Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall

  • Ich finde es erschreckend dass jemand einen Hund hält ohne Haftpflichtversicherung.

    Ja, absolut ... das sollte deutschlandweit verpflichtend werden (wie es in manchen Bundesländern ja schon ist).


    Außerdem klang es doch eh so, als wenn die TE bereits vorher arbeitsunfähig war (und vermutlich auch noch länger sein wird, als der Bruch zum Heilen braucht). Und sich somit überhaupt nichts für sie ändert bzgl. Krankengeld ... kein neuer oder längerer Gehaltsbezug usw.

  • Oder die Leine bei einer Flexi. :D
    Für mich las sich das auch nicht wirklich dramatisch und ja, meine 5-jährige Nichte darf auch mal die Leine von Timur halten. Da muss man dann eben ordentlich aufpassen.
    Ich hätte mich geärgert, wenn der Hund wieder out of control herumgelaufen wäre, aber so, nee, wirklich nicht.

    Ja, sowas kommt oft genug vor (und dazu gibt es sogar einen eigenen Thread ... "Was macht ihr, wenn das Kind den Hund halten will?" oder so ähnlich). Da der Mann das offenbar alles im Blick und unter Kontrolle hatte (und auch nichts passiert ist), kann man ihm da wirklich keinen Strick draus drehen. Und der Frau schonmal gar nicht, weil sie doch nix damit zu tun hat, was der Mann mit dem Kind treibt (wenn sie nichtmal dabei ist).

  • Was macht ihr, wenn das Kind den Hund halten will?" oder so ähnlich). Da der Mann das offenbar alles im Blick und unter Kontrolle hatte (und auch nichts passiert ist), kann man ihm da wirklich keinen Strick draus drehen. Und

    Wenn das Kind den Hund halten will, kriegt der ne Führleine dran, die das Kind festhält, und ich sichere noch über die Flexi ab. Schon kann es keine Probleme geben und ich hab das selber schon gemacht, wenn ein kleines Kind Picard halten wollte, funktioniert super. Einen Hund, der gerade erst unprovoziert gebissen hat und ggd. schon beim Amt auf dem Schirm ist, einem Fünfjährigen in die Hand zu drücken, ist mehr als fahrlässig, das ist ne Katastrophe mit Ansage. Nicht nur, weil das Kind die Leine loslässt, sondern viel eher, wenn es sie im Notfall festhält und umgerissen oder auf die Straße gezogen wird. Das kann so verflucht schnell gehen.

  • Außerdem klang es doch eh so, als wenn die TE bereits vorher arbeitsunfähig war (und vermutlich auch noch länger sein wird, als der Bruch zum Heilen braucht). Und sich somit überhaupt nichts für sie ändert bzgl. Krankengeld ... kein neuer oder längerer Gehaltsbezug usw.


    Naja, je nachdem was die TE vorher hatte, ist so ein gebrochener Finger schon eine deutliche zusätzliche Einschränkung..


    Man denke nur mal an die Folgen hinsichtlich duschen, Haare waschen, abspülen, Auto fahren - um nur mal ein paar Punkte zu nennen..


    Und natürlich muss man nicht zwangsläufig erwerbstätig sein, damit einem ein Schaden entstehen kann. Stichwort: Haushaltsführungsschaden.


    Deswegen finde ich es in solchen Fällen einfach echt sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen. In dem Fall, wie ja schon gesagt, natürlich nach den Feiertagen.

  • Lieb, dass du fragst. Bisher sieht es wohl ganz gut aus mit meinem Finger. Genauer weiß ich es nächste Woche, da kommt der Gips dann ab (zumindest vorerst).


    Mit einem Fachmann oder Frau nicht, aber ich habe noch mit einer Bekannten gesprochen, die einen ähnlichen Vorfall erlebt hat und sie hatte damals auf privater Ebene alles klären können (inkl. Schmerzensgeld). Sie meinte ich solle aber ruhig abwarten bis ich genauer weiß wie langwierig der Bruch sein wird oder nicht. Je nach Zeitraum kann man verständlicherweise auch mehr "verlangen". Laut Internet (ich musste es googeln) kann man tatsächlich bis 3 Jahre nach dem Vorfall noch Schmerzensgeld verlangen. Also brauche ich mich nicht so unter Druck setzen.

  • Laut Internet (ich musste es googeln) kann man tatsächlich bis 3 Jahre nach dem Vorfall noch Schmerzensgeld verlangen.


    Das stimmt so nur teilweise..


    Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.

    Aber die Verjährung beginnt grundsätzlich erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat.


    Es gibt aber auch längere Verjährungsfristen. Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund zb der Verletzung des Körpers gilt zb eine andere Verjährungsfrist. Und es ist natürlich möglich, den Ablauf der Verjährungsfrist zu hemmen oder neu beginnen zu lassen.


    Deswegen ist es ratsam, sich in solchen Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, gerade was auch zb jetzt möglicherweise noch nicht erkennbare Spätfolgen (Stichwort Arthrose) betrifft.


    So ein Studium hat nämlich durchaus mehr Inhalt als „wie bedient man Google“. =)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!