Der Hund würde uns nur überlassen werden, uns aber nicht als Eigentümer gehören, weil sie die Sicherheit wollen dass der Hund bei schlechter Haltung dort wieder gerichtlich rausgeklagt werden kann, wie sie es mir erklärt hat.
Soll bei der Tierschutzorganisation, mit der Du im Kontakt bist, dieser Eigentumsvorbehalt unbefristet bleiben? Meines Wissens wird in solchen Fällen vertraglich eine halbjährliche Frist vereinbart - und der Eigentumsvorbehalt der TSO danach hinfällig.