Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • pauschal ist alles was nicht verboten ist erstmal erlaubt. So nen Spezialisten haben wir hier auch und das noch mitten in der Kurve (wohnt dort, Zufahrt nutzt er für was anderes)

    Meine Eltern haben sich schon über den aufgeregt und nun tu ich es :pfeif: (und alle anderen im Kaff, seit mindestens 35 Jahren)

    Und jetzt hab ich nen hessische Ohrwurm :lol: :

    „Därf des des? :skeptisch:

    „Des därf des.“ :nicken:

    „Des des des därf.“ :no:

  • Hahahaha ja DES kenn i a

  • Nur, wenn deliktunfähige Kinder explizit mitversichert sind

    Die Haftpflichtversicherung zahlt idR nur, wenn kein Vorsatz dabei ist, also ein Schaden aus Versehen passiert ist.

    Werden die Klamotten aus Spaß weggenommen und fallen versehentlich unrettbar in den Dreck, ohne dass es Absicht war, könnte bezahlt werden. Stiehlt ein Kind die Sachen und zerstört sie mutwillig, ist es Vorsatz und die Haftpflichtversicherung ist raus.

    Und wie ist das in so einem Fall mit der Aufsichtspflicht? Ich finds echt krass, das man dann als geschädigter tatsächlich Pech hat.. hat man wirklich gar keine Möglichkeiten?

  • Mangels Wohnwagen gar nicht ^^

    Aber aus Beobachtung: viele HH mit Wohnwagen haben mobile Zäune, mit denen sie ein kleines Stück um den Wohnwagen abstecken und in dem sich die Hunde bewegen dürfen.

  • Und wie ist das in so einem Fall mit der Aufsichtspflicht? Ich finds echt krass, das man dann als geschädigter tatsächlich Pech hat.. hat man wirklich gar keine Möglichkeiten?

    Na ja - den Nachweis zu erbringen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist halt nicht so einfach, denn dass ein Elter sein Kind nicht 24/7 lückenlos ohne auch nur eine einzige Sekunde wegzuschauen, oder auch mal einige Meter entfernt zu stehen ist ja quasi nicht erfüllbar - und kollidiert ja quasi mit der Pflicht der Eltern das Kind zu erziehen und dafür bekommt es ja "je älter, desto mehr" unbeobachtete Zeit quasi

  • sehen die Vet Ämter das von Veranstaltung zu Veranstaltung nicht auch sehr unterschiedlich (also, je nach Vetamt halt)? Stichwort Hundeboxen auf Turnieren. Da hab ich schon sehr viel Unterschiedliches gehört.

  • Die Haftpflichtversicherung zahlt idR nur, wenn kein Vorsatz dabei ist, also ein Schaden aus Versehen passiert ist.

    Werden die Klamotten aus Spaß weggenommen und fallen versehentlich unrettbar in den Dreck, ohne dass es Absicht war, könnte bezahlt werden. Stiehlt ein Kind die Sachen und zerstört sie mutwillig, ist es Vorsatz und die Haftpflichtversicherung ist raus.

    Und wie ist das in so einem Fall mit der Aufsichtspflicht? Ich finds echt krass, das man dann als geschädigter tatsächlich Pech hat.. hat man wirklich gar keine Möglichkeiten?

    In ganz vielen Fällen hat man da tatsächlich Pech gehabt. Die eigenen Ansprüche könnte man vor Gericht versuchen einzufordern, aber sehr wahrscheinlich wird man leer ausgehen.

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