Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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Ich finde die Absicht des Hundes (z.B. schnappt nach Leckerli/Spielzeug und erwischt Hand, Beißerei mit einem anderen Hund und erwischt Halter) oder der Auslöser (z.B. große Bedrängnis, Todesangst) ist je nach Fall durchaus wichtig

Was nicht heißt, dass ich finde, man könne sich diesen Fall mit dem Rottweiler schön reden.
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27. Februar 2026 um 14:27
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Nein, Verletzung ohne Beschädigungsabsicht. Das kann ganz sicher vorkommen. Hunde benutzen ihr Maul nicht nur zum beißen.
Hunde können rohe Eier apportieren, lebende Beute ohne ein Haar zu krümmen, ihre Welpen km tragen- aber an Kinderkörpern verletzen die aus Versehen??
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Nein, Verletzung ohne Beschädigungsabsicht. Das kann ganz sicher vorkommen. Hunde benutzen ihr Maul nicht nur zum beißen.
Hunde können rohe Eier apportieren, lebende Beute ohne ein Haar zu krümmen, ihre Welpen km tragen- aber an Kinderkörpern verletzen die aus Versehen??
Ja. Es hat seine Gründe, warum viele Windhunde beim gemeinsamen Rennen einen Maulkorb tragen, die tenderien gerne mal dazu, den Schnelleren festhalten zu wollen und bei dem Tempo in Verbindung mit empfindlicher Haut kann das schnell zu Verletzungen führen. Ganz ohne Absicht. Nur mal ein Beispiel.
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Und einer der Gründe ist, dass sie ins Jagdverhalten kippen können...
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Spielplatz ist eine schwierige Situation. Da ist sogar unser Labrador Mix (ok. Schäferhund Labrador Mix) Rüde super fuchsig geworden. Ich war damals sehr überrascht weil der eigentlich sowohl kinder- als auch Bewegungssicher war wie aus dem Bilderbuch. Und gut im gehorsam.
Danach war ich schlauer und seid dem eben sehr vorausschauend. Ich finde einfach die Kombis Hunde mit Potential und ahnungslose oder wenig Standfeste, oder doch mindestens nicht ausreichend fähige Halter gefährlich. Und die Geschädigten und der Hund muss das dann aus ausbaden.
Ich sehe also hier nicht unbedingt einen untypisch gefährlichen Rottweiler.
((Das ist für mich übrigens ein ganz wesentlich Bestandteil bei der Entscheidung Hund im Alter. Sind die Fähigkeiten da, einen Hund geschickt zu handeln auch im Ernstfall damit kraft eben nicht so entscheiden ist. Ich denke da natürlich auch an mich selbst. Beim nächsten Welpen vermutlich schon).
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Nein, Verletzung ohne Beschädigungsabsicht. Das kann ganz sicher vorkommen. Hunde benutzen ihr Maul nicht nur zum beißen.
Hunde können rohe Eier apportieren, lebende Beute ohne ein Haar zu krümmen, ihre Welpen km tragen- aber an Kinderkörpern verletzen die aus Versehen??
Ja. Kann alles passieren.
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Klar entstehen auch mal Verletzungen aus Versehen. Mein Rüde nimmt Leckerlis echt manierlich, das eine Mal, als er meinen Finger (minimal) aufgerissen hat, weil ein Eckzahn in einer Hautfalte hängen blieb, war sicher keine Absicht.
Aber das Verhalten dieses Rottweilers bleibt doch trotzdem problematisch
In meinem Kopf existiert kein unproblematisches Szenario von "Hund verfolgt und packt Kind". Klar gibts da immer noch Unterschiede, aber harmlos ist nix davon.Ich stehe wirklich nicht auf der Seite, dass jeder Hund vom Grundgemüt her Schmetterlinge pupsen muss und durch nix auslösen darf. Trotzdem muss man hier mal anerkennen, dass der Vorfall problematisch ist und Konsequenzen folgen müssen.
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Findet ihr das alle wirklich so ungewöhnlich, dass treib, Schäfer oder Personenschutz Hunde auf Kinderspielplätzen mit dem gewusel und gequitsche von Hause aus darauf durchaus energisch reagieren?
Dafür ist doch ein wirklich gut durchgearbeiteter Gehorsam und erarbeitete (ruhe-)Sicherheit da. Kann und will halt heute kaum noch ein HH so ausbilden.
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Findet ihr das alle wirklich so ungewöhnlich, dass treib, Schäfer oder Personenschutz Hunde auf Kinderspielplätzen mit dem gewusel und gequitsche von Hause aus darauf durchaus energisch reagieren?
Ich glaube, niemand hier findet das ungewöhnlich. Hat zumindest keiner geschrieben.
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Ich weiß nicht, wie es nach Rechtslage in Österreich aussieht. In Deutschland wäre es meiner Auffassung nach völlig unstrittig: Die beim Hund prinzipiell vermutete erhöhte Gefährdung Anderer hätte sich in diesem besonderen Fall verwirklicht und damit wären Auflagen fällig. Ob der Hund nun beschädigen oder beißen wollte und die Halterin ihren Sturz unabhängig oder abhängig von einem ziehenden Hund hatte, würde ich selbst tatsächlich für sekundär halten. Die Halterin konnte - ob nun verschuldet oder nicht - ihren Hund nicht so führen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht.
Wie scharf die Auflagen dann tatsächlich wären, das müsste sich dann durch einen Wesenstest ergeben.
Tatsächlich wurde ich - rein anekdotisch ohne Evidenz - als Kind von einem Rottweiler gebissen, der meine Hand höchstwahrscheinlich tatsächlich nur halten konnte. Dieser Hund mochte mich eigentlich sehr, ich konnte und durfte ihn streicheln (obwohl er vom Verhalten her alles andere als unproblematisch war). Aber an dem Tag hatte ich einen Brief in der Hand, der im Wind geflattert ist. Ich hätte damit nicht an den Hund herangehen sollen, konnte ich im Grundschulalter aber noch nicht abschätzen. Der Hund hat gepackt und mein Arm war nicht blutig, aber ziemlich übel gequetscht. War damals völlig ohne Folgen, weil ich nichts gesagt und die nächsten Wochen lange Shirts angezogen habe, meine Mutter und mein Stiefvater haben also nichts gemerkt. - Vor einem Moment
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