Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall

  • Mal umgekehrt: warum soll denn Gefühl auf ihren ganzen Kosten sitzen bleiben, nur weil die andere Hundehalterin keine Versicherung hat? Das war doch eine ganz bewusste Entscheidung der anderen Hundehalterin, dieses Risiko einzugehen, dass sie im Zweifel die Kosten selbst tragen muss. Wieso sollte man ihr das denn jetzt abnehmen?

    Welche Kosten denn?

    Der Tierarzt für den Hund wurde doch bezahlt.

    Allein schon die Differenz Krankengeld - Gehalt ist nicht unerheblich. KG sind ca. 67 % des Nettos minus Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.


    Ganz ehrlich: Einen Hund ohne Haftpflicht zu halten ist dumm und Dummheit tut halt manchmal weh.

  • Mrs.Midnight
    Ich habe ja nun schon mehrfach geschrieben, dass ich die Frau nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Polizei anzeigen würde, denn in erster Linie macht man den Menschen damit nur einen unheimlichen Ärger und verursacht Kosten. Bei rum, kommt da am Ende sowieso nichts, weil halt einfach nichts wirklich erhebliches passiert ist, sondern einfach etwas, das jedem mal passieren kann. Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, sowas zeigt man nur an, wenn man möchte, dass das Gegenüber bestraft wird.

    Ich habe mich auch dagegen ausgesprochen, der Frau Ärger mit dem Ordnungsamt zu machen, denn auch hier würden ihr im schlimmsten Fall erhebliche Kosten und einiges an Ärger entstehen und bitte, für einen Hund, der in einer dummen Situation zwei Schrammen verursacht hat. Die Frau hat sich entschuldigt und scheint ihren Hund ohnehin in der Regel an der Leine zu führen.

    Anders sieht es aber aus mit den eigenen Kosten und die Folgekosten können unter Umständen erheblich werden. Alleine zunächst der Verdienstausfall durch das Krankengeld. Es sollte doch wohl selbstverständlich sein, dass man für die Kosten, die der eigene Hund verursacht hat, auch aufkommt und nicht andere dafür aufkommen müssen. Das hat überhaupt nichts mit "blöd werden" zu tun und zeigt nur umso mehr, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist!

  • Der Anwalt ist wichtig, weil die HH keine Versicherung hat! Nur der kann sichere Aussagen machen!

    Und nein, nicht jeder raet zu Schmerzensgeld.

    Du kannst da natuerlich ein ungutes Gefuehl haben und irgendwas unterstellen. Die TE unternimmt nur das, was ihr gutes Recht ist. Welche Folgen der Bruch fuer sie hat, weisst du nicht (wie wir alle).

  • Was unterstelle ich (wem überhaupt?) denn jetzt bitte plötzlich?


    Ich sagte nur das ich es erschreckend finde und dieser Wandel der hier im thread statt findet mir in Bezug auf das Schmerzensgeld ein ungutes Gefühl gib.


    Was konstruiert du da jetzt mit irgendwelcher Unterstellung draus?

  • Ich habe gelesen, dass man einen Erstberatungsschein beantragen kann beim Amtsgericht und somit zumindest den ersten Termin beim Anwalt kostenlos machen kann. Allerdings geht das nur für Geringverdiener und ich bin unsicher, ob das zutrifft. Zwar verdiene ich nicht viel, vor allem jetzt mit dem Krankengeld, aber da muss ich nochmal weiter nachforschen.

    Einfach zum Amtsgericht hingehen, deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitnehmen, die Lohnnachweise der letzten 3 Monate und sonstige einnahmen, wie Kindergeld, Unterhalt etc. . Entweder reicht es für den Beratungsschein, oder halt nicht.

    Zu einem Anwalt zu gehen Lohnt sich immer bei Verletzungen durch andere. Als mich eine Frau anfuhr, versuchte die Versicherung auch zuerst alles mit einer kleineren Summe zu Regeln. Machen die wohl gerne. Wenn das ganze über einen Anwalt geregelt wird, dann ist alles etwas realistischer angesetzt und man hat Unterlagen für später, sollte es Spätfolgen geben.
    Allein deswegen ist es immer gut, sich Beraten zu lassen.
    Mir riet die Anwältin damals tatsächlich, keine Anzeige zu machen. Menschliches versagen kommt immer mal vor und außer viel Rennerei und der anderen Person eventuell das Leben schwer machen, kommt nicht bei rum. Schließlich geschah das nicht aus Absicht, oder durch Trunkenheit am Steuer verursachte Fahrlässigkeit.

    Keine Haftpflicht für den Hund zu haben, muss man sich auch Leisten können. Da können ja gerne mal hohe Summen zusammen kommen, wenn ein Schaden durch den Hund entsteht.
    Ich hab hier den nettesten Hund der Welt. Aber ohne Haftpflicht würd ich mich bei der Dampfwalze in der Gewichtsklasse nicht wohl fühlen.
    Wer eine Haftpflicht für überflüssig hält, muss eben selbst für Schäden aufkommen.

  • Ich lese hier still mit.

    Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich


  • Warum gibt dir das ein ungutes Gefühl? Ein gebrochener Finger tut nun mal weh.

    Dafür muss die andere Hundehalterin aufgrund der Tierhalterhaftung nunmal aufkommen.

    Genauso, wie sie für die Kosten des Tierarztbesuches aufkommen muss.


    Hat alles die gleiche Grundlage in der Tierhalterhaftung in § 833 BGB.


    Die andere Hundehalterin hat sich gegen eine Versicherung ihres Hundes entschieden. Also kann sie ihre Kosten nicht an eine Versicherung „abgeben“ sondern muss sie eben selbst tragen. Ihre Entscheidung, nicht die von Gefühl .

  • Was unterstelle ich (wem überhaupt?) denn jetzt bitte plötzlich?


    Ich sagte nur das ich es erschreckend finde und dieser Wandel der hier im thread statt findet mir in Bezug auf das Schmerzensgeld ein ungutes Gefühl gib.


    Was konstruiert du da jetzt mit irgendwelcher Unterstellung draus?

    Bitte versuch mal, dich in die Lage einer HHin zu versetzen. Du hattest offenbar bisher riesiges Glück, dass deine zwei superniedlichen Minispitze nie verletzt wurden, und du selber auch nicht.

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