Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Warum kann es 6 Mal schief gehen ohne das was passiert?

    Warum muss es beim 7. Mal so schwerwiegend sein und die Frau darf den Hund immernoch behalten?


    Einfach den Hund vor Besuch weg gesperrt und es wäre nix passiert. ( in dem einen Fall)


    Das ist komplett unverständlich und macht einfach sauer und fassungslos...

  • Warum kann es 6 Mal schief gehen ohne das was passiert?

    Ja, die Frage stellt sich zwangsläufig.

    Da haben HH UND Behörden versagt.


    Die Anordnung eines Elektrozauns macht mich ja weng stutzig, wenn ich an das Theater denke, bis der Einsatz von HSH hinter E-Zaun geklärt war.

  • Trotzdem sind beide Anordnungen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar: Hunde hinter Strom zu halten ist normalerweise verboten und Gassi gehen ist auch eine Voraussetzung zur Hundehaltung. Also sollte man meinen, die Behörde müsste eher die Wegnahme bis zur Klärung der Sachkunde anordnen. Wär für alle Beteiligten besser.

  • Ich kann mir vorstellen, dass es sich nur um eine vorübergehende Anordnung handelt:

    Zitat

    Laut Verwaltungsleiter Manfred Aßmann muss die Hundebesitzerin demnächst einen Nachweis erbringen, dass sie über genügend Sachkunde verfügt, so ein großes Tier, das aggressiv werden kann, auch ordnungsgemäß zu halten. Kann die Halterin das nicht, muss sie den gefährlichen Hund abgeben. Diese Anordnung wurde bereits vor dem jüngsten Angriff auf die 60-jährige Telse Becker erlassen.


    Das ist ein sehr kleines Dorf mit Häusern und Höfen, die mit Abstand zueinander liegen, es ist vorstellbar, dass die Grundstücksgröße ausreichend ist, um dort einen Hund halten zu können.

    Ich verstehe nur nicht, dass man davon ausgeht, dass sich da was ändern könnte.


    und Gassi gehen ist auch eine Voraussetzung zur Hundehaltung.

    Nein. Der nötige Auslauf kann auch anderweitig erfolgen.

    Hier gibts auch kein Gassi. Und mir wäre neu, dass ich damit gegen Tierschutz verstoße.

  • Da ich die örtlichen Gegebenheiten dort nocht kenne, bin ich jetzt vpn einem normalen Garten ausgegangen und der wäre vermutlich für eine Dogge als Auslauf etwas klein. Wenn es weitläufige Grundstücke sind, reicht das natürlich aus.


    Hauptsächlich möchte ich darauf hinaus, dass ja schon vorher die Eignung der Halterin überprüft werden sollte, was noch nicht erfolgt ist und zu den letzten Vorfall geführt hat. Da wäre es schon praktischer, den Hund erst mal einzuziehen. Denn bevor der Stromzaun installiert ist, dürfte die Frau ja eigentlich mit dem Hund nicht mal in den Garten gehen - sonst ist der nächste Vorfall vorprogrammiert.

  • Der Hund muss 'nur' ausreichend Bewegung im Freien erhalten. Das er dafuer vom Grundstueck muss, ist an keiner Stelle verankert.


    Das mit dem Strom finde ich aber auch...seltsam.

  • Nein. Der nötige Auslauf kann auch anderweitig erfolgen.

    Hier gibts auch kein Gassi. Und mir wäre neu, dass ich damit gegen Tierschutz verstoße.

    Vorab: Deine Hunde führen bei dir ein für diese Rasse maßgeschneidertes Leben, und haben dazu durch deine fachkundige Anleitung eine Erziehung genossen, die sie für dein Umfeld absolut kompatibel macht.


    Mein Einwand, weshalb ich einen Vergleich deiner Hunde mit den Hunden anderer für etwas unglücklich halte, ist: Deine Hunde sind Arbeitshunde, sie erfüllen - auch vor dem Gesetz - einen beruflichen Zweck.

    Damit sind sie - auch auf Haltungsbedingungen bezogen - nicht vergleichbar mit Hunden, die aus reinen "Luxuszwecken" gehalten werden.


    Zur Dogge: Der verordnete "Hausarrest" dient dem Schutz der Öffentlichkeit.

    Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass die Behörden vor Ort auch die Möglichkeiten vor Ort berücksichtigen, und auch die Anordnung eines Elektrozaunes unter Beachtung der Gegebenheiten und der Tierschutzgesetze berücksichtigt haben.

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