Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ich kenne mich mit Maulkörben überhaupt nicht wirklich aus.

    Aber dass sich von zwei mit Maulkorb gesicherten Hunden die Maulkörbe lösen - ich dachte immer, so was passiert nur im absoluten Ausnahmefall?

    (Oder habe ich jetzt ein Detail zu den Maulkörben überlesen, das das erklärt?)

    Das kommt auf vieles an. Welches Material, wie gross sind die Abstaende zw. den Streben, wie stark gibt das Gegenueber nach (drueckt der Hund mit dem Korb z.B. auf Asphalt, bekommt er nichts zw. die Streben und in die Zaehne. Drueckt er hingegen gegen einen Koerper sieht es anders aus), wie sicher sitzt der MK , wie sicher sind die Riemen und Schrauben/der Verschluss, usw.

    Hier mal ein Foto https://doggearreview.com/images/article…cover2_800.webp

    Die Fotos sind tatsächlich erschreckend.

    Ich wusste ja, dass Biothane und co. Nicht bei beschädigungsabsicht ausreichen, aber das ist teils als hätte der Hund quasi gar keinen Maulkorb auf.

    Nach den Bildern verstehe ich noch weniger, warum man 08/15 Körbe in Standard-Größe überall kaufen kann und es nicht viel mehr massgefertigte Lösungen (auch vor Ort) gibt

  • bzgl des Widerspruchs gegen die Hundehaltung, wo sind denn die restlichen 9 Staffs verblieben, wenn 11 gemeldet waren bei der Halterin?

    "

    Elf American Staffordshire Terrier waren insgesamt bei der Zucht der beiden Halterinnen im oberösterreichischen Mühlviertel gemeldet. Rüde „Elmo“ wurde eingeschläfert, die beiden ebenfalls am Angriff beteiligten Hündinnen sind im Tierheim."

    Kampfhund tötete Joggerin: “Elmos” Besitzerin wehrt sich gegen Hundehalteverbot | Exxpress

  • Soweit ich weiß, hat sie doch bloß Widerspruch gegen das Haltungsverbot eingelegt, ein sehr alltägliches Mittel, nicht gerade etwas, was ich als ‚darauf pochen‘ bezeichnen würde.

    Und das heißt nicht, dass sie wieder einen Staff halten will, sondern nur, dass sie es dürfen will - das ist ein Riesenunterschied.

    Mir fällt trotzdem kein Grund ein, wieso ich das in ihrer Situation tun wollen würde - tut mir Leid.

    Und ich lege ja nun auch keinen Widerspruch gegen ein Haltungsverbot ein, wenn ich mir nicht zukünftig die Möglichkeit offen halten würde, wieder einen AmStaff zu halten. Es hat ja schon irgendwie einen Grund, wieso sie da Widerspruch einlegt. Wenn es alle Hunderassen/generelle Hundehaltung betrifft, ist das für mich etwas anderes, aber ein Artikel hat hier genau beschrieben: sie dürfte andere Hunde/Rassen halten. Nur eben diese nicht mehr.

    Selbst wenn sie denkt: jetzt noch keinen neuen Amstaff aber wer weiß in 10 Jahren? finde ich das weiterhin bedenklich und wie gesagt, für mich persönlich absolut nicht nachvollziehbar. :ka: Und das ist einfach eine rein emotionale Wahrnehmung. Wobei ich wie gesagt das jetzt unter Vorbehalt sage, weil offenbar nicht eindeutig ist, ob generelles Hundehaltungsverbot oder nur diese Rasse.

    Falls das so abgelaufen ist wie seitens der Presse geschildert, dann sollte jeder Anwalt, der etwas auf sich hält, seinen Mandanten anraten, gegen ein solches Verbot vorzugehen. Weil ein ganz zentraler Rechtsgrundsatz verletzt worden ist: Das Recht, Gehör zu finden, bevor eine einschneidende Maßnahme verhängt wird.

