Eigentumsvorbehalt bei Tierschutzhund

  • Hallo ihr Lieben,


    Wir sehen uns gerade nach einem neuen Zweithund um, nachdem unsere Große uns vor kurzem so plötzlich verlassen hat.


    Nun sind wir über Tasso Shelta auf einen Junghund aufmerksam geworden, der sich in unserer Nähe in Pflegschaft befindet. Nach einem Telefonat mit der Pflegerin (oder wie heißt das, Pflegestelleninhaberin? :denker:) habe ich eine Frage zu dem Vertrag, weil das etwas Grundsätzliches für mich ist.


    Der Hund würde uns nur überlassen werden, uns aber nicht als Eigentümer gehören, weil sie die Sicherheit wollen dass der Hund bei schlechter Haltung dort wieder gerichtlich rausgeklagt werden kann, wie sie es mir erklärt hat.


    Abgesehen davon, dass mir das widerstrebt, einen Hund mit allen Pflichten zu kaufen, aber dann doch irgendwie nicht Eigentümer zu sein, würde mich interessieren, ob solche Verträge rechtlich haltbar sind. Konkret wird wohl angeblich sehr selten von dieser Klausel Gebrauch gemacht, etwa, wenn tietschutzrelevante Verstöße bemerkt werden.


    Meine Frage ist, kann man das getrost unterschreiben? Ich gehe davon aus, dass diese Klausel nie Anwendung finden wird bei uns, da wir natürlich schon immer eine tip-top Hundehaltung betreiben. Ich habe aber keine Lust, dass ich mir dann vielleicht ständige Kontrollen und Einmischung gefallen lassen muss, zB zum Thema allein bleiben oder Box. Und dass der Hund mir nicht gehört, ist für mich irgendwie auch eine Kopfsache und gefällt mir nicht so richtig. Was meint ihr?

  • Also ich würde bei der Klausel Bauchweh bekommen.

    So sehr ich das Anliegen der Pflegestelle auch nachvollziehen kann, aber entweder ganz oder gar nicht.

    Ihr seid dann Halter des Hundes, tragt Verantwortung und Pflichten , aber die Rechte sind nur so halbgar?

    Nö. Kein gutes Gefühl dabei. Ist ein bisschen wie geliehen... und ein bisschen dem wohlwollen ausgeliefert.


    Ich meine mich zu entsinnen, das es rechtlich auch fragwürdig ist . Wer es bezahlt, dem gehört es und wer die Steuer zahlt ist der Halter und keiner sonst. Aber da dürfen gerne andere näher ausführen, da bin ich nicht trittsicher ^^

  • Würde ich nicht unterschreiben.

    Rechtlich gültig hin- oder her, allein der Versuch ist für mich ein Ausschlussgrund.

  • Egal ob das rechtskräftig ist oder nicht. Da würde ich keinen Hund nehmen .

    Da wär mir der Gefahr der Willkür schlicht zu hoch.

  • Wenn du den Hund wirklich haben willst, dann würde ich wohl am ehesten mit einem Anwalt klären, ob der Vertrag so gültig ist.

    In den meisten Fällen ist er es aber nicht. Sobald du Geld bezahlst ist sowas im Normalfall ein Kaufvertrag, bei dem du auch Eigentümer wirst.

    Es gibt wohl einige Ausnahmen, wo du laut Vertrag den Hund nur verwahren/pflegen würdest. Deswegen würde ich es zur Sicherheit anwaltlich abklären. Aber ich würde erstmal davon ausgehen, dass es wahrscheinlich nicht rechtens ist.

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