Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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Falls das so abgelaufen ist wie seitens der Presse geschildert, dann sollte jeder Anwalt, der etwas auf sich hält, seinen Mandanten anraten, gegen ein solches Verbot vorzugehen. Weil ein ganz zentraler Rechtsgrundsatz verletzt worden ist: Das Recht, Gehör zu finden, bevor eine einschneidende Maßnahme verhängt wird.
Es ist schon eine sehr, sehr, sehr weitgehende Befugnis, wenn ein Kommunalpolitiker (wie hier der Bürgermeister einer Gemeinde) ohne vorausgegangenes Verfahren ein solches landesweit gültiges Verbot verhängen kann. Scheint nach österreichischen Recht aber so zu sein. Nach deutschem Recht nicht, und da bin ich letztlich froh drum (in Kenntnis der Tiefen und Untiefen der Kommunalpolitik in unserer kleinen Gemeinde
).
Wenn er dieses Befugnis überschritten hat, dann ist es mMn im Interesse der Öffentlichkeit sogar geboten, dagegen vorzugehen. Das hat dann auch nichts mit schlechtem Geschmack zu tun, sondern mit Schutz vor behördlicher Willkür, und zwar für alle.
Laut Anwaltbericht denkt die Verurteilte weder über Haltung noch Zucht der Rasse nach. Ob das nun stimmt (oder für alle Zeit so bleibt), kann man natürlich nicht wissen.
Da es eine Vorstrafe gibt, könnte es bei Umsetzung von Maßnahmen, die denen der meisten deutschen BL gleichen; eh darauf hinauslaufen, dass sie diese Rasse nicht mehr halten kann.
Es bricht ja nicht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn nicht gegen jeden fehlerhaften Bescheid Einspruch eingelegt wird. Und ich bin froh, dass die Anwälte, mit denen ich arbeite, (obwohl sie etwas auf sich halten), im Gesamtkontext einer Situation ein gutes Gespür haben, wann sie darauf hinweisen, dass man sein Recht nicht immer und jeder Stelle zwingend durchsetzen muss.
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Es bricht ja nicht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn nicht gegen jeden fehlerhaften Bescheid Einspruch eingelegt wird. Und ich bin froh, dass die Anwälte, mit denen ich arbeite, (obwohl sie etwas auf sich halten), im Gesamtkontext einer Situation ein gutes Gespür haben, wann sie darauf hinweisen, dass man sein Recht nicht immer und jeder Stelle zwingend durchsetzen muss.
Es bricht nicht das gute und sittliche Empfinden zusammen, wenn gegen einen möglicherweise formal fehlerhaften durch eine einzige Person ausgeübten! Verwaltungsakt Einwände erhoben werden und ein Mensch von dem ihm aus gutem Grund zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch macht. Unmoralisch ist es auch nicht. Und letztlich schützt es alle, deutlich mehr, als es schweigendes Hinnehmen täte.
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bzgl. weiterer Maßnahmen, damit meinst du das Haltungsverbot? Das wurde nicht vom Gericht verhängt, sondern vom Bürgermeister des Wohnorts, kurz nach dem Vorfall. Das ist in Ö grundsätzlich zulässig.
Nein. Maßnahmen, oder Mittel etc., um die Hunde zusätzlich zu sichern, im Vorfeld. Sprich: war es Bestandteil der Fahrlässigkeit, dass die Hunde keine geeigneten Maulkörbe trugen; oder hätte sie aus vorherigem Hunde-Verhalten ableiten können (und nicht allein wegen Größe und Gewicht!), dass sie die Hunde nur einzeln führen durfte -- dann sollte auch das konkrete Verhalten der Hunde im Urteil erwähnt werden.
Im Moment steht die Aussage im Raum "Aufgrund Körperkraft und Statur kann die Halterin nur einen Hund der genannten Gewichtsklasse sicher führen (auch unter widrigen Umständen wie Hinfallen), daher war das gleichzeitige Führen von drei Hunden grob fahrlässig."
