Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Legal bzw. ohne bloede Folgen darf der Hund bei Privtpersonen mWn nur eingeschlaefert werden, wenn der Hund entweder krank ist oder wenn eine Anordnung vorliegt.
Der Halter kann sich theoretisch selbt ans Amt wenden und seinen Hund bzw. einen Vorfall melden. Aber..Hunde werden ja nicht einfach eingeschlaefert 'nur' weil sie gebissen haben und/oder eingestuft wurden.
Ethikkommission fuer Privathunde kenne ich nicht.
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Und kann man sich die Anordnung selbst einholen, wenns keine Anzeige eines dritten Geschädigten gibt?
Was ich weiß, ist, dass im Zweifelsfall das Vet-Amt entscheidet, wenn eine Tötung zwischen Halter und Tierarzt strittig ist. Aber ich weiß es nur von der Konstellation, wenn der Tierarzt die Tötung für geboten hält, der Halter aber nicht.
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Meinst du so eine Art 'Selbstanzeige'? Und daraus dann nach Ueberpruefung die Anordnung vom Amt?
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Wir haben Anfang der '90 einen Rottweiler einschläfern lassen. Der Hund war dem Vet Amt bekannt, wir hatten ihn mit Auflagen übernommen, der TA Praxis war er auch bekannt.
Nach einem schwerwiegenden Vorfall mit einem anderen Hund und deren Besitzer (zum Glück war der Korb drauf) haben wir als Besitzer die Euthanasie gemeinsam mit der TA Praxis besprochen, ohne Amt und auch ohne Folgen für uns. Alles andere wäre verantwortungslos gewesen.
Ich weiß aber nicht, wie das heute ist, kenne nur aus der Erzählung eines guten Bekannten, dass er seinen bissigen Übernahmehund vor drei Jahren bei seiner Stamm TA Praxis einschläfern lassen konnte.
Also klar nicht Montag morgens hin und eine Story erzählt, dem ging eine traurige und vor allem gefährliche Zeit voraus, die seine TA Praxis auch kannte.
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Meinst du so eine Art 'Selbstanzeige'? Und daraus dann nach Ueberpruefung die Anordnung vom Amt?
Ja, im Endeffekt. Hier wird u. A. ja auch mehr Übernahme von Verantwortung für gefährliche Hunde durch den Halter gefordert und nicht die Delegierung an einen Tierschutzverein. Ist für mich die Frage: Wie bekommt er es legal hin bzw. so, dass er die Tötung selbst entscheiden kann, ohne seinem Tierarzt eine Arschkarte zuzuspielen und ihn und sich selbst angreifbar zu machen?
Edit: network
So in etwa kenne ich es von zwei hiesigen Fällen auch. Aber ich habe im Hinterkopf, meine ich, dass es vor nicht allzu langer Zeit einen Fall mit einer Anzeige gegen einen Tierarzt nacht der Tötung gab, weil die Familienmitglieder sich uneins waren.
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Ich würde z.B. immer! meinen TA aufsuchen, immer und da um Hilfe bitten.
Da besteht Vertrauen, die kennen mich und den Hund, die kennen u. U. auch den Leidenswegs.
Auf ein Amt direkt könnte ich ehrlich gesagt gut verzichten, wenn es denn sein müsste, müsste es sein.
Der Rotti damals hat mir übrigens nicht die Rasse Rottweiler madig gemacht, der Hund konnte nichts für sein verkorkstes Leben, aber durch ihn bin ich zum Weiberheld geworden und nach ihm folgten ja auch noch zwei weitere Second Hand Rottis.
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Wie bekommt er es legal hin bzw. so, dass er die Tötung selbst entscheiden kann, ohne seinem Tierarzt eine Arschkarte zuzuspielen und ihn und sich selbst angreifbar zu machen?
Ich weiss es nicht. Aber ich vermute, man bekommt es gar nicht hin.
Also legal.
Es gibt genug Hunde, die massiv beschaedigt haben und anstatt da eine Anordnung rauszuschicken, werden sie eingesammelt und ins TH etc. gebracht. Klar gibts auch andere Faelle!
Jetzt lass mal einen HH zum Amt marschieren, weil der Hund gebissen hat und er meint einschlaefern sei das sinnvollste, aber er will es legal machen. Amt ordnet dann eine Ueberpruefung an, Hund besteht nicht, es gibt Auflagen und anstatt den Hund einschlaefern zu duerfen, gibts ggf. ne Anzeige und erhoehte Steuern fuer den HH. Oder er muss den Hund abgeben weil ihm die Sachkunde fehlt, etc.
Ich glaub, kaum ein HH geht diesen Weg.. Ich wuerd ihn auch nicht gehen.
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Ich könnte mir vorstellen, dass dann halt ne Magendrehung diagnostiziert wird, akutes Organversagen o.ä., und dann gibts halt die plötzliche, krankheitsbedingte Einschläferung… da schaut doch keiner beim TA in die Truhe.
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DAS würde ich nicht wollen!
Nein.
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Hier in Slowenien ist das gesetzlich ziemlich genau geregelt und eine lange bürokratische Reise.
Da ein Hund durch das verpflichtende Zentralregister immer sobald er einen TA gesehen hat angemeldet wird (wegen TW Pflichtimpfung sind alle Hunde gelistet) und jeder Löschungsantrag aus dem Register vom TA mit Begründung gestellt werden muss ist das alles recht "leicht" zu überwachen. Und da TÄ nicht "grundlos" (also aufgrund von Verhalten) einschläfern dürfen und auch nicht alleine die Gefährlichkeit eines Hundes bestimmen dürfen muss über verhaltensbedingte Euthanasie immer von seitens Vetamt entschieden werden.
Läuft dann so ab dass man einen Antrag für Verhaltensbedingte Euthanasie stellt. Dann bekommt man erstmal einen Termin beim Vetamt wo man mit Hund hingehen muss. Der untersucht den Hund erstmal körperlich und sagt Hund gesund/ Hund krank/ hat Schmerzen.
Dann macht man einen Termin mit einem Sachverständigen der dann ähnlich wie ein WT ist. Dieser schreibt dann seinen Bericht in dem er eben einschätzt wie hoch die Gefahr ist die von diesem Hund ausgeht. Da geht es auch um Trigger und co
Hat man sonstige Beweise - bei besagtem Labbimix gab es Fotos und die Berichte die man im KH für den Hausarzt mitbekommt von den Beissvorfällen reicht man die auch ein. Oder zB die Rechnung für die Behandlung eines schwer verletzten anderen Hundes und Aussagen der anderen Besitzer.
Und dann vergeht eine Zeit bis man den Brief bekommt.
Kaum wer geht hier so einen Weg. Es wird meist der Weg über die Grenze und "Hund ist verunfallt" gegangen.
Für den Besitzer hat dies hier keine Auswirkung. Hundesteuer haben wir eh keine und Auflagen gibt es wenn, nur für das jeweilige Tier.
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