Eigentumsvorbehalt bei Tierschutzhund

  • Der Hund würde uns nur überlassen werden, uns aber nicht als Eigentümer gehören, weil sie die Sicherheit wollen dass der Hund bei schlechter Haltung dort wieder gerichtlich rausgeklagt werden kann, wie sie es mir erklärt hat.


    Soll bei der Tierschutzorganisation, mit der Du im Kontakt bist, dieser Eigentumsvorbehalt unbefristet bleiben? Meines Wissens wird in solchen Fällen vertraglich eine halbjährliche Frist vereinbart - und der Eigentumsvorbehalt der TSO danach hinfällig.

  • Wir haben genau aus dem Grund einen Hund abgelehnt. Wir wollten den Hund auch entweder ganz oder garnicht. Auf einen Eigentumsübergang nach z.B. 6 Monaten hatte die Orga sich auch nicht eingelassen, das hätten wir noch akzeptiert.

    Ich habe vor einiger Zeit irgendwo gelesen, dass solche Klauseln inzwischen ja üblich und daher einem zukünftigen Hundehalten bekannt sein müssten, daher könne man nicht mehr damit argumentieren, dass bei Geldübergang auch das Eigentum übergeht bei Tierschutzhunden. War meine ich auch ein Fall vor Gericht, ich weiß nur leider nicht mehr, wo ich das gelesen habe.

  • Hallo!

    Das steht/stand bei unseren Katzen (aus einer privaten Tierschutzorganisation) auch im Vertrag. Es ist nie jemand zu uns gekommen oder Ähnliches. Als wir 10 Jahre später wieder 2 Katzen von dort geholt haben und sagen wollten, dass eine von den vorherigen Katzen gestorben ist, hat man uns gesagt, dass sie alle Tiere nach 5 Jahren aus dem System löschen.

    Unser Hund aus dem Tierhrim gehört uns, da gibt es diese Klausel nicht.

    Liebe Grüße

  • Jetzt mal im Umkehrschluss müsste dir der Verein ja dann auch Futter und wenn nötig, Medikamente und TA Besuche bezahlen, da du ja den Hund nur "verwahrst" Ich würde da einfach provokant mal nachfragen, wie sich das dann damit verhält. Und wie ist das beispielsweise mit ner Hundehalterhaftpflicht? Laut dem Vertrag gehört dir der Hund ja nicht, also kannst du auch keine Hafpflicht abschließen. Wie ist das mit der Hundesteuer? Der Hund gehört weiterhin dem verein, zahlt der dann die Steuer?

    Rein faktisch finde ich die Sache recht fragwürdig.

  • Einen Eigentumsvorbehalt befristet auf sechs Monaten finde ich vertretbar; da fällt es mir persönlich nicht schwer, die Perspektive zu wechseln und TS-Organsitationen entsprechende Erfahrungswerte einzuräumen, die einen solchen Eigentumsvorbehalt vermutlich sinnvoll machen. Weil sich, so die üblichen Fallgeschichten, meist in den ersten sechs Monaten zeigt, ob eine Vermittlung erfolgreich war oder gründlich in die Binsen ging und der vermittelte Hund unnötig leidet.


    Und auch aus der Perspektive des Hundehalters können diese sechs Monate mE Sinn ergeben: Wer nach wenigen Wochen merkt, dass er sich mit der Hundeübernahme verhoben hat, wird dann hoffentlich nicht verschämt versuchen, den Hund geräuschlos über e**y weiterzureichen, sondern erwartbar das vertraglich Nahegelegte tun: Kontakt mit der Tierschutzorga aufnehmen und dem Hund damit (wenigstens) die Chance auf eine rasche Neuvermittlung geben.

  • Soll bei der Tierschutzorganisation, mit der Du im Kontakt bist, dieser Eigentumsvorbehalt unbefristet bleiben? Meines Wissens wird in solchen Fällen vertraglich eine halbjährliche Frist vereinbart - und der Eigentumsvorbehalt der TSO danach hinfällig.

    so wie ich es am Telefon erklärt bekommen habe, scheint es unbefristet zu sein.

    Morgen schauen wir uns den Hund an, indem wir uns zu einer Gassirunde treffen, und dann bekomme ich auch den Vertrag zu Gesicht.


    Mein Einwand, dass man bei Vorkontrollen doch sehen könne, ob es dem Hund gut gehen wird, wurde beantwortet mit dem Einwand, dass sie schon so viel erlebt hätten und es Dinge gibt, an die man als Otto Normalhundehalter nicht denkt, deshalb ließen sie da nicht mit sich reden. Also zb Zwingerhaltung, Vernachlässigung oder besonders bei Hündinnen Missbrauch als Welpenproduktionsmaschine.


    Dafür verpflichten sie niemanden zur Kastration, sondern empfehlen es lediglich ;) (Wäre rechtlich nicht haltbar, soweit ich weiß).




    Danke ihr Lieben für eure Einschätzung, sie deckt sich weitgehend mit meiner.

  • So Sachen sind der Grund, warum nach 10 Jahren Tierschutzhunden hier wahrscheinlich irgendwann ein Hund vom Züchter einziehen wird:(


    Gehts noch? Ich soll im Zweifelsfall tausende Euro beim TA lassen, Stunden mit Beziehungsaufbau und Training verbringen und - für mich am wichtigsten - eine emotionale Bindung zu dem Tier aufbauen, aber wenn einem Tierschützer höchstpersönlich etwas nicht passt, dann darf er den Hund natürlich zurückhaben...


    Tut mir leid, aber wenn Dinge im Argen liegen, dann ist das Vetamt zuständig, kein selbsternannter Tierschützer.


    Edit: Ich schaue mir aktuell für einen befreundeten Verein Abgabehunde und Interessenten an, auch wenn ich letzten Endes keine Entscheidungsgewalt habe, falle also unter diese selbsternannten Tierschützer.

  • Meine Tochter hat auch einen Hund von Tasso Shelter (SardinienHunde). Muss jeder für sich entscheiden, ob er "einen" Hund haben möchte oder aber "den" Hund. Ich persönlich ziehe "den" Hund vor und der Hund und meine Tochter passen wie A*sch auf Eimer (nach langer Suche auf Tierheimseiten). Sollte nach Ashkii wieder ein Hund einziehen, wären mir eine solche Klausel egal, wenn es der passende Hund für mich ist.

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