Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?
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Machen das erwachsene Hunde nicht auch, wenn sie jüngere maßregeln, dass sie die festhalten bis ein deutliches „Einlenken“ von Seiten des aufmüpfigen Plagegeistes kommt? Oder bin ich da gedanklich grad falsch abgebogen?
Ja, aber eher nicht mit Beschädigungsabsicht? Also festhalten bis der Plagegeist weich wird und Ruhe gibt. Das schon.
Das meine ich, ein gepacktes Kleinkind zetert und zerrt ja verständlicher Weise hysterisch rum anstatt einzufrieren, darum sieht der Hund in dem Moment vielleicht einfach nicht die Möglichkeit loszulassen, weil er sein Statement ja nicht als „verstanden“ empfindet, oder?
Edit: Und eventuell lag keine Beschädigungsabsicht in dem Sinne vor, sondern „nur“ entschiedenes Festhalten.
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Ich hab ein bisschen Sorge, dass die TE sich nicht mehr meldet. Das Ganze nimmt mich schon irgendwie mit. Der Kinder und des Hundes wegen. Da wüsste ich schon gerne, ob das Ganze noch eine bessere Richtung ein schlägt
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Ja, aber eher nicht mit Beschädigungsabsicht? Also festhalten bis der Plagegeist weich wird und Ruhe gibt. Das schon.
Das meine ich, ein gepacktes Kleinkind zetert und zerrt ja verständlicher Weise hysterisch rum anstatt einzufrieren, darum sieht der Hund in dem Moment vielleicht einfach nicht die Möglichkeit loszulassen, weil er sein Statement ja nicht als „verstanden“ empfindet, oder?
Edit: Und eventuell lag keine Beschädigungsabsicht in dem Sinne vor, sondern „nur“ entschiedenes Festhalten.
Oder der Beutetrieb wurde getriggert und deshalb bei der Gegenwehr weiter gehalten. Kann man nur spekulieren.
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Das meine ich, ein gepacktes Kleinkind zetert und zerrt ja verständlicher Weise hysterisch rum anstatt einzufrieren, darum sieht der Hund in dem Moment vielleicht einfach nicht die Möglichkeit loszulassen, weil er sein Statement ja nicht als „verstanden“ empfindet, oder?
Edit: Und eventuell lag keine Beschädigungsabsicht in dem Sinne vor, sondern „nur“ entschiedenes Festhalten.
Oder der Beutetrieb wurde getriggert und deshalb bei der Gegenwehr weiter gehalten. Kann man nur spekulieren.
Ja, ist spekulativ, aber mir zumindest hilft es beim Verständnis, verschiedene Erklärungen zu hören von Euch, dankeschön 😃
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Ich habe jetzt mal eine Tonne Papier gewälzt .... in meiner Hundehalterhaftpflicht steht kein Mindestalter ... auch nicht in den AGB und nicht im Kleingedruckten
Dann habe ich mal exemplarisch in der LHV NRW gesucht, die ja eine der umfangreicheren in D ist ... UND in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zum LHG steht ooooch nix
mMn würde eine Versicherung (zumindest meine) nun berechtigte Ansprüche des Opfers übernehmen und unberechtigte Abwehren
davon unberührt bleibt natürlich eine ggf. ordnungsbehördliche Beurteilung mit wahrscheinlicher Einstufung als "im Einzelfall gefährlicher Hund" ... das hieße zukünftig geht keiner mehr mit dem Hund irgendwohin, der nicht die erforderliche Sachkunde hat, und mindestens 18 Jahre alt ist
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Ich habe jetzt mal eine Tonne Papier gewälzt .... in meiner Hundehalterhaftpflicht steht kein Mindestalter ... auch nicht in den AGB und nicht im Kleingedruckten
Dann habe ich mal exemplarisch in der LHV NRW gesucht, die ja eine der umfangreicheren in D ist ... UND in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zum LHG steht ooooch nix
mMn würde eine Versicherung (zumindest meine) nun berechtigte Ansprüche des Opfers übernehmen und unberechtigte Abwehren
davon unberührt bleibt natürlich eine ggf. ordnungsbehördliche Beurteilung mit wahrscheinlicher Einstufung als "im Einzelfall gefährlicher Hund" ... das hieße zukünftig geht keiner mehr mit dem Hund irgendwohin, der nicht die erforderliche Sachkunde hat, und mindestens 18 Jahre alt ist
Dazu müsste es was in der Straßenverkehrsordnung geben. Ungefährer Wortlaut > Kinder unter 14 Jahren sind laut der Straßenverkehrsordnung generell ungeeignet, einen Hund alleine an der Leine zu führen
Die Polizei Bayern formuliert es als Hunde betreffende Vorschriften aus anderen Gesetzen
https://www.polizei.bayern.de/…s/recht/001664/index.html
Versicherungen berufen sich dann wahrscheinlich darauf, das nichts versichert ist was gesetzlich untersagt ist, ohne das im Einzelnen auszuformulieren.
