Eigentumsvorbehalt bei Tierschutzhund

  • Hier gabs doch gerade nen Fred wo versucht wurde den Hund zurück zu holen weil die Herzwurmerkrankung nicht beim TA der Orga gemacht wurde.

  • Für mich käme nie infrage einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Aber verstehen kann ich es trotzdem aus einem rein tierschutzorientierten Grund. Leider kann mit einem solchen Mittel viel zu viel Unsinn und Ideologie durchgesetzt werden. Ich würde nicht wollen, dass jemand ein solches Druckmittel gegen mich hat.

  • Meine Frage ist, kann man das getrost unterschreiben? Ich gehe davon aus, dass diese Klausel nie Anwendung finden wird bei uns, da wir natürlich schon immer eine tip-top Hundehaltung betreiben. Ich habe aber keine Lust, dass ich mir dann vielleicht ständige Kontrollen und Einmischung gefallen lassen muss, zB zum Thema allein bleiben oder Box. Und dass der Hund mir nicht gehört, ist für mich irgendwie auch eine Kopfsache und gefällt mir nicht so richtig. Was meint ihr?

    Meine eine damalige Hündin war von einer Orga, die auch einen ziemlich seltsamen Vertrag hatte, ebenfalls der Eigentumvorbehalt und daß man die Orga informieren muß, wenn der Hund eingeschläfert werden muß.

    Ich würde sowas heute nicht mehr unterschreiben, weil ich das komplett unseriös finde. Kontrolliert hat der Verein nie, aber man weiß andererseits halt nie, welche Wichtigtuer da rumgurken.

    Bei Bonnie zb aus dem Tierheim ist extra festgehalten, daß sie in mein Eigentum übergeht mit allen Rechten und Pflichten

  • Hier gabs doch gerade nen Fred wo versucht wurde den Hund zurück zu holen weil die Herzwurmerkrankung nicht beim TA der Orga gemacht wurde.

    Ja genau, deshalb habe ich auch gleich am Telefon gefragt, ob sie auch solche Klauseln im Vertrag haben.

    Wäre mein Horror, fremde Leute, die unangekündigt kontrollieren und bewerten, ob meine Hundehaltung okay ist, und bei Nichtgefallen den Hund wieder zurückfordern würden...


    Ins Haus käme mir momentan sowieso niemand.


    Es gibt noch eine andere TS-Orga, die gleich 3 Hunde haben, die mich interessieren, die sind aber erst wieder ab 10. da, außer sie verlängern wegen dem Lockdown ihren "Urlaub"... die vermitteln gerade aber nicht, glaube ich. Die haben gute Bewertungen laut Web. Vielleicht wären die die bessere Wahl...

  • Ich bin ja auch derart oldschool, dass ich mich an einen geschlossenen Vertrag auch würde halten wollen, und deswegen käme sowas nie in Frage.


    Wie jeder, der länger Tiere hat, habe ich mit meinen Hunden auch schon sehr traurige Lebenssituationen durchstehen müssen, lange Krankheiten, und zum Schluß die letzte Entscheidung. Bis dahin hat man schon so viel Liebe, Sorge, Pflege und nicht zu vergessen Geld in den Hund gesteckt, dass zumindest ich mir nicht vorstellen könnte, dass bei so großen Lebensentscheidungen plötzlich ein Dritter mitreden dürfte, der uns nicht mal kennt. Sowas geht zwischen dem Hund, dem behandelnden Tierarzt und mir - und dass sich da auch nur theoretisch jemand von außen einmischen könnte, weil er mir den Hund vor zehn Jahren mal verkauft hat, wäre für mich eine absurde Vorstellung.

  • Ich habe zum Beispiel mal auf einen Hund verzichtet, den ich eigentlich gern gehabt hätte und dessen Vermittler ich als so seriös und sympathisch eingestuft habe, dass ich - damals noch - auch in einen längeren Eigentumsvorbehalt eingewilligt hätte. Bis ich mir den sehr dicken Vertrag dann genau durchgelesen habe. Er enthielt unter anderem die Klausel, dass der (natürlich bezahlte) Hund sofort an die Vermittler zurückfallen würde, wenn er von mir je für Filmaufnahmen eingesetzt würde. Sowas entspräche eben, so wurde mir auf Nachfrage erklärt, keiner tierschutzgerechten Haltung und wäre allemal ein Grund für Rücknahme. Und ob das nun ernst geworden wäre oder nicht: Leute mit so einer Kontrollwut wollte ich mir dann doch nicht ein ganzes Hundeleben quasi über die Schulter gucken lassen.


    Insofern erspare ich mir heute Ärger gleich von vornherein und nehme einen Hund ganz oder garnicht.

  • Hier ist noch ein Link, da wird bei einem solchen Vertrag zweimal unterschiedlich entschieden, grundsätzlich scheint hier aber der Tenor zu sein, dass sich ein solcher Vertrag eher als Kaufvertrag versteht. Deswegen hat der Verein keine Rechte mehr am Hund. https://dietutnichts.de/wenn-t…ntumsvorbehalt-enthalten/

    Und ich kann auch jeden Verein verstehen, der ja nur das Beste für das Tier möchte. Ich hätte aber auch wirklich ein ungutes Gefühl.

