Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Nein, ich halte Hunde nicht für schuldfähig im menschlichen Sinne.
Ich bin allerdings der Ansicht, dass zuwenig eingeschläfert wird und wir als Gesellschaft demnächst für Basisdinge wie atmen eine Ethikkommission brauchen.
Hunde, die massiv verletzt haben - ja da gibt es bisweilen Definitionsprobleme - haben meiner Ansicht nach grundsätzlich euthanasiert zu werden. Relativ ungeachtet der Auslöser. Bei aller Hundeliebe haben menschliche Opfer heftiger Bissattacken Vorrang.
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Hunde, die massiv verletzt haben - ja da gibt es bisweilen Definitionsprobleme - haben meiner Ansicht nach grundsätzlich euthanasiert zu werden. Relativ ungeachtet der Auslöser. Bei aller Hundeliebe haben menschliche Opfer heftiger Bissattacken Vorrang.
Das ist für mein Empfinden ein zentraler Punkt, das Definitionsproblem!
Es gibt keine festgesetzten Merkmale/Zeitfenster ab wann die Ethikkommission einberufen werden sollte, bzw. sogar müsste, oder?
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall innerhalb der Familie?
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall fremder Personen ggü.
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall mit/unter Artgenossen?
Wenn diese drei genannten Fragen nicht ausreichend sind, muss demnach erst die Steigerung 'tödlicher Ausgang' folgen? Muss wirklich immer erst ein brutales worste case Szenario geschehen ...
Wobei die Ethikkommission ja auch nur für Tierheime/Tierheim ähnlichen Einrichtungen zuständig ist?
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Meine Hündin hätte nach ihrem bewegenden bzw. bewegten, kurzen Leben, welches sie hatte, bevor sie zu mir kam, durchaus auch negativ auffallen können, ich sag das jetzt extra mal bewußt breitgehalten.
Ist sie aber nicht.
Sie ging durch mehrere unpassende Hände und landete schlußendlich im Alter von gut sechs Monaten bei mir. Als TS- und Notfall, ursprünglich mal geplante Zuchthündin.
Ja, sie war teils depriviert.
Ja, sie kannte nix.
Aber nein, sie reagierte weiterhin freundlich, offen, zuvorkommend, interessiert und eben NICHT aggressiv auf all das Neue, was in kurzer Zeit auf sie zukam, zu erlernen war usw.
So etwas steht und fällt (auch) mit dem Umgang mit dem Hund, mit dem Verständnis, und vor allem MIT DEM CHARAKTER DES INDIVIDUUMS Hund.
Wie bereits bekannt: alles wurde gut. Sie ist mittlerweile eine Assistenzhündin.
Würde sie nicht dauernd ihre Riesenpfote geben bei "hör bitte nicht mit Streicheln auf", könnte man sie durchaus auch im Altersheim oder bei psychisch gestörten Kindern einsetzen.
Und jetzt sage mir nochmal einer, daß man aus HSH nicht auch was anderes, umgeleitetes, aber und genau deswegen trotzdem glückliches machen kann als immer nur draußen an der Rinder- oder Schafs-Herde zu arbeiten.
Ihre "Herde" und Familie hatte sie ja trotzdem immer (seit sie bei mir ist). Wenn auch jetzt mittlerweile unter veränderten Umständen.
Nichtsdestotrotz ist sie zufrieden, glücklich und gechillt.
Danke fürs Lesen!
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Wer nimmt so ein Tier, wenn er doch genauso gut einen gut gezogenen Welpen haben kann?
Ich kenn genug Leute mit solchen Hunden. Oft (nicht immer) zusaetzlich zum Zuechterhund.
Und was sind 'angeblich wieder Geradegebogene'?
Ich kenne keine serioese Stelle die solche Hunde mit 'jetzt isser wieder easy' vermittelt. Da heisst es immer, dass der Hund u.U. ausloest, das der MK Pflicht ist, das xyz.
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Und dann ist der Zwinger nicht sicher, jemand vergisst das Tor zu schließen oder oder oder.
Und schon spaziert so ein "Schätzchen" frei herum (oder mehrere, wie im Beispiel mit den Kangals) und beißen kleine Hunde tot oder wenden sich gegen Menschen.
Und, mal ganz ehrlich, wer nimmt sie denn, die angeblich wieder Geradegebogenen? Die immer unter Vollkontrolle und Überwachung stehen müssen, wo man nie weiß, ob sie sich nicht neue Trigger suchen...Tierheime können nicht dafür da sein, nur noch auffällige Hunde zu verwahren.