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Auf der Seite meines Versicherers ist tatsächlich ein Beispiel angegeben das hier so semi-gut passt:
„Ralf S. joggt mit seinem nicht angeleinten Hund durch den Park. Ohne erkennbaren Grund rennt sein Hund plötzlich auf ein spielendes Kind zu und beißt es in den Arm. Neben den normalen Schadensersatzansprüchen wie Schmerzensgeld und der medizinischen Behandlung kommen für Ralf S. Kosten für eine zukünftige psychologische Behandlung und der Verdienstausfall der Eltern, die ihr Kind anfangs rund um die Uhr betreuen müssen, hinzu.
Gesamtschaden: ca. 35.000 Euro„
Ob Kinder abgedeckt sind kann ich aber noch nicht finden und ich bin echt zu faul die Unterlagen raus zu suchen.
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Zitat
Machen das erwachsene Hunde nicht auch, wenn sie jüngere maßregeln
Ja, aber obwohl ich das, vor allem zwischen meinem aufmüpfigen Jungterrier und dem erziehenden Schäferhund -zigmal gesehen habe, gab es dabei nie auch nur den leisesten Kratzer. Das ist eine Drohgeste, kein Zubeißen. Der Große packte auch nicht wirklich zu, sondern pinnte den aufmüpfigen Zwerg sozusagen mit aufgerissenem Rachen auf den Boden, ohne dass die Zähne den kleinen Hund mehr als leicht berührten. Genauso machte das auch meine Hündin mit ihren Welpen.
Ich habe sowas sogar (sollte ich hier wohl nicht erwähnen, ist aber lange verjährt) bei der Hündin einer sehr robusten Tierarztfreundin gesehen, wenn sie das nervige Kleinkind maßregelte, weil es schon wieder in ihren Korb krabbeln wollte. Auch dabei gab es nie auch nur den winzigsten Ratscher, und das Kind weinte nicht mal, verstand aber das "Lass das!" genau. (Nein, das ist NICHT zur Nachahmung empfohlen, ich erwähne es nur, weil es sowohl in seiner Wirkung als auch in seiner realen "Gewaltlosigkeit" so eindrucksvoll war!)
Will sagen: Hunde haben ihr Gebiß schon sehr präzise unter Kontrolle. Wenn die Hündin hier hart zugepackt und sogar festgehalten hat, meinte sie das eindeutig aggressiv. Und das würde für mich eigentlich nur ins Bild passen ,wenn es da schon eine Vorgeschichte gab.
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Deshalb zum Anwalt, der prüft, ob grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen Halterpflichten im Vertrag inkludiert oder ausgeschlossen ist und ob, falls Letzteres der Fall ist, die Versicherung das auch geltend machen kann.
Es gibt mWn kein generelles rechtliches Mindestalter (außer bei etwaigen vertraglichen Regelungen), das Kind muss die erforderliche Kraft und geistige Reife besitzen. Ausnahmen gibts je nach BL bei gelisteten Hunden bzw. Hunden mit Auflagen.
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Halte es nicht für unwahrscheinlich, dass beim Befreiungsversuch die Verletzung unbeabsichtigt erst richtig schlimm wurde.
Menschen neigen zum Ziehen und Zerren, vorallem in kopfloser Panik.
Der Hund hat ggf lediglich festgehalten. Aber natürlich nur Vermutung!
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