Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Oder hafte ich letztendlich alleine deswegen immer, weil es mein Hund ist
ich glaube, so schauts aus
Ganz genau so ist es. Letztlich ist das Halten von Hunden in Hobbyhaltung etwas, dass der Gesellschaft aus rechtlicher Sicht per se eine gewisse „Gefahr“ zumutet.
Gefährdungshaftung heißt daher - bei der privaten Hundehaltung - dass die Haftung verschuldensunabhängig ist. Der Gesetzgeber unterstellt dabei, dass es wegen der prinzipiellen Unberechenbarkeit eines Lebewesens eine potenzielle Tiergefahr gibt, die sich im Einzelnen verwirklichen kann. Und sobald sie das getan hat, haftet der Halter. Egal, was er getan, um die Situation zu vermeiden (oder ob durch vernünftiges Verhalten der Andere den Vorfall hätte vermeiden können).
Bei der konkreten Einzelfalluntersuchung wird dann natürlich genau betrachtet, wie der Vorfall zustande gekommen ist und wie sich das auf die rechtliche Bewertung auswirkt.
Zu trennen sind dabei zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen (Belangung wegen Körperverletzung, Schadensersatz) und die Gefahrenabwehr (Einstufung, Auflagen, ggf. Beschlagnahmung). Bei Letzterem geht es nur um die Frage, ob von dem Hund eine potenziell erhöhte Gefahr für die Umwelt ausgeht. Und bei einem Hund, der einen Menschen zerfleischt hat, wird das recht wahrscheinlich angenommen werden. Egal, wie es dazu gekommen ist.
-
Bist du ein idiotischer, kriminell veranlagter Mensch, ist es a) Berufsrisiko, und b) sollte man nicht so blöd sein eine Wohnung mit Hund auszusuchen. 10 Mal nicht, wenn auch noch ein Warnschild dran ist.
Es gab mal Zeiten, da hätte jeder getrost gesagt : Joa, selber Schuld, dann sei halt einfach kein Einbrecher...
Edit : Ich beziehe das auf Verletzungen, nicht auf schreddern.
Warum beziehst du deine Punkte ausschließlich auf "Verletzungen" und nicht aufs "Schreddern" (nehme an, damit ist der tödliche Ausgang gemeint)?
Warum ist es denn dann keine Blödheit oder kein Berufsrisiko mehr?
-
Töten oder Tötungsabsicht ist noch mal ein anderes Gefährdungspotential für die Allgemeinheit als ein Hund der "nur" beschädigt, aber nicht mit der Absicht zu töten.
Es gab mal einen Bericht öffentlich einzusehen von Feddersen-Petersen, wo sie ein Gutachten zu einem auffällig gewordenen Hund erstellen sollte. Der Hund hatte wohl "zugelangt", F.-P. kam in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der Hund über eine außerordentlich hohe Hemmung verfügte, die ihn nicht potentiell zu einer erhöhten Gefahr für die Umwelt machte.
-
Bist du ein idiotischer, kriminell veranlagter Mensch, ist es a) Berufsrisiko, und b) sollte man nicht so blöd sein eine Wohnung mit Hund auszusuchen. 10 Mal nicht, wenn auch noch ein Warnschild dran ist.
Es gab mal Zeiten, da hätte jeder getrost gesagt : Joa, selber Schuld, dann sei halt einfach kein Einbrecher...
Edit : Ich beziehe das auf Verletzungen, nicht auf schreddern.
Warum beziehst du deine Punkte ausschließlich auf "Verletzungen" und nicht aufs "Schreddern" (nehme an, damit ist der tödliche Ausgang gemeint)?
Warum ist es denn dann keine Blödheit oder kein Berufsrisiko mehr?
Hmm stimmt, hast recht, ist beides noch Berufsrisiko.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit doch recht gering dass man tatsächlich getötet wird, wenn man bei einem Hund einbricht.
Die allermeisten Hunde würden eher Stellen, im Zweifel zubeißen, aber nicht nen ganzen Menschen zerlegen oder mit Tötungsabsicht attackieren.
-
-
Die meisten Einbrecher sind nicht so doof, in ein Haus mit Hund einzusteigen…..
Selbst wenn der nur Lärm macht, ist das Aufmerksamkeit, die man in dem Metier lieber vermeiden will
-
Die meisten Einbrecher sind nicht so doof, in ein Haus mit Hund einzusteigen…..
Selbst wenn der nur Lärm macht, ist das Aufmerksamkeit, die man in dem Metier lieber vermeiden will
Jep oder sie werfen zuerst ein Stück Wurst mit Gift rein…
Aber ja, meist suchen die sich andere Häuser. Wir haben trotzdem zusätzlich zum Hund alles videoüberwacht und alarmgesichert
-
Berufsrisiko ist so eine Sache. Je nach Ort/Gegend kann es sich in erster Linie um Beschaffungskriminalität handeln und dann hilft es dem zerbissenen Einbrecher auch nicht, dass er wohl dort nicht eingebrochen wäre, wenn er nicht auf Drogen gewesen wäre. Es bleibt natürlich trotzdem in seiner Verantwortung.
Es gibt in den USA auch Staaten, wo man Einbrecher nicht "einfach so" erschießen darf, sondern gesetzlich dazu verpflichtet ist, sich defensiv zu verhalten und wenn möglich abzuhauen.
Mich wundert nicht, dass die Hunde in diesem Fall eingezogen wurden. Bei so einem Vorfall muss zumindest geprüft werden, wie wahrscheinlich es ist dass sich das in einem anderen Setting wiederholt. Wahrscheinlich werden die letztlich eingeschläfert um auf Nummer sicher zu gehen. Wenn die Hunde jemals wieder jemanden verletzen kostet das die Stadt Millionen.
-
Ist doch vollkommen egal warum jemand einbricht. Mir wäre es zumindest komplett egal warum jemand bei mir einbricht, einen Junkie würde ich erst recht nicht plötzlich in meinem Wohnzimmer stehen haben wollen.
Mir fehlt allerdings auch jegliches Verständnis für Junkies und Alkies. Wenn es nach mir ginge würden sich Alkohol- und Drogenkonsum grundsätzlich nicht strafmildernd sondern verschärfend auswirken.
-
Könnte man bitte wieder zum ursprünglichen Thema zurückkehren?
Die unterkomplexe Verurteilung von Suchterkrankungen, empfinde ich - nicht nur hier - mehr als unpassend. Danke.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!