Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Kommt darauf an, ob der Hundehalter den Angriff beweisen kann bzw. das Ordnungsamt ihm diesen glaubt.

    Ich glaube, es kommt sogar auf noch mehr an. Wird da nicht dann auch nach "Verhältnismäßigkeit" gefragt?

    Hundegesetz SH §7 Absatz 1 Satz 1, also eigentlich nicht. Sollten Zweifel bestehen soll das OA eine Begutachtung des Hundes nach Absatz 3 anordnen. Die wird hier von speziellen Tierärzten für Verhaltenskunde durchgeführt.

  • Wir hatten übrigens mal einen Hund, bei dem ich diesbezüglich echt Schiss hatte.


    Ich bin einige wenige Male in meinem Leben blöd angemacht worden. Mit dem damaligen Familienhund (gut 35 Kilo) war ich spätabends unterwegs und bin von einer Gruppe Betrunkener sehr eng umkreist und bedrängt worden. Und ich hatte soooooo Sorge, dass der Hund die Nerven verliert und ich den auf so kurze Distanz nicht kontrolliert kriege und der zufasst.

  • Kommt darauf an, ob der Hundehalter den Angriff beweisen kann bzw. das Ordnungsamt ihm diesen glaubt.

    Das ist kein Thema mehr für das Ordnungsamt, sondern für einen Richter.

    Falsch, die Entscheidung, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist, obliegt zuerst einmal nur dem Ordnungsamt. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht für den Hund, sondern nur für Straftaten, die vom Menschen ausgingen (Auch wenn sie von einem Hund finalisiert wurden). Ein Einstufungsbescheid kann dann natürlich gerichtlich angefochten werden, aber ich denke, das meintest du nicht.

  • Hundegesetz SH §7 Absatz 1 Satz 1, also eigentlich nicht.

    Ich glaube, so einfach ist das nicht. Zur Abwehr hätte ja möglicherweise/wahrscheinlich weniger gereicht. Und der Hund hat beide ins Krankenhaus gebracht und nicht nur einen Angreifer gezwickt (was zur Abwehr einer strafbaren Handlung ja gereicht hätte haben können)


    Aber ich will mich auch nicht aus dem Fenster lehnen - vielleicht wisst ihr da einfach mehr als ich.

  • Hundegesetz SH §7 Absatz 1 Satz 1, also eigentlich nicht.

    Ich glaube, so einfach ist das nicht. Zur Abwehr hätte ja möglicherweise/wahrscheinlich weniger gereicht. Und der Hund hat beide ins Krankenhaus gebracht und nicht nur einen Angreifer gezwickt (was zur Abwehr einer strafbaren Handlung ja gereicht hätte haben können)


    Aber ich will mich auch nicht aus dem Fenster lehnen - vielleicht wisst ihr da einfach mehr als ich.

    Wie gesagt, wenn Zweifel bestehen, ob der Hund angemessen reagiert hat bzw. ob ein Tatbestand nach Absatz 1, Satz 1-4 erfüllt ist, dann soll das Ordnungsamt den Hund zur Begutachtung schicken und dann wird auf der Grundlage dieses Gutachtens entschieden.

    Aber die Frage wird sein, ob es überhaupt einen Angriff gegeben hat bzw. ob dieser beweisbar ist. Von einer Kommunikation mit dem OA ohne einen fachkundigen Anwalt kann man nur abraten.

  • Ich glaube, so einfach ist das nicht. Zur Abwehr hätte ja möglicherweise/wahrscheinlich weniger gereicht. Und der Hund hat beide ins Krankenhaus gebracht und nicht nur einen Angreifer gezwickt (was zur Abwehr einer strafbaren Handlung ja gereicht hätte haben können)


    Aber ich will mich auch nicht aus dem Fenster lehnen - vielleicht wisst ihr da einfach mehr als ich.

    Wie gesagt, wenn Zweifel bestehen, ob der Hund angemessen reagiert hat bzw. ob ein Tatbestand nach Absatz 1, Satz 1-4 erfüllt ist, dann soll das Ordnungsamt den Hund zur Begutachtung schicken und dann wird auf der Grundlage dieses Gutachtens entschieden.

    Aber die Frage wird sein, ob es überhaupt einen Angriff gegeben hat bzw. ob dieser beweisbar ist. Von einer Kommunikation mit dem OA ohne einen fachkundigen Anwalt kann man nur abraten.

    Der Hund ist in dem Sachverhalt noch das kleinste Licht. Hier geht es ersteinmal darum, wer wen angegriffen und wer sich wie und unter zuhilfenahme welcher Mittel verteidigt hat. Die Frage, ob der Hund irgendwie einzustufen ist, kommt da erst ganz zum Schluss.

  • Wie gesagt, wenn Zweifel bestehen, ob der Hund angemessen reagiert hat bzw. ob ein Tatbestand nach Absatz 1, Satz 1-4 erfüllt ist, dann soll das Ordnungsamt den Hund zur Begutachtung schicken und dann wird auf der Grundlage dieses Gutachtens entschieden.

