Hallo zusammen, ich wurde von meinem Rechtsanwalt per Mail aufgefordert, meine Selbstbeteiligung (bin rechtsschutzversichert) an den Kosten der (hoffentlich außergerichtlichen) Geltendmachung meiner Rechte an ihn zu überweisen.
Ist das üblich so ohne (formale) Rechnung?
Ich denke schon, dass man dafür auch eine Rechnung/Zahlungsaufforderung erhält - sonst geht die Buchhaltung des Anwalts auch nicht auf. Geldfluss ohne Rechnungsstellung ist erstmal komisch. So kenne ich es zumindest. Zumal ich (zumindest bei Rechtsdingen) ohne Rechnung gar nichts zahlen würde, wenn es nicht irgendwie dokumentiert ist. Wäre mir lieb wenn alles "festgehalten" ist.