Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Ich sehe also hier nicht unbedingt einen untypisch gefährlichen Rottweiler.

    Ich finde:

    • Die konkrete Situation entspricht den deutschen Regeln für eine vermutete erhöhte Gefährlichkeit.
    • Kein unerwartetes Verhalten aufgrund der Rasse -- da stimme ich lurchers2 zu.
    • Normalerweise sollte das aber über Management bzw. Erziehung (je nach Gusto) im Vorfeld verhinderbar sein. So ein Verhalten sollte im Normalfall nicht auftreten (und sei es nur, weil es nur selten einen Rottweiler auf einem Kinderspielplatz gibt).


  • Es ist doch völlig egal, ob ein Hundeverhalten typisch oder untypisch, natürlich oder unnatürlich ist. Zeigt ein Hund, ohne dass er dazu massiv provoziert wurde, ein Verhalten, das geeignet ist, einen Menschen mehr als nur geringfügig zu schädigen und besteht die Gefahr, dass er dies wieder tun könnte, dann kann man einen Hund als gefährlich bezeichnen, ganz egal aus welcher Motivationslage er sein Verhalten gezeigt hat. Dass ein Vorfall häufig aus einer ungenügenden Führung resultiert, ist ja nun nichts Neues.

  • Findet ihr das alle wirklich so ungewöhnlich, dass treib, Schäfer oder Personenschutz Hunde auf Kinderspielplätzen mit dem gewusel und gequitsche von Hause aus darauf durchaus energisch reagieren?

    Ich finde es nicht wichtig, ob das ungewöhnlich ist oder nicht. Es ist gefährlich (und je "normaler" sprich erwartbarer, umso gefährlicher).

  • Ich habe Verwirrung gestiftet, sorry.

    Zunächst einmal hierzu:

    Nene - der Hund hat sich doch nicht losgerissen, die Frau ist doch zuvor gestürzt (einfach so), und dadurch hat sie die Leine verloren, und daraufhin ist der Hund erst zu den Kindern gelaufen, weil er ja zu Hause auch Kinder hat, und da wollte er nur spieleninteragieren.

    Der Sachverständige ist auch gleichzeitig Sprecher des Rottweilerclubs in Österreich ... ein Schelm, wer Böses bei dessen Darstellung und Interpretation des Vorfalls denkt...

    Der erste Teil war ironisch gemeint - hätte ich Kennzeichnen sollen.

    Da es sich um die Darstellung des Sachverständigen gegenüber der Presse handelte, dachte ich, die Ironie wäre durch meinen zweiten Satz deutlich.

    Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".

    Diese Aussage bezog sich hierauf:

    Ich finde vor allem, dass die Erklärung an sich für den Sachverhalt total irrelevant ist (sein sollte).

    Diese Aussage so pauschal zu machen, beinhaltet eben nicht, dass Verletzungen durch Hunde durchaus entstehen können, ohne dass ein Hund dies beabsichtigt hat.

    Für eine Haftung ist das irrelevant, für die Einschätzung eines Hundes als gefährlich oder nicht gefährlich aber schon.

    Explizit zu diesem Fall: Ich halte den Rottweiler für gefährlich, denn er hätte in keinem Fall so gegenüber den Kindern reagieren dürfen, erst Recht nicht so, dass ein Kind verletzt wird.

  • Diese Aussage so pauschal zu machen, beinhaltet eben nicht, dass Verletzungen durch Hunde durchaus entstehen können, ohne dass ein Hund dies beabsichtigt hat.

    Für eine Haftung ist das irrelevant, für die Einschätzung eines Hundes als gefährlich oder nicht gefährlich aber schon.

    Explizit zu diesem Fall: Ich halte den Rottweiler für gefährlich, denn er hätte in keinem Fall so gegenüber den Kindern reagieren dürfen, erst Recht nicht so, dass ein Kind verletzt wird.

    Ich bleibe dabei. Es ist egal, ob der Hund irgendetwas beabsichtigt hat oder nicht. Es ist zu einer Bissverletzung gekommen, der Hund befand sich außerhalb des Einflusses seiner Halterin und dies hat für mich eine Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (Wir reden hier von einer direkten Nähe zu einem Kinderspielplatz, das sollte man nicht runterreden) unweigerlich zur Folge. Da gibt es für mich gar keinen Handlungsspielraum. Ob der Hund als gefährlich oder nicht eingeschätzt wird, ist mir dabei vollkommen egal. Es gab einen Vorfall und dies hat eine Konsequenz nach sich zu ziehen, oder möchte hier irgendjemand für zukünftige Situationen die Verantwortung übernehmen?

  • Es ist egal, ob der Hund irgendetwas beabsichtigt hat oder nicht.

    Wenn du das auf diesen Rottweiler beziehst (DER Hund = DIESER Hund), stimme ich dir in diesem Fall zu.

    Beziehst du das auf alle Geschehnisse mit Hunden, wo es zu Verletzungen durch die Zähne gekommen ist, ist das mMn einfach zu pauschal, und damit unfair.

  • Es ist egal, ob der Hund irgendetwas beabsichtigt hat oder nicht.

    Wenn du das auf diesen Rottweiler beziehst (DER Hund = DIESER Hund), stimme ich dir in diesem Fall zu.

    Beziehst du das auf alle Geschehnisse mit Hunden, wo es zu Verletzungen durch die Zähne gekommen ist, ist das mMn einfach zu pauschal, und damit unfair.

    Ich beziehe das auf diese Art der Situation und da würde ich bei jeder gleichgearteten gleich reagieren. Wird ein Hund auffällig im Bezug auf Menschen, also verletzt er einen Menschen in einer ähnlichen wie hier beschriebenen Situation, zöge das für mich immer eine Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (also an belebten Plätzen, Spielplätzen etc.) nach. Das hat auch rein gar nichts mit Unfairness zu tun, sondern mit der obersten Prämisse den Menschen vor dem Tier zu schützen. Vor allem den kleinen Menschen vor dem fremden Tier.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man das anders sehen kann. Vllt magst du das erklären.

  • Ich sehe das in diesem Fall überhaupt nicht anders.

    Ein Hund, der jemandem hinterherrennt und mit den Zähnen festhält, ist eine größere Gefahr, als ein Hund, der nicht hinterherrennt (wem auch immer - es sei denn, es ist ein von der Person initiiertes Spiel).

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