  • Ich glaube einen zeitlich begrenzten Eigentumsvorbehalt hat ein großteil der Verein. In der Regel haben sie kein Interesse daran einen Hund widerzubekommen und rein rechtlich ist das kaum durchzusetzen. Deswegen hatte ich nie Probleme dies zu unterschreiben :ka: Muss jeder für sich selbst entscheiden.

  • Ich habe gerade nochmal in den Vertrag bei unserer Tierschutzhündin geschaut. Bei ihr ist es so, dass wir das Eigentum erworben haben. Der Verein kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Abmahnung vom Vertrag zurücktreten (u.a. bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder wenn der Hund z.B. für Tierversuche verwendet wird).

    Dann ist noch genau festgelegt, dass Nachkontrollen erfolgen können. Allerdings ist dass nur mit Voranmeldung/Absprache und höchstens einmal im Quartal möglich. Die meinten zu uns, dass es normalerweise eine Nachkontrolle gibt.

    Wir haben unsere Hündin seit einem halben Jahr und bisher noch keine Nachkontrolle. Das liegt wahrscheinlich an Corona, aber ich glaube auch nicht, dass die nochmal kommen. Wir haben Videos geschickt, aus denen sehr klar ersichtlich war, wie gut es dem Hund geht und der Verein war auch bei der Vorkontrolle glaube ich ziemlich überzeugt von uns (viel Hundeerfahrung und ziemlich ideale Wohnlage).

    Wahrscheinlich ist der Regelfall eine Nachkontrolle, die haben doch wahrscheinlich auch besseres zu tun, aber theoretisch könnten sie öfter kommen. Das sie sich dieses Recht einräumen, finde ich aber grundsätzlich in Ordnung.


    Naja, ich studiere Jura und würde sagen, dass der Vertrag wahrscheinlich schon wirksam ist. Ggf. sind einige Klauseln unwirksam, vor allem sofern es sich um AGB handelt, aber dafür müsste ich den Vertrag vor mir haben, um das genau beurteilen zu können (dann ist auch die Frage, ob deshalb alles unwirksam ist, aber ich will jetzt nicht zu weit ausholen). Wenn da ganz krasse Sachen drin stehen (z.B. auch dass sie jederzeit unangemeldet kontrollieren können), könnte das auch gegen Treu und Glauben verstoßen und deshalb unwirksam sein (man kann allerdings nie genau vorhersagen, wie das Gericht entscheiden würde). Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist insgesamt auch, ob der Vertrag als Kaufvertrag benannt bzw. angesehen wird, weil zum Kaufvertrag eigentlich die Übereignung dazugehört, ansonsten wäre es ein Verwahrungsvertrag oder ein Vertrag eigener Art.


    Grundsätzlich hättet ihr aber, auch wenn das Eigentum beim Verein verbleibt, ein Recht zum Besitz (§ 986 BGB). Das heißt, die könnten euch den Hund nicht einfach weg nehmen. Allerdings hätten sie als Eigentümer evtl. weitreichendere Rechte als ihr. Ob das am Ende Auswirkungen auf irgendwas haben könnte, kann ich gerade aber nicht mit Sicherheit sagen und müsste nochmal recherchieren.

    Den Hund wegnehmen können sie so oder so nur, wenn sie eine auflösende Bedingung oder ein vertragliches Rücktrittsrecht (wie bei uns) vereinbart haben. Dafür müssten aber auch die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Ob diese vorliegen, würde ein Gericht entscheiden. Das hat aber überhaupt nichts mit der Eigentümerstellung zu tun. Die können nicht einfach kraft ihrer Eigentümerstellung den Hund herausverlangen. Ich weiß nicht, ob das Unwissenheit seitens der Orga ist (die sind ja wahrscheinlich keine Juristen) ist oder ob die Käufer mit solchen Klauseln eingeschüchtert werden sollen. So oder so kann ich nachvollziehen, dass ihr wollt, das der Hund euch auch gehört und hätte keine Lust mit der Orga vor Gericht rumzustreiten, vor allem wenn die so komische Sachen in den Vertrag schreiben und sich im Recht sehen. Ich weiß nicht, was die sich davon versprechen, dauerhaft das Eigentum am Hund zu behalten (vor allem weil es ihnen rechtlich nichts bringt) und finde das schon etwas unseriös.

  • Ich würde halt auch nicht wollen, dass jemand mir reinredet, ob und wohin ich den Hund zur Urlaubsbetreuung bringe, oder wenn ich mir TA- Behandlungen "genehmigen" lassen müsste. Ich übernehme ja alle Pflichten, und ein bißchen Vertrauen würde ich mir auch wünschen. Aber, morgen bin ich hoffentlich schlauer.


    Danke für eure Gedanken dazu und dir, Luna345 , für deinen ausführlichen Beitrag. So ähnlich hatte ich das auch gelesen, dass ich der Besitzer bin und es dann eine Art Verwahrungsvertrag wäre. Aber bei einem Vertrag, bei dem ich eigentlich nur eine Pflegschaft übernehme verstehe ich dann auch nicht, warum ich dann Steuer oder Versicherung oder TA bei Erkrankungen zahlen soll, wenn der Hund mir gar nicht gehört und ich nur auf den "aufpasse" sozusagen.

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