Ich lese hier still mit.
Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich
Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.