Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Heute Morgen kam die Klarstellung des Bundesinnenministeriums zur Einfuhr von XL Bullies aus dem Ausland über die Landesministerien in die Ordnungsbehörden.

    Das BMI legt ganz klar fest, dass ein Import der XL Bullies einen Verstoß gegen Par. 2 I HundVerbrEinfG darstellt. Zitat: „Für den Begriff der „Kreuzungen“ im HundVerbrEinfG bedeutet dies, dass ein Hund der einen Genanteil (wie hoch auch immer dieser sein mag) der in dem Gesetz ausgewiesenen Rassen aufweist, ebenfalls unter dieses Gesetz zu subsumieren ist.“

    Bezug genommen wird auf den Beschluss des BVerwG vom 22.12.2004 (Az: 10 B 21.04).

    Hast du irgendwie einen Link dazu? Finde es aktuell nicht und verstehe deinen Beitrag so nicht, ist mir zu juristisch und verkürzt.

    Wir haben das als Rundmail bekommen, Weiterleitung vom BMI über (in unserem Fall) MLV NRW, Kreis.


    Kurzfassung:

    -der Import von XL Bullies stellt einen Verstoß gegen das Hundeverbringungs- und Einfuhrgesetz (HundVerbrEinfG) dar. Völlig egal ob Papiere, Gentest oder Bums.

    Da die Ausgangsrassen des XL Bully nun mal die im HundVerbrEinfG pauschal verbotenen Rassen sind, gilt das auch für alle Kreuzungen daraus, egal welcher Generation.

    "Rettung"/ Import also verboten.


    Interessant wird es in BL, in denen die Rassen nicht auf der Liste stehen/ die keine Liste haben und in denen "seriöse Zuchtstätten" fröhlich mit US-Importen werben und züchten. Da müsste man ja eigentlich mal hinterhergehen...


    Was die einzelnen Bundesländer in Bezug auf Erlaubnis der Haltung von XL Billies (aus D) machen ist eine ganz andere Geschichte.

  • Was für mich die eigentliche Implikation dabei ist: Dadurch, dass es kein klar definiertes Verbot gibt, gibts auch nicht den klaren Auftrag an den Gesetzgeber, rechtlich eindeutig zu regeln, wer denn unter welchen Voraussetzungen darf (und damit auch in der Pflicht steht), eine verhaltensbedingte Tötung auf Wunsch des Halters anzuordnen. Die Frage wird dadurch als Einzelfallbetrachtung komplett im Verantwortungsbereich von Tierarzt und Halter belassen. Was einerseits irgendwie logisch ist. Es sorgt andererseits aber auch dafür, dass der Halter eines gefährlichen Hunds, für den es keine Tötungsanordnung von Amts wegen gibt, keine Klarheit hat, was er tun muss, um sein Tier rechtssicher einschläfern lassen zu können. Abgesehen davon, dass er sich an einen Tierarzt wenden muss.


    Und für den Tierarzt, wie Du schreibst, Sicherheit nur hergestellt wird, wenn es ein Gutachten gibt (bzw. 100% eigentlich nur bei einer Anordnung von Amts wegen, ein Gutachten könnte auch im Nachhinein auf dem Rechtsweg noch zerpflückt werden. Und es regelt nicht die Frage, ob der Halter alle ihm zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das Tier anderweitig unterzubringen - und wie sollte ein Tierarzt das letztlich auch prüfen?)


    Die Anordnung wird aber aus Sicht der Gefahrenabwehr zumindest in den mir bekannten Fällen erst - und auch dann nicht immer - erteilt wird, wenn der Hund bereits als eindeutig gefährlich bekannt ist. Kennt jemand eine Konstellation, bei der eine Anordnung auf Verlangen des Halters hin erteilt wurde?

    Genau darauf wollte ich eigentlich hinaus, aber du hast das deutlich besser formuliert als ich.

    Was tu ich mit meinem gefährlichen Hund wenn ich diese Genehmigung nicht bekomme?

    Th nimmt ihn nicht weil sie eh so schon überfüllt sind u zusätzlich noch genau wissen das sie den ziemlich sicher nicht mehr los bekommen u wahrscheinlich bis zu seinem natürlichen Tod drauf sitzen bleiben, was dann halt nicht nur diesen Zwinger auf Jahre besetzt sondern auch entsprechende Kosten verursacht.

    Die bekannten Stellen können ihn auch nicht nehmen weil genauso brechend voll u Jahrelange Wartelisten.

    Offizielle Erlaubnis bekomm ich nicht, u zig Gutachten, Verhaltensterapien, od möglicherweise die Unterbringung in einer Pension (va nicht nur irgendeine sondern eine die ihn wirklich unterbringen kann ohne das eigene Personal od gar Außenstehende zu gefährden), kann ich mir auch beim allerbesten Willen nicht leisten, Garten um einen Zwinger zu bauen hab ich nicht, u auch keinen extra Raum in der Wohnung in den ich ihn dauerhaft sicher halten könnte. (Ganz abgesehen davon ob ich so ein verwahrt werden dann noch lebenswert finden würde!)

    U der Ta sagt mir "tut mir leid, ich würde dir zwar gerne helfen, aber ohne x,y,z, das du nicht bekommen hast, kann ich nicht sonst verliere ich vielleicht meine Zulassung".

