Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Was mich auch ein bißchen wundert ist, dass hier trotz des "rauhen" Umgangs der Verwandschaftskinder mit den Collies, das "Beschädigungspotential" eines Kleinkinds so unterschätzt wurde.


    Das braucht doch nur mal mit den kleinen, fixen Fingerchen und vielleicht noch kratzenden Nägeln dem jungen Hund beim Zufassen blöd ins Nasenloch zu pieken oder eine Lefze fest zu packen, und selbst ein vierbeiniger Heiliger kann vor Schmerz ausrasten. Schwere Verletzungen an so einer winzigen Hand sind da ganz schnell passiert.


    Was aber überhaupt nicht ins Bild passt, ist das Festhalten der Hündin. Da würde ich mir als Besitzerin schon überlegen, welchen blöden Situationen mit Kindern sie schon ausgesetzt war, dass ihr jetzt so massiv der Kragen platzt - das geht ja doch über ein erschrockenes Abschnappen weit hinaus.


    Übrigens finde ich auch, dass die Eltern des Kindes da eigentlich hätten ebenfalls aufpassen müssen, aber 1.) ist das für die Haftung ohne Belang, und 2) kann man von anderen Leuten leider keinen Hundeverstand erwarten und muß als Halter immer für die blödste denkbare Situation mitdenken. Das ist vielleicht wirklich ein bißchen viel für eine Zwölfjährige.

  • . Auch die Eltern des Kindes haben eine Aufsichtspflicht und müssen auf das Kind und dessen Handlungen achten.

    Wie heißt es so schön: Gefährdungshaftung ist verschuldensunabhängig.


    Der Hund hat einen erheblichen Schaden angerichtet und der muss erstmal beglichen werden. Ich sehe da in die Richtung wie corrier ,dss könnte richtig böse für euch sein, wenn die Haftpflicht nicht übernimmt und die Hand geschädigt ist bzw bleibt. Dann könnte man unter Umständen wirklich in die Privatinsolvenz rutschen.

    Eine Hundehalterhaftpflicht ist wirklich ganz essentiell. Eine Haftpflichtversicherung ist die einzige, die wirklich absolut angeraten ist, weil sie im Haftungsfall übernimmt.

    Ob ihr jetzt gar keine Haftpflicht habt oder eine Hundehalterhaftpflicht habt, die aber in eurem Fall nicht übernimmt, das konnte ich jetzt nicht genau herauslesen.

    In der Police der Hundehalterhaftpflicht müssten ja die Konditionen drin stehen. Meines Wissens nach übernehmen die erst bei Kindern ab 14 Jahren.


    Was kommt auf euch zu?

    1. Finanzielle Ansprüche aufgrund der Verletzung

    2. Meldung ggf schon über das Krankenhaus an das Veterinäramt, Überprüfung des Hundes mit wahrscheinlicher Einstufung als gefährlicher Hund (erhöhter Steuersatz) und Auflagen.

    3. Bei einer Anzeige Verfahren gegen euch als Eltern mit Verletzung der Aufsichtspflicht


    Ich würde mir an eurer Stelle direkt einen auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt nehmen und dann alles an ihn übergeben. Bis auf eine Entschuldigung bei den Eltern des geschädigten Kindes kein Kontakt mehr zu ihnen und alles über den Anwalt laufen lassen.

    Da wird einiges auf euch zukommen. Der Hund wird in dem Alter, der Rasse und dem Hergang aber wahrscheinlich nicht eingezogen. Das wäre in diesem Fall auch meine geringste Sorge.


  • Ja das ist korrekt.. als Hundehalter muss man im Rahmen der Tierhalterhaftung den entstandenen Schaden ersetzen.. völlig egal welche Summe da Ende steht.. und auch zb bei Spätschäden, wenn die Kinderhand zb dauerhaft beeinträchtigt ist.


    Wobei ich mir grade nicht sicher bin, ob die Versicherung wirklich in Vorleistung gehen muss..

    Denn eigentlich handelt es sich ja nicht um eine Pflichtversicherung und somit hat der Geschädigte keinen Direktanspruch gegen die Versicherung.


