Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22
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Helfstyna -
27. Dezember 2023 um 11:04 -
Geschlossen
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pauschal ist alles was nicht verboten ist erstmal erlaubt. So nen Spezialisten haben wir hier auch und das noch mitten in der Kurve (wohnt dort, Zufahrt nutzt er für was anderes)
Meine Eltern haben sich schon über den aufgeregt und nun tu ich es
(und alle anderen im Kaff, seit mindestens 35 Jahren)
Und jetzt hab ich nen hessische Ohrwurm
:
„Därf des des?
„Des därf des.“
„Des des des därf.“
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Hi
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22 schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!*
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pauschal ist alles was nicht verboten ist erstmal erlaubt. So nen Spezialisten haben wir hier auch und das noch mitten in der Kurve (wohnt dort, Zufahrt nutzt er für was anderes)
Meine Eltern haben sich schon über den aufgeregt und nun tu ich es
(und alle anderen im Kaff, seit mindestens 35 Jahren)
Und jetzt hab ich nen hessische Ohrwurm
:
„Därf des des?
„Des därf des.“
„Des des des därf.“
Hahahaha ja DES kenn i a
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Und jetzt hab ich nen hessische Ohrwurm
:
„Därf des des?
„Des därf des.“
„Des des des därf.“
Und auf Ruhrpott:
„Darf dat dat?“
„Dat darf dat.“
„Datt dat dat darf…“
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Danke für die Erinnerung an Klein Erna! Hab die Bücher noch irgendwo hier rumfliegen
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Nur, wenn deliktunfähige Kinder explizit mitversichert sind
Die Haftpflichtversicherung zahlt idR nur, wenn kein Vorsatz dabei ist, also ein Schaden aus Versehen passiert ist.
Werden die Klamotten aus Spaß weggenommen und fallen versehentlich unrettbar in den Dreck, ohne dass es Absicht war, könnte bezahlt werden. Stiehlt ein Kind die Sachen und zerstört sie mutwillig, ist es Vorsatz und die Haftpflichtversicherung ist raus.
Und wie ist das in so einem Fall mit der Aufsichtspflicht? Ich finds echt krass, das man dann als geschädigter tatsächlich Pech hat.. hat man wirklich gar keine Möglichkeiten?
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Ich habe mal eine Frage zur Hundeunterbringung auf einer Veranstaltung.
Und zwar veranstaltet unser Verein ein Agilityturnier.
Da es ein super toller Veranstaltungsort direkt am Meer ist, und ich noch Arbeitsstunden ableisten muss, hab ich gedacht, ich stell mich mit dem Wohnwagen das Wochenende dahin.
Theoretisch würde ich die Hunde gerne am Wohnwagen anbinden. Aber das sieht das VetAmt glaub ich nicht gern, oder? Weil Anbindehaltung verboten ist. ->aber wenn ich die Hunde den ganzen Tag an der Leine mit mir herum schleife ist es okay?!?
Alternativ wäre ein Zaun. Bei Daisy kein Problem.... Djazzy ist leider sehr ausbruchskreativ...
Wie macht ihr das?
Mangels Wohnwagen gar nicht ^^
Aber aus Beobachtung: viele HH mit Wohnwagen haben mobile Zäune, mit denen sie ein kleines Stück um den Wohnwagen abstecken und in dem sich die Hunde bewegen dürfen.
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Und wie ist das in so einem Fall mit der Aufsichtspflicht? Ich finds echt krass, das man dann als geschädigter tatsächlich Pech hat.. hat man wirklich gar keine Möglichkeiten?
Na ja - den Nachweis zu erbringen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist halt nicht so einfach, denn dass ein Elter sein Kind nicht 24/7 lückenlos ohne auch nur eine einzige Sekunde wegzuschauen, oder auch mal einige Meter entfernt zu stehen ist ja quasi nicht erfüllbar - und kollidiert ja quasi mit der Pflicht der Eltern das Kind zu erziehen und dafür bekommt es ja "je älter, desto mehr" unbeobachtete Zeit quasi
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Ich würde nochmal nachlesen, ab wann etwas als ‚Haltung‘ gilt - ein paar Stunden mit Halter in Reichweite an einer Leine sein erfüllt das vielleicht noch gar nicht…
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sehen die Vet Ämter das von Veranstaltung zu Veranstaltung nicht auch sehr unterschiedlich (also, je nach Vetamt halt)? Stichwort Hundeboxen auf Turnieren. Da hab ich schon sehr viel Unterschiedliches gehört.
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Die Haftpflichtversicherung zahlt idR nur, wenn kein Vorsatz dabei ist, also ein Schaden aus Versehen passiert ist.
Werden die Klamotten aus Spaß weggenommen und fallen versehentlich unrettbar in den Dreck, ohne dass es Absicht war, könnte bezahlt werden. Stiehlt ein Kind die Sachen und zerstört sie mutwillig, ist es Vorsatz und die Haftpflichtversicherung ist raus.
Und wie ist das in so einem Fall mit der Aufsichtspflicht? Ich finds echt krass, das man dann als geschädigter tatsächlich Pech hat.. hat man wirklich gar keine Möglichkeiten?
In ganz vielen Fällen hat man da tatsächlich Pech gehabt. Die eigenen Ansprüche könnte man vor Gericht versuchen einzufordern, aber sehr wahrscheinlich wird man leer ausgehen.
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