    Was dann?

    Also wenns für ein "da hätte man sich halt vorher über die Rasse/Bedürfnisse erkundigen müssen"/"schon viel früher handeln müssen dann wäre das auch nicht so schlimm geworden" schlicht u einfach schon zu spät ist.

    Muss ich dann schon fast drauf hoffen das er jmd so schwer verletzt das er auf der Stelle eingezogen/gleich auf der Straße erschossen wird? Od das er zufällig vor ein Auto rennt u ich so zu meinem "triftigen Grund" komme?


  • Oder dass Du einen Tierarzt findest, der das Risiko auf sich nimmt. Oder eine andere Möglichkeit findest, Deinen Hund loszuwerden, ohne dass es auf Dich zurückfällt. Oder ein hilfreiches Amt, das Dir zur Seite steht (ich halte es für durchaus vorstellbar, dass es das gibt. Wenn mir auch kein Fall gekannt ist, würde mich interessieren, ob hier jemand ist, der so einen Fall kennt). Oder doch eine Stelle/Orga/Person, die sich erbarmt und den Hund aufnimmt. Oder einen gut versteckten Zwinger bzw. Keller, in dem der Hund dann halt tierschutzwidrig privat versauert (diese Fälle sind mir in meiner aktiven Tierschutzzeit begegnet).

  • Also wenns für ein "da hätte man sich halt vorher über die Rasse/Bedürfnisse erkundigen müssen"/"schon viel früher handeln müssen dann wäre das auch nicht so schlimm geworden" schlicht u einfach schon zu spät ist.

    Muss ich dann schon fast drauf hoffen das er jmd so schwer verletzt das er auf der Stelle eingezogen/gleich auf der Straße erschossen wird? Od das er zufällig vor ein Auto rennt u ich so zu meinem "triftigen Grund" komme?

    Ich kann mir tatsächlich nicht so recht vorstellen, dass es solche Fälle gibt. Ein Hund, der so gefährlich ist, dass man ihn in der Wohnung nicht mal mehr mit Maulkorb sicher halten kann, der aber noch nie so gebissen hat, dass die Wunde behandelt werden musste, wird äußerst, äußerst selten sein.


    Was es natürlich häufiger gibt, ist, dass Menschen ihren Hund aufgrund seines Gefährungspotentials und damit einhergehender Überforderung abgeben wollen. Das ist dann aber in den meisten Fällen kein "es geht nicht mehr", sondern eher ein "ich will nicht mehr". Was durchaus legitim ist, nicht jeder möchte mit einem potentiell gefährlichen Hund zusammenleben - aber dann muss man sich halt (genau wie bei jedem anderen herausfordernden Hund) auf die lange, mühsame Suche nach einem neuen Zuhause machen.


    Sollte es tatsächlich mal so einen Fall geben, dass der Hund nicht mehr gehalten werden kann, gibt es die Möglichkeit, beim örtlichen Tierschutzverein nach Unterstützung zu fragen. Einige helfen in solchen Fällen mit kompetenten Trainern oder finanzieller Unterstützung aus, ohne den Hund direkt aufzunehmen. Wieder andere vergeben für solche Notfälle durchaus auch ihre Notplätze für Privatabgaben. Ein gut geführtes TH hat ja in der Regel, selbst wenn offiziell Aufnahmestopp für Abgabetiere ist, einige Notfall-Zwinger für Fundhunde oder Beschlagnahmungen frei.

    Darüber hinaus spricht auch nichts dagegen, Vorfälle mit dem eigenen Hund selbst zu melden. Macht halt kaum jemand, aber ist prinzipiell nicht verboten (bzw. steht zumindest nirgends).

  • Schäferterrier

    Natürlich sind es idR eher solche Fälle wie die die du beschrieben hast, u solche wie mein Bsp sind die absolute Ausnahme! Aber mir ging's halt drum, was wenn ich blöderweise einen von den wirklich, wirklich seltenen Fällen erwischt habe?


    U es kann ja auch durchaus sein das ich persönlich vielleicht immer noch verhältnismäßig gut mit dem Hund zurecht kommen würde, aber mein Kind mittlerweile so große Angst hat das es die Wohnung nicht mehr betreten will.

    Od das mir der Vermieter wg den Nachbarn schon so derart auf der Brust sitzt das ich die vielen, vielen Monate einfach nicht mehr habe die es dauern würde - vielleicht! - doch noch irgendwann jmd zu finden der sich das freiwillig antut. U ganz nebenbei auch noch kann!

    Ich weiß nämlich auch nicht ob ich damit leben könnte "sowas" weiter zu vermitteln, u dann zerlegt der dort vielleicht doch den Onkel od das Nachbarskind...


    Bei uns hier am Land gibt's, wie man hört, immer noch die Möglichkeit das der Jäger den Hund halt beim wildern erwischt hat. Aber das kann ja auch nicht die Lösung sein. (Wobei ich das einem Aufenthalt an einem Ort wie zB der Hhf, od dem von Phonhaus erwähnten Keller, ehrlich gesagt immer noch deutlich vorziehen würde!)

    Ich muss am Donnerstag eh nochmal mit meinem kleinen Mädl zum Ta. Ich hoffe ich denk dran, dann werd ich ihn fragen ob er da irgendwie mehr dazu weiß.

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