen
Nein, Verletzung ohne Beschädigungsabsicht. Das kann ganz sicher vorkommen. Hunde benutzen ihr Maul nicht nur zum beißen.
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Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".
find ich ne ganz schwierige Aussage.
Also wenn jetzt der Hund vom Kind angetatscht wird und der Hund nicht ausweichen kann oder mag und daher drohschnappt und das Kind verletzt - ok, kann man drüber reden. Aber hier waren die Kinder ja gar nicht mit dem Hund sondern mit sich beschäftigt, die wollten mit dem nix zu tun haben.
Die Motivation des Hundes ist mir dabei völlig wumpe. Ob nun spielen, festhalten, eingrenzen, jagen, töten, nen Witz erzählen wollen - das Endergebnis darf doch keine Bissverletzung sein. - Vor einem Moment
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