Wenn ein Hund vom Ordnungsamt als (angeblich) gefährlich eingestuft wurde, haben dann die Besitzer des Hundes das Recht, den Hund (vom Veterinäramt) einschläfern zu lassen? Es gab ein paar kleine Vorfälle mit Kratzern und belanglosen Sachschäden vor etwa 2 Jahren. Der Wesenstest wurde vor einem Jahr gemacht und heute kam die amtliche Mitteilung der Einstufung und die Ankündigung eines Befähigungsnachweises, der hier angeblich mit dem eigenen, manchmal immer noch nervösen Hund absolviert werden muss.
Es würde uns zwar das Herz brechen, aber irgendwann ist ein rote Linie überschritten. Man will sich nicht ewig den Boshaftigkeiten und Rechtsverstößen der Umwelt aussetzen.
Liebe Grüße Anja