Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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Eigentlich gehört der Frau der Köter direkt abgenommen
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einfach nur zum kotzen.
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Die Menschheit verblödet... mehr fällt mir dazu beim besten Willen nicht ein
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Und das kann man nichtmal mit "Oh Mist, ich hab nicht aufgepasst" entschuldigen.
Und wie krank muss man sein das man sowas filmt?
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Was für eine dumme...
Mir fehlen die Worte bei sowas... wie kann man nur so sein?!
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Das is vor allem so unnötig weil sie ja anscheinend genug Zeit gehabt hätte ihren Hund ausm Freilauf heraus anzuleinen weil sie das Reh ja wie es sich liest vorzeitig gesehen hat.
Stattdessen :,, Höhö, Lass ich meinem Schatzi den Spaß und Filme ihn dabei wie er mit Bambi spielt
"
Unmöglich einfach...
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Der Frau wünscht man das das Karma mal zurückschlägt.
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Ich finde die Frau genial. Beweismaterial selbst erstellt.
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Kaum zu glauben, dass jemand nicht eingreift, wenn der eigene Hund ein Reh zerlegt
Frage dazu:
Im bereits zitierten Artikel https://www.marktheidenfeld-live.de/blaulicht/hund-reisst-reh/ steht:"Gegen die Hundehalterin wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und das Bayerische Jagdgesetz ermittelt."
Hier
https://www.suedkurier.de/region/schwarz…372502,11102437
weiß man nicht welcher Hund das Reh tödlich verletzt hat. Aber in dem Artikel steht:
"Wenn ein Hund ein Wildtier jage oder sogar zu Boden reiße, stelle das eine Jagdausübung dar. Ohne Berechtigung und in der derzeit laufenden Schonzeit von vielen Wildtierarten bedeute die Hetze Wilderei und sei eine Straftat, die rechtlich verfolgt werde, betont das Landratsamt weiter."
Das Landratsamt bezieht sich also auf
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html
Demgemäß ist das keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach Bundesgesetz. Also sollte es keine Rolle spielen ob Bayern (wie im aktuellen Fall) oder Baden-Württemberg.Kennt sich jemand damit aus?
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Wir hatten ja 1 zu 1 den Fall hier (minus das Filmen), wo ein Hund auf dem Grundstück meiner Freundin ein Reh schwer zerbissen und aufgerissen hat, während der Besitzer null bereit war einzugreifen. Sie hat dann eingegriffen, den Hund eigenhändig weggeholt, das Reh einschläfern lassen und den Halter angezeigt. Der bekam dann Auflagen, Einstufung als gefährlicher Hund mit allem drum und dran... Von mehr als Auflagen weiß ich aber nichts.
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