Dann soll er mal den Fall benennen.
Weil das gelten würde
ZitatDer § 22 StVO sieht vor, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf.
und ein Hund hinter einem Trenngitter im Kofferraum des Kombis verrutschen, umfallen und hin- und herrollen kann.