Recht der Besitzer auf das Einschläfern eines angeblich gefährlichen Hundes?

  • der Wesenstest wurde bestanden

    Der Wesenstest wurde nun offiziell nicht bestanden, wegen Beuteverhalten (z.B. stinkende Klamotten auf der Straße, den Gutachter gleich erst einmal in den linken Jackenärmel gebissen.


    Der Hund wurde beim "Züchter" nicht sozialisiert, ist sehr nervös gewesen und von der Zucht her auf Sport, Spieltrieb, Beutetrieb und Abwehrtrieb gezüchtet. Alles, was er nicht ganz genau kennt, verursacht erst einmal Stress. Bei stürmischem Wind z.B. die Windgeister, die er hört und fühlt, aber nicht sieht.

  • Meinst du "Ich will mich nicht... "?

    Ja. Würdest du das ständig wollen?

    " wir haben keinen Bock mehr auf den Hund"

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ich möchte hier nicht ins Detail gehen. Es geht um eine Grundsatzfrage.

  • Da keine vernünftige Antwort kommt bin ich hier raus.

  • Für eine wasserfeste Antwort wirst Du da wohl bei den entsprechenden Behörden (z.B. Vet-Amt) nachfragen müssen.

    In einem Forum sitzen meist nur Laien, die Mutmaßungen anstellen können, mehr nicht.

  • Da keine vernünftige Antwort kommt bin ich hier raus.

    Ich kann nicht alles gleichzeitig.

  • Ohne Anweisung durch das Amt (oder dem entsprechenden Komitee wenn es um einen TH-Hund geht), darf ein gesunder Hund nicht eingeschlaefert werden. Auch nicht wenn er eingstuft wurde.

    Es wird gemacht, ja. Erlaubt ist es aber nicht.

  • der Wesenstest wurde bestanden

    Der Wesenstest wurde nun offiziell nicht bestanden, wegen Beuteverhalten (z.B. stinkende Klamotten auf der Straße, den Gutachter gleich erst einmal in den linken Jackenärmel gebissen.


    Der Hund wurde beim "Züchter" nicht sozialisiert, ist sehr nervös gewesen und von der Zucht her auf Sport, Spieltrieb, Beutetrieb und Abwehrtrieb gezüchtet. Alles, was er nicht ganz genau kennt, verursacht erst einmal Stress. Bei stürmischem Wind z.B. die Windgeister, die er hört und fühlt, aber nicht sieht.

    Übt man nicht normalerweise vorher für einen Wesenstest? Da finde ich so ein Verhalten echt krass.

    Aber mal im Ernst: hier sind genügend Leute im Forum mit ernsthaften, „gestörten“ und irgendwie anders schwierigen Hunden. Auch durchaus einige, die ihre Hunde dauerhaft auch ohne Auflagen mit Leine und Maulkorb führen. Ich bezweifle stark, dass du hier Zuspruch a la „klar, kann ich verstehen, lasst den Hund einschläfern“ bekommen wirst. Vielleicht solltest du auch erstmal die genaue Situation detaillierter erläutern. Dann kann gezielter kommentiert werden.

  • Bevor ich entscheide, ob ich dazu was schreiben möchte, wüsste ich auch gerne mehr. Seid Ihr die Halter, was ist der Grund der Einstufung, was ist es für ein Hund, welche Probleme habt Ihr am Alltag und welche Auflagen gehen mit dem Nichtbestehen des Wesenstests einher - in Eurem Bundesland?


    Edit: Das ist nämlich definitiv keine Grundsatzfrage.

  • Ein Hund kann nichts für seine unfähigen Besitzer, daher sollte der Hund besser abgeben werden damit er so erzogen/gemanaged wird, dass er sich rasseentsprechend normal verhalten kann.

  • Warum erfährst du erst jetzt, daß er den Wesenstest von vor zwei Jahren nicht bestanden hat? Wenn er den Gutachter in den Arm/(Ärmel gebissen hat, war das doch eigentlich schon klar, oder nicht? :denker:


    Ein Hund mit übersteigertem/fehlgeleitetem Beutetrieb ist tatsächlich gefährlich. Aber mit Leine und Maulkorb doch gut zu kontrollieren. Das ist ein Grund für Auflagen und dafür, diese Auflagen auch konsequent einzuhalten. Aber kein vernünftiger Grund fürs Töten.


    Dagmar & Cara

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!