Ich hole dieses Thema nun einmal hoch, da Dänemark auf dem Weg von Deutschland nach Norwegen mit Hund nur schwer zu vermeiden ist.
Fraglich ist, ob Listenhunde und deren Mixe sicher davon ausgehen können, dass Ihre Hunde nicht von Tötung bedroht sind, wenn sie sich ausschließlich auf der Durchreise befinden und nur zu Löserunden hinausgelassen werden.
Das Außenministerium Dänemarks schreibt dazu
"Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchreise durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt." (Quelle: Die dänische Hundegesetzgebung)
Abweichend davon formuliert die zuständige Behörde "Danish Veterinary and Food Administration" (FVST):
"An exception can be made if the transport takes place without unnecessary stays in this country. This means if you are travelling by car, the dog is not allowed to leave the car during transit in Denmark – except for very short stays outside, for example when it is necessary for the dog to pee."
Auf meine Frage an die "Danish Veterinary and Food Administration", ob es also im Ermessen der Polizei liegt, ob Ausnahmen vom Listenhundverbot auf der Durchreise gemacht werden war die Antwort:
"It’s the Danish Police that carries out the legislation about the Danish act of dogs, if you got any questions regarding this, you should instead contact them. It seems like you have understood the exception correctly by your description in the email."
Somit bestätigt die "Danish Veterinary and Food Administration" also diese Kann-Regelung und verweist zur Umsetzung an die Polizei.
EIne Nachfrage bei zwei Polizeibehörden blieb leider unbeantwortet.
Aufgrund dessen habe ich nun das Dänische Außenministerium angeschrieben und nachgefragt, inwieweit deren ganz oben zitierte Aussage verbindlich und mit den originär zuständigen Behörden abgestimmt ist.