Hallo ihr Lieben,
Wir sehen uns gerade nach einem neuen Zweithund um, nachdem unsere Große uns vor kurzem so plötzlich verlassen hat.
Nun sind wir über Tasso Shelta auf einen Junghund aufmerksam geworden, der sich in unserer Nähe in Pflegschaft befindet. Nach einem Telefonat mit der Pflegerin (oder wie heißt das, Pflegestelleninhaberin? ) habe ich eine Frage zu dem Vertrag, weil das etwas Grundsätzliches für mich ist.
Der Hund würde uns nur überlassen werden, uns aber nicht als Eigentümer gehören, weil sie die Sicherheit wollen dass der Hund bei schlechter Haltung dort wieder gerichtlich rausgeklagt werden kann, wie sie es mir erklärt hat.
Abgesehen davon, dass mir das widerstrebt, einen Hund mit allen Pflichten zu kaufen, aber dann doch irgendwie nicht Eigentümer zu sein, würde mich interessieren, ob solche Verträge rechtlich haltbar sind. Konkret wird wohl angeblich sehr selten von dieser Klausel Gebrauch gemacht, etwa, wenn tietschutzrelevante Verstöße bemerkt werden.
Meine Frage ist, kann man das getrost unterschreiben? Ich gehe davon aus, dass diese Klausel nie Anwendung finden wird bei uns, da wir natürlich schon immer eine tip-top Hundehaltung betreiben. Ich habe aber keine Lust, dass ich mir dann vielleicht ständige Kontrollen und Einmischung gefallen lassen muss, zB zum Thema allein bleiben oder Box. Und dass der Hund mir nicht gehört, ist für mich irgendwie auch eine Kopfsache und gefällt mir nicht so richtig. Was meint ihr?