    (So wäre es zb bei einem Verkehrsunfall unter Einfluss von zu viel Alkohol. Da geht die Versicherung in Vorleistung weil Pflichtversicherung und somit besteht ein Direktanspruch des Geschädigten. Die Versicherung holt sich das Geld dann aber beim betrunkenen Autofahrer wieder im Rahmen eines Regresses.)


    Dazu kommt Nachsorge, ggf Schmerzendgeld, ggf Schadensersatz.

    Wird auch Schmerzensgeld von der Versicherung gezahlt? Bin immer davon ausgegangen, dass man sowas auf jeden Fall aus eigener Tasche zahlen muss.


    Wäre ja auch ganz ok, so für den Lerneffekt.


    In Deutschland hat Schmerzensgeld keinen Strafcharakter (anders zb in den USA), sondern ersetzt nur den tatsächlich entstandenen Schaden und wird daher in der Regel von den Versicherungen bezahlt.

  • Was aber überhaupt nicht ins Bild passt, ist das Festhalten der Hündin.

    Machen das erwachsene Hunde nicht auch, wenn sie jüngere maßregeln, dass sie die festhalten bis ein deutliches „Einlenken“ von Seiten des aufmüpfigen Plagegeistes kommt? Oder bin ich da gedanklich grad falsch abgebogen? :???:

  • Was aber überhaupt nicht ins Bild passt, ist das Festhalten der Hündin.

    Machen das erwachsene Hunde nicht auch, wenn sie jüngere maßregeln, dass sie die festhalten bis ein deutliches „Einlenken“ von Seiten des aufmüpfigen Plagegeistes kommt? Oder bin ich da gedanklich grad falsch abgebogen? :???:

    Ja so hab ich auch gedacht. Wenn der alte Pinscher hier den Jüngeren maßregelt hält er auch kurz die Schnauze so wie er "zugepackt" hat. Nur einen Atemzug lang aber für den Moment frieren beide in der Bewegung ein.

  • Was aber überhaupt nicht ins Bild passt, ist das Festhalten der Hündin.

    Machen das erwachsene Hunde nicht auch, wenn sie jüngere maßregeln, dass sie die festhalten bis ein deutliches „Einlenken“ von Seiten des aufmüpfigen Plagegeistes kommt? Oder bin ich da gedanklich grad falsch abgebogen? :???:

    Ja, aber eher nicht mit Beschädigungsabsicht? Also festhalten bis der Plagegeist weich wird und Ruhe gibt. Das schon.

  • Die Versicherung zahlt Schmerzensgeld, sofern sie für den Schadensfall eintritt. Was hier ja nicht der Fall ist. In dem Fall hier tritt mWn erstmal die Krankenversicherung des Versicherten für die akuten Versorgungskosten in Vorlage, hat aber gegenüber dem Schädiger den Anspruch auf Rückerstattung. Etwaige Folgekosten bei bleibendem Schaden und Schmerzensgeld gehen dann mWn direkt an den Schädiger, da bin ich aber nicht sicher.


    Dazu kommt ggf. noch Bußgeld wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das zahlt in keinem Fall eine Versicherung, das wäre quasi die “Strafe.“


    Über bleibende Schäden und die daraus folgende etwaige Höhe des Schadensersatzes jetzt aktuell Katastrophenszenarien anzustellen, macht aber gar keinen Sinn, dafür sollte sich die TE jetzt schleunigst anwaltlichen Beistand holen. Der einerseits prüft, ob die Hundehalterhaftpflicht zu Recht ablehnt und dann weitere Forderungen prüft.

  • Was aber überhaupt nicht ins Bild passt, ist das Festhalten der Hündin.

    Machen das erwachsene Hunde nicht auch, wenn sie jüngere maßregeln, dass sie die festhalten bis ein deutliches „Einlenken“ von Seiten des aufmüpfigen Plagegeistes kommt? Oder bin ich da gedanklich grad falsch abgebogen? :???:


    Meine Hunde machen das untereinander auch mal, wenn’s der Junghund mal wieder übertrieben hat..


    ABER da entstehen keine Verletzungen.. die haben ihre Beißkraft da schon so im Griff, dass sie den anderen zwar festhalten, aber nicht verletzen…

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