Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ich finds doch noch mal ne andere Hausnummer totgebissen oder erschossen zu werden. So in Anbetracht von Angst, Schmerz, Dauer (wenn man ordentlich von der Kugel erwischt wird)

    Kann sein. Aber wenn es illegal wäre, Hunde zu halten, die Einbrecher in Abwesenheit der Hater evtl. töten würden, müssten wohl auch manch einer im DF von der Haltung seiner Hunde Abstand nehmen. Oder schätze ich das falsch ein?

  • Ich finds doch noch mal ne andere Hausnummer totgebissen oder erschossen zu werden. So in Anbetracht von Angst, Schmerz, Dauer (wenn man ordentlich von der Kugel erwischt wird)

    Kann sein. Aber wenn es illegal wäre, Hunde zu halten, die Einbrecher in Abwesenheit der Hater evtl. töten würden, müssten wohl auch manch einer im DF von der Haltung seiner Hunde Abstand nehmen. Oder schätze ich das falsch ein?

    Würden in Deutschland gehaltene Hunde einen Einbrecher auch nur leicht verletzen, wäre die Einstufung eine mögliche Folge. Würden sie töten, wären sie auf jeden Fall zumindest beschlagnahmt mit offenem Ende.


    Es ist nicht illegal, einen Hund zu halten, der eventuell tötet (die zivile Ausbildung allerdings ist es). Wie will man eine Option unter Strafe stellen, bevor sie sich ereignet hat? Aber es ist illegal, wenn der eigene Hund einen Menschen verletzt. Auch einen Einbrecher.

  • Kann sein. Aber wenn es illegal wäre, Hunde zu halten, die Einbrecher in Abwesenheit der Hater evtl. töten würden, müssten wohl auch manch einer im DF von der Haltung seiner Hunde Abstand nehmen. Oder schätze ich das falsch ein?

    Oh, in Deutschland dürfen Hunde das definitiv nicht ..... im Sinne der Gefährdungshaftung ist der Halter dafür verantwortlich die Hunde so zu "verwahren", dass niemand durch sie zu Schaden kommt


    Für mich stellt ein Hund, der klar im Kopf ist...... ich kenne den Satz "der lässt jeden rein... aber nicht mehr raus" ... in Bezug auf Einbrecher....

  • Was ich Übrigens nach wie vor für den größten Schmarrn aller Zeiten halte.


    Bist du ein idiotischer, kriminell veranlagter Mensch, ist es a) Berufsrisiko, und b) sollte man nicht so blöd sein eine Wohnung mit Hund auszusuchen. 10 Mal nicht, wenn auch noch ein Warnschild dran ist.


    Es gab mal Zeiten, da hätte jeder getrost gesagt : Joa, selber Schuld, dann sei halt einfach kein Einbrecher...



    Edit : Ich beziehe das auf Verletzungen, nicht auf schreddern.

  • Oh, in Deutschland dürfen Hunde das definitiv nicht ..... im Sinne der Gefährdungshaftung ist der Halter dafür verantwortlich die Hunde so zu "verwahren", dass niemand durch sie zu Schaden kommt

    Das ist mir bewusst. Die Frage ist für mich, wie stark man so einen Hund sichern muss, damit auch der größte Vollidiot nicht zu Schaden kommt. Wenn jemand gebissen wird, weil er zu mir kommt und meinem unfreundlichen (hehe) Hund den Maulkorb vom Kopf reißt oder mit einem Messer meine Leine kappt, hab ich dann Schuld, wenn er jemanden verletzt? Ich hoffe nicht. Gäbe es weitere Konsequenzen (für mich oder den Hund)? Hab ich in Deutschland also Schuld, wenn jemand in mein Haus einbricht und sich dort beißen (oder eben töten) lässt? In den USA ja offensichtlich nicht.


    Und dann frage ich mich schon, was die Beschlagnahmung jetzt für einen Zweck hat. Die Hunde waren ja zu einem gewissen Grad gesichert.



    Für mich stellt ein Hund, der klar im Kopf ist...... ich kenne den Satz "der lässt jeden rein... aber nicht mehr raus" ... in Bezug auf Einbrecher....

    Ok, da fehlt mir einfach jegliches Wissen zu. Aber was, wenn der Gestellte sich wehren oder sogar auf Angriff gehen würde?

  • Ich hoffe nicht.

    Ich hoffe und meine auch nicht......

    Hab ich in Deutschland also Schuld, wenn jemand in mein Haus einbricht und sich dort beißen (oder eben töten) lässt?

    Gefährdungshaftung hat nichts mit Schuld zu tun.......

    Aber was, wenn der Gestellte sich wehren oder sogar auf Angriff gehen würde?

    Ich meine zu Wissen, dass der Hund sich wehren darf..... kann ja keiner erwarten, dass er sich schwanzwedelnd totschlagen lässt.....


    Ich rufe mal Phonhaus  Helfstyna und Murmelchen , die sind da sehr firm im Thema

  • Gefährdungshaftung hat nichts mit Schuld zu tun

    Ja ok. Vielleicht verhält es sich ähnlich, wie mit den Waffen im Waffenschrank. Da hab ich ja auch Sorge zu tragen, dass niemand einfach Zugang hat. Hafte ich noch, wenn jemand das Schloss knackt?


    Aber mit welchen Maßnahmen gegen Eindringen von außen bin ich denn dann fein raus, wenn ich einen Hund habe, der im Zweifel Ernst macht? Zwinger mit Schloss? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, so zu sichern, dass ich nicht hafte? Oder hafte ich letztendlich alleine deswegen immer, weil es mein Hund ist und ich habe gar keine Sicherheit, egal wie sehr ich sichere? :dizzy_face:


    Entschuldigt die vielen (hoffentlich noch On Topic) Fragen, scheinbar bin ich um die Uhrzeit besonders neugierig

  • Das wird wohl wie immer situativ betrachtet und auch vor Gerichten demnach verhandelt/verurteilt werden.


    Ist man während des Einbruchs in Haus/Wohnung anwesend, oder der Hund alleine, Hetzen darf man den Hund z.B. zur Selbstverteidigung nicht usw.


    Schmerzensgeld nach Bissen wurde Einbrechern schon öfter gewährt, wie sich da die Fälle aber genau zugetragen haben :ka:

    Fragen wie: war es Eindringen ins Haus (fest verschlossenes Gebäude?), war es eindringen in den Garten/das Grundstück (wie war da die Sicherung des Hundes gegeben?) ... es kommt einiges auf den Hundebesitzer/Einbruchsgeschädigten hinzu und wenn der Einbrecher gut verteidigt wird ...


    Unter Berufsrisiko fällt da doch nix, Einbrecher gilt nicht als anerkannter Beruf, oder steht einem Brecher etwa noch Lohnfortzahlung/Ausfallgeld/Krankengeld zu |) große Ironie: wie nennt sich deren Interessenvertretung, etwa IHK angehörend :rollsmile:


    Warnschilder sind auch eine Sache für sich und schon gar nicht eine abschreckende Warnung.

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