Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • Vom Balkon meiner Ferienwohnung aus, sehe ich auf die Hauptstrasse im Dorf. Dort parkt zum dritten Tag in Folge ein PWK auf der Strasse. Der parkt da einfach, kein "kurz Ausladen" oder sowas und auch nicht mit einem Rad auf dem Gehweg (der da sowieso endet). Keine 50 Meter nach dem Ortsschild, wo man aus der 100er-Zone runterbremst. Regelmässig müssen Fahrzeuge komplett auf 0 runterbremsen, weil jemand aus dem Dorf raus entgegenkommt.

    Ist das in DE legal? Einfach so auf der Strasse parken?

    Ja, wenn es keine Schilder gibt, die dagegensprechen oder eine Einmündung einer Straße oder einer Einfahrt vorhanden ist. Sonstige Ausnahme wäre noch, wenn es nur eine Fahrspur gibt, d.h. es keine Überholmöglichkeit gibt. So mal schnell aus dem Kopf geholt..... weiß jemand noch mehr?

    Ich habe verstanden, dass der innerorts parkt, richtig?

  • pauschal ist alles was nicht verboten ist erstmal erlaubt. So nen Spezialisten haben wir hier auch und das noch mitten in der Kurve (wohnt dort, Zufahrt nutzt er für was anderes)

    Meine Eltern haben sich schon über den aufgeregt und nun tu ich es :pfeif: (und alle anderen im Kaff, seit mindestens 35 Jahren)

  • Vom Balkon meiner Ferienwohnung aus, sehe ich auf die Hauptstrasse im Dorf. Dort parkt zum dritten Tag in Folge ein PWK auf der Strasse. Der parkt da einfach, kein "kurz Ausladen" oder sowas und auch nicht mit einem Rad auf dem Gehweg (der da sowieso endet). Keine 50 Meter nach dem Ortsschild, wo man aus der 100er-Zone runterbremst. Regelmässig müssen Fahrzeuge komplett auf 0 runterbremsen, weil jemand aus dem Dorf raus entgegenkommt.

    Ist das in DE legal? Einfach so auf der Strasse parken?

    Umgekehrt ist es richtig: auf dem Gehweg darf man, ohne besonderes Schild, nicht einfach parken. Auch nicht mit zwei Rädern.

    Auf der Straße darf man parken, wenn es nicht explizit verboten ist.

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/

  • Jupp darf man, hier bei uns im Ort gibt es seit einer Weile Strafzettel für's mit zwei Rädern auf dem Gehweg stehen. Dabei ist egal ob der Gehweg an der Stelle nichtmal einen halben Meter oder ob er zwei Meter breit ist :upside_down_face: Und im Normalfall haben früher Erstere bereits auf der Straße geparkt, damit Fußgänger gut vorbei kommen und bei breiterem Gehweg wurde teils auf dem Gehweg geparkt, damit der Verkehr nicht unnötig beeinträchtigt wird.

    Ist also jetzt ziemlich nervig für Autofahrer und eher unnötig :zipper_mouth_face:

  • Vom Balkon meiner Ferienwohnung aus, sehe ich auf die Hauptstrasse im Dorf. Dort parkt zum dritten Tag in Folge ein PWK auf der Strasse. Der parkt da einfach, kein "kurz Ausladen" oder sowas und auch nicht mit einem Rad auf dem Gehweg (der da sowieso endet).

    Keine 50 Meter nach dem Ortsschild, wo man aus der 100er-Zone runterbremst. Regelmässig müssen Fahrzeuge komplett auf 0 runterbremsen, weil jemand aus dem Dorf raus entgegenkommt.


    Vielleicht macht der das ja genau deshalb: Wenn das innerorts ist, dann ist das eben nicht "der Bereich, wo man von 100 runter bremst", sondern wo man bereits nur 50 fahren darf.Vielleicht fahren ihm die Leute vor seiner Tür zu schnell und er hat sich da eine legale Verkehrsberuhigung gebastelt.

  • wenn ein Kind dir die Sachen klaut und man sie nicht wieder findet, dann ersetzt die Haftpflicht der Eltern vermutlich den Schaden

    Nur, wenn deliktunfähige Kinder explizit mitversichert sind

    Die Haftpflichtversicherung zahlt idR nur, wenn kein Vorsatz dabei ist, also ein Schaden aus Versehen passiert ist.

    Werden die Klamotten aus Spaß weggenommen und fallen versehentlich unrettbar in den Dreck, ohne dass es Absicht war, könnte bezahlt werden. Stiehlt ein Kind die Sachen und zerstört sie mutwillig, ist es Vorsatz und die Haftpflichtversicherung ist raus.

  • Ich habe mal eine Frage zur Hundeunterbringung auf einer Veranstaltung.

    Und zwar veranstaltet unser Verein ein Agilityturnier.

    Da es ein super toller Veranstaltungsort direkt am Meer ist, und ich noch Arbeitsstunden ableisten muss, hab ich gedacht, ich stell mich mit dem Wohnwagen das Wochenende dahin.

    Theoretisch würde ich die Hunde gerne am Wohnwagen anbinden. Aber das sieht das VetAmt glaub ich nicht gern, oder? Weil Anbindehaltung verboten ist. ->aber wenn ich die Hunde den ganzen Tag an der Leine mit mir herum schleife ist es okay?!?

    Alternativ wäre ein Zaun. Bei Daisy kein Problem.... Djazzy ist leider sehr ausbruchskreativ...

    Wie macht ihr das?

  • Die Haftpflichtversicherung zahlt idR nur, wenn kein Vorsatz dabei ist, also ein Schaden aus Versehen passiert ist.

    Werden die Klamotten aus Spaß weggenommen und fallen versehentlich unrettbar in den Dreck, ohne dass es Absicht war, könnte bezahlt werden. Stiehlt ein Kind die Sachen und zerstört sie mutwillig, ist es Vorsatz und die Haftpflichtversicherung ist raus.

    Genau darum bekommt man ja auch Wohngruppen oder intensivpädagogische Einrichtungen annähernd nicht, oder nur zu horrenden Summen versichert - denn da passiert das quasi mit Ansage

    Ich meine, einen "Spezialversicherer" gibt es jetzt dafür - denn die enorm lebens und erziehungskompetenten Eltern hatten idR keine Haftpflicht - und als Einrichtung kannst du es dir nicht leisten, das Umfeld und die Nachbarschaft auf ihren Schäden sitzen zu lassen - ist eher semigut für die Akzeptanz

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