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Es bricht ja nicht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn nicht gegen jeden fehlerhaften Bescheid Einspruch eingelegt wird. Und ich bin froh, dass die Anwälte, mit denen ich arbeite, (obwohl sie etwas auf sich halten), im Gesamtkontext einer Situation ein gutes Gespür haben, wann sie darauf hinweisen, dass man sein Recht nicht immer und jeder Stelle zwingend durchsetzen muss.
Es bricht nicht das gute und sittliche Empfinden zusammen, wenn gegen einen möglicherweise formal fehlerhaften durch eine einzige Person ausgeübten! Verwaltungsakt Einwände erhoben werden und ein Mensch von dem ihm aus gutem Grund zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch macht. Unmoralisch ist es auch nicht. Und letztlich schützt es alle, deutlich mehr, als es schweigendes Hinnehmen täte.
Es ist ein hohes Gut, dass man als Betroffenener gg. eine behördliche Entscheidung (egal durch Verwaltungsbehörden oder Gericht) Rechtsmittel einlegen darf. Da bin ich ganz bei dir Phonhaus .
Und bitte auch nicht vergessen, dass das Haltungsverbot vom Bürgermeister kurz nach dem Vorfall verhängt wurde und das zulässige Rechtsmittel (Beschwerde) so wie ich das gelesen habe nur zwei Monate nach dem Bescheid möglich ist. Also erstmal abwarten, was die Ermittlungen ergeben, vor allem wenn man durch diesen entsetzlichen Vorfall komplett neben der Spur steht, in psychiatrischer Behandlung ist, kann man nicht.
Da finde ich es verständlich, dass man seinem Anwalt das ok gibt für Rechtsmittel einlegen, damit die Frist gewahrt ist. Zurückziehen kann man das Rechtsmittel später immer noch. -
die mit beteiligten Hündinnen werden nicht eingezogen, weil sie als freundlich, gut sozialisiert und in guten Händen bewertet wurden.
Das verstehe ich persönlich überhaupt nicht. Beide Hündinnen waren bei diesem traurigen Vorfall beteiligt und jetzt wurden sie als freundlich und gut sozialisiert bewertet.
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Einen fehlerhaften Behördenbescheid -ob geschäftl. oder privater Herkunft- stillschweigend und wehrlos anzunehmen ist nicht nur leichtsinnig, sondern kann je (dem Grunde und falls Kosten einhergehen auch der Höhe nach) nach Grundlage vernichtend wirken!
Ich beziehe mich auschliesslich nicht auf den hier tragischen Fall!
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Ich habe ein paar ältere Artikel gesehen, dass die Nachbarn sich schon vor dem Vorfall sorgen gemacht haben sollen, kann die aber aufgrund von bezahlschranken nicht lesen.
Kennt da jemand Hintergründe, warum die Nachbarn sowas sagen?
Und warum sollten die Hündinnen Maulkorb tragen? Ist das in Ö/der Region so geregelt, weil die beiden (noch keinen) Wesenstest hatten?
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Kennt da jemand Hintergründe, warum die Nachbarn sowas sagen?
Ich kenne keine Hintergründe, aber da reicht schon oft die Rasse aus.
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Das verstehe ich persönlich überhaupt nicht. Beide Hündinnen waren bei diesem traurigen Vorfall beteiligt und jetzt wurden sie als freundlich und gut sozialisiert bewertet.
Der Elmo war auch ein "Lamm" - sogar mit Wesenstest
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Kennt da jemand Hintergründe, warum die Nachbarn sowas sagen?
Ich kenne keine Hintergründe, aber da reicht schon oft die Rasse aus.
Oder auch weil die Nachbarn vielleicht auf die Idee gekommen sind, dass die Frau im Zweifelsfall eben keine 3 Hunde mit diesem Gewicht halten kann, auch wenn bisher nix dramatisches vorgefallen ist. Und ja, je nach Gespann das mir entgegen kommt ist mir auch mulmig, ganz ohne konkreten Anlass (also die Hunde rasten nicht aus oder so) und es müssen auch gar keine Sokas beteiligt sein, aber bei bestimmten "Kräfteverhältnissen" hab ich gern nen Meter mehr Platz zwischen uns. (Übrigens nicht nur bei Hunden, auch zu Pferden halte ich gerne etwas mehr Abstand)
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