    Aber die Frage wird sein, ob es überhaupt einen Angriff gegeben hat bzw. ob dieser beweisbar ist. Von einer Kommunikation mit dem OA ohne einen fachkundigen Anwalt kann man nur abraten.

    Der Hund ist in dem Sachverhalt noch das kleinste Licht. Hier geht es ersteinmal darum, wer wen angegriffen und wer sich wie und unter zuhilfenahme welcher Mittel verteidigt hat. Die Frage, ob der Hund irgendwie einzustufen ist, kommt da erst ganz zum Schluss.

    Das wird nur chronologisch nicht so bearbeitet werden, denn das OA wird parallel selbst Ermittlungen anstellen und dann evtl. eine Einstufung vornehmen, je nachdem auch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Ermittlungen laufen parallel und unabhängig voneinander. Außerdem kam hier ja ganz explizit die Frage danach, was nach diesem Vorfall auf den Hund zukommen könnte. Wir sind hier schließlich ein Hundeforum.
    Das heißt nicht, dass der Hundehalter eine evtl. Anzeige und Ermittlungen gegen seine Person nicht ernst nehmen sollte, aber daneben sollte er die Ermittlungen gegen seinen Hund nicht auf die leichte Schulter nehmen, ansonsten wird das ganz schnell zum Bumerang und der Hund wird schneller eingezogen als er gucken kann.

  • Der Hund ist in dem Sachverhalt noch das kleinste Licht. Hier geht es ersteinmal darum, wer wen angegriffen und wer sich wie und unter zuhilfenahme welcher Mittel verteidigt hat. Die Frage, ob der Hund irgendwie einzustufen ist, kommt da erst ganz zum Schluss.

    Das wird nur chronologisch nicht so bearbeitet werden, denn das OA wird parallel selbst Ermittlungen anstellen und dann evtl. eine Einstufung vornehmen, je nachdem auch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Ermittlungen laufen parallel und unabhängig voneinander. Außerdem kam hier ja ganz explizit die Frage danach, was nach diesem Vorfall auf den Hund zukommen könnte. Wir sind hier schließlich ein Hundeforum.
    Das heißt nicht, dass der Hundehalter eine evtl. Anzeige und Ermittlungen gegen seine Person nicht ernst nehmen sollte, aber daneben sollte er die Ermittlungen gegen seinen Hund nicht auf die leichte Schulter nehmen, ansonsten wird das ganz schnell zum Bumerang und der Hund wird schneller eingezogen als er gucken kann.

    Wenn ein Gericht, dass es sich um eine Notwehrsituation gehandelt hat, wird das ausschlaggebemnd sein. Denkst du, das Ordnungsamt wird vor der Gerichtsentscheidung eine Einstufung vornehmen?

  • Das wird nur chronologisch nicht so bearbeitet werden, denn das OA wird parallel selbst Ermittlungen anstellen und dann evtl. eine Einstufung vornehmen, je nachdem auch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Ermittlungen laufen parallel und unabhängig voneinander. Außerdem kam hier ja ganz explizit die Frage danach, was nach diesem Vorfall auf den Hund zukommen könnte. Wir sind hier schließlich ein Hundeforum.
    Das heißt nicht, dass der Hundehalter eine evtl. Anzeige und Ermittlungen gegen seine Person nicht ernst nehmen sollte, aber daneben sollte er die Ermittlungen gegen seinen Hund nicht auf die leichte Schulter nehmen, ansonsten wird das ganz schnell zum Bumerang und der Hund wird schneller eingezogen als er gucken kann.

    Wenn ein Gericht, dass es sich um eine Notwehrsituation gehandelt hat, wird das ausschlaggebemnd sein. Denkst du, das Ordnungsamt wird vor der Gerichtsentscheidung eine Einstufung vornehmen?

    Ja natürlich tun sie das! Das OA ist sogar explizit dazu angehalten sofort eigene Ermittlungen einzuleiten. Die Frage, ob der Hund nach diesem Vorfall als gefährlich einzustufen ist, ist auch nicht abhängig von der Frage, ob es Ermittlungen gegen den Hundehalter gibt oder diese irgendwann eingestellt werden, das sind voneinander völlig unabhängige Verfahren.

  • Wisst ihr wie eng oder weit definiert wird was angemessen ist?

    Ich bin vor kurzem zb von einem aggressiven Exhibitionisten belästigt worden. Es reichte, dass Ayu bellte um ihn zu vertreiben. Mal angenommen, das wäre anders gelaufen, der P* schwingende Typ hätte mich direkt erreicht und Ayu hätte tatsächlich gebissen. Wäre das noch „angemessen“ gewesen, wenn es eine blutende Verletzung gegeben hätte? Ayu reagiert mMn bei sowas sehr gefasst und ich bin mega froh drum. Besteht da in solchen Fällen potentiell trotzdem ein größeres juristisches Risiko für ihn? Kennt ihr euch da so weit aus?

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