    Es ist schon eine sehr, sehr, sehr weitgehende Befugnis, wenn ein Kommunalpolitiker (wie hier der Bürgermeister einer Gemeinde) ohne vorausgegangenes Verfahren ein solches landesweit gültiges Verbot verhängen kann. Scheint nach österreichischen Recht aber so zu sein. Nach deutschem Recht nicht, und da bin ich letztlich froh drum (in Kenntnis der Tiefen und Untiefen der Kommunalpolitik in unserer kleinen Gemeinde |) ).

    Wenn er dieses Befugnis überschritten hat, dann ist es mMn im Interesse der Öffentlichkeit sogar geboten, dagegen vorzugehen. Das hat dann auch nichts mit schlechtem Geschmack zu tun, sondern mit Schutz vor behördlicher Willkür, und zwar für alle.

    Laut Anwaltbericht denkt die Verurteilte weder über Haltung noch Zucht der Rasse nach. Ob das nun stimmt (oder für alle Zeit so bleibt), kann man natürlich nicht wissen.

    Da es eine Vorstrafe gibt, könnte es bei Umsetzung von Maßnahmen, die denen der meisten deutschen BL gleichen; eh darauf hinauslaufen, dass sie diese Rasse nicht mehr halten kann.

  • Gibt es die Urteilsbegründung online, oder sollte sie zumindest demnächst irgendwo zu finden sein? Mich interessiert, was genau die "grobe Fahrlässigkeit" war - und was es mehr ist als mit drei (statt einem) schweren/großen/kräftigen Hund zu gehen, bzw. aus welchen vorher erkennbaren (!) Anzeichen die Notwedngkeit weiterer Maßnahmen abzuleiten gewesen wäre.

  • Und genau dafür, dass es hier einen gravierenden Halterfehler bei der Erziehung und Ausbildung der Hunde gibt bzw. die Halterin grundsätzlich zur Haltung von Hunden ungeeignet war, gibts hier bei den neutralen Berichten tatsächlich überhaupt keinen Anhaltspunkt. Was zu ihrer Verurteilung geführt hat, war, dass sie drei starke Hunde gleichzeitig ausgeführt hat.

    Ansonsten: Die Hunde waren nicht auffällig, Elmo hatte seine Zuchtzulassung, die mit beteiligten Hündinnen werden nicht eingezogen, weil sie als freundlich, gut sozialisiert und in guten Händen bewertet wurden.

  • Gibt es die Urteilsbegründung online, oder sollte sie zumindest demnächst irgendwo zu finden sein? Mich interessiert, was genau die "grobe Fahrlässigkeit" war - und was es mehr ist als mit drei (statt einem) schweren/großen/kräftigen Hund zu gehen, bzw. aus welchen vorher erkennbaren (!) Anzeichen die Notwedngkeit weiterer Maßnahmen abzuleiten gewesen wäre.

    Bislang noch keine online lesbare Urteilsbegründung. Es dauert erfahrungsgemäß immer, bis das Gericht die erstellt. Und ob sie jemals online lesbar sein wird, keine Ahnung.
    bzgl. weiterer Maßnahmen, damit meinst du das Haltungsverbot? Das wurde nicht vom Gericht verhängt, sondern vom Bürgermeister des Wohnorts, kurz nach dem Vorfall. Das ist in Ö grundsätzlich zulässig.

  • und in allen Onlineartikeln

    https://www.krone.at/3160687

    https://www.puls24.at/news/chronik/b…deverbot/312405

    Noch dazu als Halter SOLCHER Hunde.

    HSH die an der Herde arbeiten, sind nicht SOLCHE Hunde - sie sind genau das, was sie sind und sie sind da ganz furchtbar richtig !!!

    HSH die einen schlecht gesicherten Schrottplatz bewachen oder die sonstwie ohne Bindung an irgendwas oder irgendwen einfach irgendwo verwahrt und abgestellt sind - das lehne ich völlig ab - und in dem Falle sind das für mich auch SOLCHE Hunde

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