Fragen, die man sonst nicht zu stellen traut .... Teil 24

  • Also ich kenn niemanden, der je Probleme bekommen hat, weil er sich nicht innerhalb von 14 Tagen umgemeldet hat. Geht ja auch nicht um Mietbeginn sondern tatsächlichen Einzugstag…

    LG Anna

  • Ich frag mich ja die ganze Zeit, was man mit dem WhatsApp-KI-Chat reden soll. „Ich kann den Chat mit Xaver nicht finden, kannst du mir helfen?“ Oder „Kein Schwein online, redest du mit mir?“ Oder was sind da gängige Prompts?

    Als ich den mal ausprobiert habe war der was ähnliches wie ChatGPT.

    Ich bleibe bei GPT weil durch die Arbeit eh einen bezahlten acct habe und die eingegebenen Daten nicht fürs Training genutzt werden dürfen.

    Aber im Grunde ist das bei Whatsapp genau sowas wie Gemini oder GPT.

  • Ich habe möglicherweise ein Problem...

    ich ziehe ja um in ein anderes Bundesland. Wir haben jetzt ein paar Monate doppelt Miete gezahlt, weil es so schwer war, eine Wohnung zu finden. Am 1.4. fand die Übergabe statt, aber da haben wir eben noch nicht dort gewohnt. Das geschieht jetzt im Juni, bei meinem Freund sogar erst im Juli. Die Hausverwaltung sagt, sie kann das Einzugsdatum nur deckungsgleich mit dem Übergabetermin legen. Aber wie soll ich mich dann schon innerhalb von 14 Tagen ummelden, wenn ich noch gar nicht da wohne?

    Bekomme ich jetzt Probleme deswegen, weil ich mich erst jetzt ummelden kann, wenn ich auch wirklich hinziehe?

    Kann mir da vielleicht jemand helfen?

    Ich würde einfach schon mal einen Termin ausmachen, auch wenn der erst in 3 Monaten ist.
    Dann kannst du theoretisch nachweisen dass du dich pünktlich drum gekümmert hast.
    In der Praxis habe ich bei keiner meiner 10 Umzüge es jemals in den 2 Wochen geschafft weil es keine Termine gab. Alle Sachbearbeiter:innen meinten dass das normal so ist und kein Problen darstellt.

  • Wir sind aktuell in der gleichen Situation (Übergabe 30.4., Einzug 30.6.) und uns wurde vom Vermieter gesagt, wir sollten einfach bei der Ummeldung die Wohnungsgeberbestätigung mit dem Datum 30.4. mitnehmen und dem Sachbearbeiter bei der Behörde sagen, dass wir aber erst am 30.6. umgezogen sind. Das wäre überhaupt kein Problem. Sicherheitshalber könnten wir noch die Rechnung vom Umzugsunternehmen mitnehmen, aber normalerweise würde das einfach akzeptiert. :smile:

  • Ach super, danke euch allen. Dann bin ich jetzt erstmal beruhigt und gehe mal nicht davon aus, tausende Euros an Strafe zahlen zu müssen.

    es gibt ja auch sehr viele Menschen, die eine neue Wohnung / Haus mieten / kaufen, aber erst einmal, vor dem Umzug, in ruhe renovieren / sanieren.

    Die bezahlen, bei ummeldung, auch keine Strafe

  • Ich bin weder Richter noch Melderegister-Betreuer. Aber ich würde das mit dem Bußgeld bei den kurzen Zeiten nicht so eng sehen. Laut § 17 Abs. 1 BMG geht es um den (tatsächlichen) EINZUG. Der Mietbeginn kann auch früher sein (z.B. für Renovierungsleistungen) ohne das man direkt einzieht.

    Vor allem wenn sich beide Phasen überlappen, d.h. man zeitweise in zwei Wohnungen wohnt und auch (wechselnd) anwesend ist, würde ich mir keine Sorgen machen.

  • Das Scharnier an meinem Notebook ist gebrochen, es ist gerade mal 23 Monate alt und hat 700 Euro gekostet. Benutzt hab ich es 3 mal die Woche fürs Homeoffice, stand immer behütet auf dem Schreibtisch. Frühzeitiger Scharnierbruch schrint lt. Googlerecherche ein gängiges Problem dieses Herstellers zu sein :pouting_face:

    Zuerst hab ich beim Hersteller einen Garantiefall gemeldet. Die haben gleich abgelehnt, so ein Schaden sei davon nicht abgedeckt.

    Dann hab ich beim Verkäufer mein Recht auf Gewährleistung eingefordert. Tja, der hat auch abgelehnt, weil man als Käufer zwischen 12 und 24 Monaten nachweisen muss, dass man den Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht hat. Ja Toll, Verbraucherrechte fürn A...

    Ich müsste quasi einen Gutachter beauftragen, oder? Hab ich noch andere Möglichkeiten zu meinem Recht zu kommen? Ich scheue den Aufwand einen Gutachter zu beauftragen, am Ende sagt der noch, dass es nicht festgestellt werden kann ob es sachgemäß verwendet wurde oder sowas und dann hätt ich noch diese Kosten zusätzlich.

  • Das Scharnier an meinem Notebook ist gebrochen, es ist gerade mal 23 Monate alt und hat 700 Euro gekostet. Benutzt hab ich es 3 mal die Woche fürs Homeoffice, stand immer behütet auf dem Schreibtisch. Frühzeitiger Scharnierbruch schrint lt. Googlerecherche ein gängiges Problem dieses Herstellers zu sein :pouting_face:

    Zuerst hab ich beim Hersteller einen Garantiefall gemeldet. Die haben gleich abgelehnt, so ein Schaden sei davon nicht abgedeckt.

    Dann hab ich beim Verkäufer mein Recht auf Gewährleistung eingefordert. Tja, der hat auch abgelehnt, weil man als Käufer zwischen 12 und 24 Monaten nachweisen muss, dass man den Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht hat. Ja Toll, Verbraucherrechte fürn A...

    Ich müsste quasi einen Gutachter beauftragen, oder? Hab ich noch andere Möglichkeiten zu meinem Recht zu kommen? Ich scheue den Aufwand einen Gutachter zu beauftragen, am Ende sagt der noch, dass es nicht festgestellt werden kann ob es sachgemäß verwendet wurde oder sowas und dann hätt ich noch diese Kosten zusätzlich.

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Leistungen-der…r--f282174.html

    Ein anderer Anwalt könnte zu einer anderen Beurteilung kommen. Aber ja, da das NB älter als 6 Monate ist, muss der Käufer nachweisen, dass es sich nicht z.B. um einen Unfallschaden handelt.

    Wie kommt der Verkäufer auf 12 Monate? Hast Du die AGB noch?

    Und interessehalber: Lenovo? Ich frag, weil die beim kurzen Googeln immer wieder aufgetaucht sind. (Früher fand ich die Geräte echt gut, inzwischen scheint sich das ja geändert zu haben.)

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