Kompetente Privatpersonen genauso wenig.
Mir persönlich ist meine Hundehalterzeit auch zu schade, um sich um das zu kümmern, was andere verbockt haben (die dann fein raus sind).
Ich hab für mich beschlossen, dass ich künftig nur noch dabei helfe, beim Verwahren zu helfen. Berate gerne über Zwinger, Maulkörbe, Leinen, aber nehme solche Hund nicht auf.
Das Label Problemhund fängt für viele aber schon weitaus früher an, als dass der Hund wirklich auffällig ist. Zählt für viele auch einfach, wenn man sich die falsche Rasse geholt hat, unbedingt den Arbeitshund brauchte (die brauchen doch nur viel Balliwerfen und Radfahren, dann passt das schon) und die denen halt auf den Zeiger gehen, weil sie ein hohes Temperament haben und unerzogen sind mit dem, was dazugehört (fehlende Leinenführigkeit, Impulkontrolle, Pöbeln, kreischen, etc.).
Bei den schweren Fällen kann man von mir aus auch einschläfern. Wahrscheinlich artet das dann aber ziemlich aus. Der Hundehandel geht fröhlich weiter und wenn es halt schief ging oder der Hund nervt, dann wird er halt weggespritzt.
Die meisten Abgaben bei uns in der Gegend sind aber keine Schwerverbrecher.
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Zitat
Es gibt keine festgesetzten Merkmale/Zeitfenster ab wann die Ethikkommission einberufen werden sollte, bzw. sogar müsste, oder?
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall innerhalb der Familie?
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall fremder Personen ggü.
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall mit/unter Artgenossen?
Und da muss man wirklich vorsichtig sein.
In England passiert das Einschläfern unter Umständen schon bei leichten Schnappverletzungen. Gigi, Dackelmix, hatte unsere Teenie Tochter (damals 16) leicht ins Gesicht geschnappt kurz nach ihrer Ankunft aus Ungarn. Komplett unsere Schuld, Grenze des Hundes wurde nicht beachtet und Teenie Tochter lehnte sich über sie. Die Organisation war absolut panisch dass wir im Krankenhaus (ärztlicher Bereitschaftsdienst wegen Tetanus Impfung) erwähnen, dass das ein Hundebiss war, da sie Fälle hatten wo Hunde aufgrund dessen eingeschläfert werden mussten von Amts wegen. Wegen leichter Schnappverletzungen von einem Hund, der definitv nicht aggressiv war, sondern einfach nur Angst hatte.
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Ja das ist es ja, es ist nicht einfach zu bewerten, bzw. beurteilen, nicht jeder Vorfall ist gleich usw. und es gäbe gewiß auch Fehlentscheidungen.
Hatten wir hier im Thread nicht auch schon einen Fall zur Diskussion, wo dem Hund von Amts wegen eine Einschläferung drohte, ohne gebissen zu haben?
Ich meine ein Passant stürzte zu Boden nachdem der Hund ihn angesprungen hatte und verletzte sich schwer
ich habs nicht mehr genau im Kopf. Oder der Besitzer stürzte und die Leine fiel aus der Hand, irgendetwas mit erfolgreich abgelegtem Wesenstest danach war auch ... kurz gesagt, kein brutaler Beißvorfall und dennoch drohte das Ende für den Hund.
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Ja war ein Rottweiler wenn ich mich richtig erinnere.
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Ja genau ein Rottweiler war es und die Besitzer wurden von zwei Anwältinnen vertreten, das ging auch breitgefächert durch fb u.a..
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Ist es denn so, dass eine Ethikkommission einberufen werden kann/muss, wenn der Halter eine verhaltensbedingte Tötung fordert? Oder der Halter selbst eine Anordnung dafür von Amts wegen einfordern kann?
Ich kenne das aus der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbund e. V., da ist eine Ethikkommission vorgesehen. Für den Halter selbst ist mir dazu nichts bekannt.
Der Tierarzt muss vernünftige Gründe haben für die Tötung auf Wunsch des Halters, das ist klar. Und dass das erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann, auch. Aber brauchts dazu eine tatsächlich Anordnung von Amts wegen oder den Beschluss einer Ethikkommission? Bzw. habe ich das schon anders mitbekommen.
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