Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall

  • Ich lese hier still mit.

    Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich

    Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.

  • Ich lese hier still mit.

    Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich

    Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.

    Wie gesagt, das geht evtl. über die Vorsorgedeckung der Privathaftpflicht, wenn man den Hund noch nicht so lange hat.

  • Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.

    Wie gesagt, das geht evtl. über die Vorsorgedeckung der Privathaftpflicht, wenn man den Hund noch nicht so lange hat.

    Dann existiert bereits eine Versicherung die solche Schäden ggfs. abdeckt. Ganz andere Ausgangslage.

  • Ich lese hier still mit.

    Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich

    Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.

    Gilt das auch für Rechtsschutzversicherungen? Also allgemein, ohne Hundebezug?
    Denn das war die eigentliche Frage von Gefühl.

  • Mein Schwager, bei dem wir gerade sind zum Osterfest, ist seit 30Jahren unabhängiger Versicherungsmakler und sagt, das ginge seiner Meinung nach nicht ohne „zu schrauben“. Er zumindest kennt keinen Versicherer der eine Hundehaftpflichtversicherung anbietet, die man nur schnell genug abschließen muss, um einen bereits entstandenen PersonenSchaden mit evtl. Folgen zu regulieren.

    Gilt das auch für Rechtsschutzversicherungen? Also allgemein, ohne Hundebezug?
    Denn das war die eigentliche Frage von Gefühl.

    Keine Ahnung, ich kenne mich da nicht aus

  • Wie gesagt, das geht evtl. über die Vorsorgedeckung der Privathaftpflicht, wenn man den Hund noch nicht so lange hat.

    Dann existiert bereits eine Versicherung die solche Schäden ggfs. abdeckt. Ganz andere Ausgangslage.

    Nee, die Privathaftpflicht deckt die von Hunden verursachten Schäden ja gerade nicht ab. Wenn aber ein Risiko im laufenden Beitragsjahr hinzukommt, dann besteht in der Regel eine Vorsorgeversicherung, auch wenn das Risiko nicht generell unter den Versicherungsschutz fällt.

    Vorsorgeversicherung – Wikipedia

    Diese Vorsorgeversicherung springt aber eben auch nur dann ein, wenn nachträglich und rückwirkend eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung bei gleicher Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Das ist genau die von Kleenes87 beschriebene Möglichkeit.

  • Gilt das auch für Rechtsschutzversicherungen?

    natürlich. Versicherungen sind keine Samariter sondern gewinnorientierte Unternehmen. Versicherungen gehen grundsätzlich davon aus, dass der Versicherungsnehmer höhere Versicherungsbeträge einzahlt als abruft - also im besten Fall niemals die Versicherung in Anspruch nimmt. Das geht natürlich nicht mehr, wenn bereits ein Schaden entstanden ist - dann besteht im Gegenteil die viel höhere Gefahr, dass erheblich weniger an Beiträge eingezahlt wird, als die Versicherung zur Begleichung des Schadens zahlen musste.

  • Co_Co

    Zitat

    Kind lässt die Leine los, Mann greift noch schnell danach.

    Das hört sich für mich so an, als ob er das hat kommen sehen. Und das geht nur, wenn er aufmerksam beobachtet. Sonst ist der Hund nämlich weg, bis er reagieren kann. So meine Meinung.

  • Dann existiert bereits eine Versicherung die solche Schäden ggfs. abdeckt. Ganz andere Ausgangslage.

    Nee, die Privathaftpflicht deckt die von Hunden verursachten Schäden ja gerade nicht ab. Wenn aber ein Risiko im laufenden Beitragsjahr hinzukommt, dann besteht in der Regel eine Vorsorgeversicherung, auch wenn das Risiko nicht generell unter den Versicherungsschutz fällt.

    Vorsorgeversicherung – Wikipedia

    Diese Vorsorgeversicherung springt aber eben auch nur dann ein, wenn nachträglich und rückwirkend eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung bei gleicher Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Das ist genau die von Kleenes87 beschriebene Möglichkeit.


    Oh man, wenn Worte auf die Goldwaage gelegt werden. Wie gut das wir keine Rechtsberatung sind hier.


    Die von Dir beschriebene Lösung besteht nur, wenn/weil es bereits ein Versicherungsverhältnis gibt das diese Regelung explizit zulässig - unter Einhaltung von gewissen Bedingungen.

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