Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Da ein Hund durch das verpflichtende Zentralregister immer sobald er einen TA gesehen hat angemeldet wird (wegen TW Pflichtimpfung sind alle Hunde gelistet) und jeder Löschungsantrag aus dem Register vom TA mit Begründung gestellt werden muss ist das alles recht "leicht" zu überwachen.

    Das ist ja ein schneller Weg, schau an.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass dann halt ne Magendrehung diagnostiziert wird, akutes Organversagen o.ä., und dann gibts halt die plötzliche, krankheitsbedingte Einschläferung… da schaut doch keiner beim TA in die Truhe.

    Auch ne Möglichkeit, klar. Aber schon ein ziemliche Hammer, den man seinem Tierarzt da zumuten würde. Falls es kein legaler Weg sein sollte. Ist eh schon eine sehr gefährdete Berufsgruppe. Das sollte beim Ruf nach mehr Übernahme von Verantwortung mitbedacht werden.

    Ich denke nicht, dass es tatsächlich illegal ist. Aber wegen der „Gummi-Rechtslage“ verworren und immer in der Gefahr, dass ein Gericht es anders sieht als man selbst.

  • Ich kenne es von früher noch so, daß der entsprechende Tierhalter dann selbst die Entscheidung traf.

    Mit dem Hund in den Wald ging und ohne ihn zurückkam.

    War vielleicht nicht immer eine faire (aus Sicht des Hundes), aber zumindest eine verantwortungsvolle Lösung (aus Sicht der potentiellen bzw. bisherigen Opfer).

  • Phonhaus guck mal. Eben durch Zufall gesehen.. Da steht im Text '.... Beissvorfall, Beissvorfall, ... Halter sucht TH-Platz und findet keinen, Hund beisst Kind, HH ruft Amt an, Amt findet keinen Platz -> Euthanasieverfuegung '

    Grundsaetzlich scheint das also zu gehen.

    https://www.instagram.com/reel/CvT3lDLoF…zRlODBiNWFlZA==

    Mir gehts nur um die Verfuegung, nicht darum ob man diesen Hund 'retten' sollte, muesste, usw

  • Ich musste auch zweimal drauf (bin nicht bei Instagram), aber dann hats funktioniert. Ich versuche mal, da mehr rauszukriegen.

    Unterm Strich bleibt aber wohl, dass es für den Halter auch nicht so einfach ist, wie man meint, in geordneten Bahnen „Verantwortung“ zu übernehmen und das selbst zu regeln. Und da es hier um Gefahrenabwehr geht, sehe ich schon auch den Staat (bzw. dan; wieder das BL, weil Ländersache) mit in der Verantwortung.

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