Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
Das wäre dann eine gute Verteidigungsstrategie
also ableinen damit der Hund davon rennen kann.
Wobei mir eher die Leine aus der Hand fiel ... kann vorkommen im Eifer des eigenen Körperschutzes (Hände vors Gesicht) Frau/Herr Vorsitzende(r).
Ich dem diskutierten Fall spielt gewiss auch Alkohol für die Verhaltensweisen aller Beteiligten eine Rolle, falls die Berichtsangaben stimmen und falls die entnommen Proben anspringen auf Alkohol.
Dass es folgenlos bleibt für den Hundebesitzer und seinen Hund, kann ich mir schwer vorstellen ehrlich gesagt, aber wie immer: keiner war dabei und Zeitungsberichte sind Zeitungsberichte, ebenso eine PM der Polizei.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich hätte die Leine im Eifer des Gefechts und der unbewussten Priorität mich selbst zu schützen (beide Hände) wahrscheinlich wirklich unbeabsichtigt fallen lassen.
Bei als echt eingestufter Gefahr mit Todesangst (die sich automatisch einstellt) wäre das mit hoher Wahrscheinlichkeit einfach so, das man nicht mehr alles kontrollieren kann. Nicht umsonst durchlaufen Menschen die sich beruflich solchen Situationen stellen umfangreiche Test und harte Ausbildung.
Und das sich eine „Verteidigung“ durch den Hund in der Heftigkeit unterscheidet, ist meines Erachtens völlig normal. Nicht umsonst gibt es verschiedene Rassen/Rassegruppen.
Wobei einige Rassen schlichtweg Waffen sein können wenn in so einer Situation die Kontrolle durch den Halter wegfällt.
Aber worauf ich Augenmerk legen möchte. Der Hund war nicht „out of control“. Der Halter hat es scheinbar ja geschafft den Hund nach „erfolgreicher Verteidigung“ zu sichern und angeleint auf die Polizei zu warten und ein Gespräch mit den Beamten zu führen. Ich sag mal so, out of control zieht bei der Rasse nicht selten ein Erschiessen des Hundes vor Ort mit sich, weil er von niemandem mehr kontrollierbar ist und im Zweifel auch den Halter angeht.
-
Man muss halt auch hier trennen: Etwaige zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen (Strafen) und Gefahrenprävention.
Wenn ein Hund einen Menschen verletzt und hat sein Halter das forciert, muss das Ordnungsamt erstmal annehmen, dass von diesem Hund einer erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht. Und dann kommts auf die Prüfung der Einzelsituation an. Fairness sollte bei dieser Prüfung keine Rolle spielen, sondern nur die Frage, ob eine (gegenüber nicht auffälligen nicht gelisteten Hunden) erhöhte Gefahr für einen erneuten Beißvorfall anzunehmen ist, der von diesem Mensch/Hund-Team verursacht wird. Falls das Amt zu dem Schluss kommt, dass diese Frage bejaht werden muss, dann muss es Auflagen verhängen. Die dienen nicht zur Strafe, sondern dem Schutz der Umwelt.
Auch zivil- bzw. strafrechtlich gilt: Als privater Hundehalter ist man verpflichtet, seinen Hund jederzeit so zu führen, dass er keinen Schaden anrichtet. Diese Verpflichtung endet mWn auch nicht in dem Moment, in dem man bedroht wird. Und dann wirds eine individuelle Abwägung der verschiedenen Interessen.
-
Wer denkt schon darüber nach, wenn er mit einer Axt bedroht wird? "Ok Schnuffi, ein bisschen Zwicken reicht. Jetzt lass die armen Angreifer wieder in Ruhe."
Der Angegriffene wird selbst nicht gewusst haben, wann die Angreifer ablassen. Woher soll es der Hund wissen?
-
Das Problem ist, hat der eigene Hund gebissen, dann ist das zunächst in der Regel erstmal eine Tatsache, die eine Gefährlichkeitsvermutung begründet.
Ob entsprechende Ausnahmetatbestände vorliegen, wie z.B. Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder der "Selbsterhaltungstrieb", das bedarf dann einer Einzelfallprüfung. In S-H wird diese Prüfung vom Sachbearbeiter des OA vorgenommen und der entscheidet das dann, im Zweifel eben unter der Zuhilfenahme einer tierärztlichen Begutachtung. Die Rasse spielt offiziell in S-H keine Rolle. So, dann entscheidet also dieser Sachbearbeiter und stuft den Hund als gefährlich ein oder schickt ihn zu dieser Begutachtung. Gegen die Begutachtung können keine Rechtsmittel eingelegt werden, weil es kein eigenständiger Verwaltungsakt ist, das heißt, der Hundehalter muss dahin oder der Hund wird eingestuft. Sollte der Hund zu diesem Zeitpunkt in normalen Alltagssituationen Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Hunden zeigen, raten die Gutachter hier davon ab, es überhaupt zu versuchen. Kostenpunkt sind knapp 700 EUR.
Stuft der Sachbearbeiter den Hund als gefährlich ein, dann muss man ins Widerspruchverfahren und danach gerichtlich gegen die Einstufung vorgehen und sowas dauert und kostet Geld. Da es sich zudem bei der Einstufungsentscheidung um Gefahrenabwehr handelt, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es gelten sofort alle Auflagen, inkl. Sachkundenachweis, Wesenstest und Haltererlaubnis, welche z.B. schon bei einem einmaligen gröblichen Verstoß gegen das Hundegesetz oder einer Vorstrafe verwehrt wird. Alles in allem ebenfalls kein billiger Spaß.
Was ich damit sagen will, wenn der eigene Hund gebissen hat, dann hat man in der Regel erstmal immer die A...karte und kann sich leider nicht darauf verlassen, dass ja ein Ausnahmetatbestand vorlag. -
-
-
Wer denkt schon darüber nach, wenn er mit einer Axt bedroht wird? "Ok Schnuffi, ein bisschen Zwicken reicht. Jetzt lass die armen Angreifer wieder in Ruhe."
Der Angegriffene wird selbst nicht gewusst haben, wann die Angreifer ablassen. Woher soll es der Hund wissen?
Ist die Axt denn bestätigt mittlerweile oder stand das nur in den Artikeln von Bild und Co?
-
[Externes Medium: https://fb.watch/mrmj0beukT/]
-
hasilein75 Danke für den Link. Es wird Zeit für eine solche - möglichst sachliche - Diskussion.
-
Oh ja. Der Fall Chico damals hat das schon so richtig deutlich gemacht, und ich sehe das inzwischen sehr deutlich so.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!