Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Das wird dir keiner beantworten koennen. Wuerde man da was festlegen, muesste man wohl jeden einzelnen mgl. Vorfall bescheiben und das ist nicht machbar.

    Also ist es mAn im Grunde immer eine Einzelfallentscheidung...

  • Ne da kann keiner Vorhersagen darüber machen, was im Verteidigungsfalle deines Hundes für Konsequenzen entstehen könnten.

    Es kommt auf die Gegebenheiten an die berücksichtigt werden müssten, u.a. Verletzungsgrad usw.

  • Ich habe gestern darüber noch in der Rechtsfragen rund ums Tier Facebookgruppe gelesen und eine der dort vertretenen Anwältinnen schrieb, dass das mit der Notwehr ein ganz heißes Eisen wäre, weil der Hund als „verlängerter Arm“ dienen müsste, also explizit vom Halter geschickt werden und sobald die Gefahrensituation vorbei ist abgebrochen werden müsste, aber auf keinen Fall selbst initiiert handeln darf - ich hoffe auch dass man da noch mal was von hört…

  • also explizit vom Halter geschickt werden

    DAS waer sehr...schlecht..


    Wir hatten die Situation mit unserer verstorbenen Huendin, das sie etwas als Angriff gewertet und zugebissen hat. Folgen hatte das keine.

    Ist aber auch schon viele viele Jahre her.

  • Gab doch auch mal vor paar Jahren den Fall, dass eine Frau mit Rottweiler an der Leine bedrängt wurde woraufhin der Hund biss und das blieb soweit ich mich erinnere für den Hund folgenlos?

  • Murmelchen


    Ich kann nur das wiedergeben, was sie geschrieben hat 🤷🏻‍♀️

    Alles gut. Das Problem da ist dann, das man von einer zivilen Ausbildung ausgeht. Das ist nicht nur verboten fuer alle Privatpersonen (bzw. deren Hunde), sondern der Hunde waere zusaetzlich wegen dieser Ausbildung zum Nachteil des Menschen ein gefaehrlicher Hund bzw. wuerde so eingestuft werden (muessen).

  • Es wird nicht alles als Notwehr gewertet, was nach Notwehr ausschaut.


    Hund in einer Gefahrensituation ableinen, kann vor Gericht anders (z.B. als zielgerichteter Angriff) gewertet werden, als das was ich für mich damit bezwecke (als Verteidigung ohne schicken, um einen Angriff auf mich abzuwenden).

  • Es wird nicht alles als Notwehr gewertet, was nach Notwehr ausschaut.


    Hund in einer Gefahrensituation ableinen, kann vor Gericht anders (z.B. als zielgerichteter Angriff) gewertet werden, als das was ich für mich damit bezwecke (als Verteidigung ohne schicken, um einen Angriff auf mich abzuwenden).

    Ich würd auch ableinen, damit der Hund abhauen kann und ich die Hände frei hab, um z B. das Gesicht zu schützen.

    Vermutlich wird bei einem Staff dreimal so genau hingeguckt werden als wenn z.B. ein Goldie oder Collie in so ner Situation zulangt. Unfair und bitter, aber leider Realität.

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